Die rot-grüne Bundesregierung hat trotz Warnungen mit dem syrischen Militärgeheimdienst kooperiert und als Gegenleistung von einer strafrechtlichen Verfolgung syrischer Spione in Deutschland abgesehen. Die Niederschlagung zweier Anklagen gegen syrische Spione im Sommer 2002 war laut Aussage des Bundesanwalts Bruno Jost ein einmaliger Vorgang. Er könne sich nicht daran erinnern, dass es einen vergleichbaren Vorgang zuvor gegeben habe, sagte Jost vor dem BND-Untersuchungsausschuss. Die Niederschlagung sei auch deshalb ungewöhnlich gewesen, weil die Anklage "schwerer Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit" nicht alltäglich sei. Der Bundesanwalt ist mit Unterbrechungen seit Jahren in der Terrorismus-Abteilung der Bundesanwaltschaft tätig.
Ein guter Deal dürfte das unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gewesen sein.
1 Kommentar:
Gut zu wissen, was da für Leute in der "Terrorismus-Abteilung der Bundesanwaltschaft" sitzen.
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