Der Betriebsratsvorsitzende der dortmunder Städtischen Seniorenheime GmbH und seine Stellvertreterin sollten sich bei einer fünftägigen Fortbildung über das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz informieren. ...
... Stattdessen nahmen sie sich eine vom Arbeitgeber bezahlte Auszeit in einer Ferienwohnung mit Sadomaso-Interieur. Das behaupten jedenfalls namentlich bekannte Mitarbeiter der Seniorenheime, die Fotos und anderes Beweismaterial für ihre schweren Vorwürfe vorlegen. Der Arbeitgeber zog seine Konsequenzen und leitete gegen beide Personen ein fristloses Kündigungsverfahren ein. Der Betriebsrat lehnte ab. Daher wurde jetzt ein so genanntes Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht beantragt.
Jetzt hört der Spaß wohl auf.
1 Kommentar:
Wurden die beiden denn zumindest beide gleich ... also, behandelt?
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