Ein weiterer Tag im Prozess um den Überfall auf eine Halberstädter Theatergruppe. Auf der langen Bank der Nebenklagevertreter zunächst der Herzenswunsch, vor Einvernahme eines Zeugen intensiv die Bedeutung des § 55 StPO zu erörtern.
Das gefällt der Verteidigung gut, denn so wird ein Forum geschaffen, auf verschiedenfältigste Art u.a. die Schöffen darauf hinzuweisen, dass bei diesem Zeugen von den Nebenklägern ausschließlich nebensächliche Fragen gestellt werden sollen.
So geschieht es denn auch und die Nebenklagevertreter merken dann sehr spät, als ihnen vorgeführt wird, wie es nervt, sich völlig überflüssige Fragen anhören zu müssen. So wäre es mir aber fast noch gelungen, zu erfahren, was ein Baguette in der Kneipe kostet, vor der der Überfall stattgefunden haben soll.
Ein gewisses Maß an Heiterkeit breitete sich in dem Gerichtssaal aus.
04 Dezember 2007
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1 Kommentar:
Ich wäre ein völlig untauglicher Zeuge, zumindest in den Augen eines Gerichts. Wieviel was wo kostet, kann ich mir nie merken.
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