20 Dezember 2007

Strafprozessuale Vollmacht

Manche gelösten Rechtsprobleme müssen immer mal wieder in den Vordergrund gerückt werden, um denen, die es noch nicht richtig verstanden haben, eine Orientierungshilfe zu geben. Deshalb auf zu den "Vier Strafverteidigern" und dort gefesselt sein von:

pack mich
versteh mich
glaub mir endlich
lauf nicht weg vor mir

Und dann war da noch der Vorsitzende einer Strafkammer bei dem Landgericht Hildesheim, der sich zu diesem Punkt sehr treffend wie folgt geäußert hat:

“Im Übrigen, seien Sie gewiss, mir ist schon seit 14 Jahren bekannt, solange bin ich Vorsitzender einer großen Strafkammer, dass zum Nachweis einer Verteidigerstellung nicht die Vorlage einer Vollmacht erforderlich ist; die gegenteilige Ansicht, die vor etwa 25 Jahren vertreten wurde, hatte ich schon lange vergessen.”

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