Das dauerhafte Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen kann bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die in München erscheinende Fachzeitschrift «Recht und Schaden» (Ausgabe 11/2007) berichtet. Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, «nutzungsberechtigt» zu sein (Az.: 8 U 62/07).
Das dauerhafte Ignorieren von Selbstverständlichkeiten kann zum Schluss zu Recht richtig Geld kosten.
2 Kommentare:
M.E. eher grober Unfug: Es kommt darauf an, ob der Geschädigte durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl jedenfalls erleichtert hat - also das Zurücklassen des Fahrzeugscheins zumindest mitursächlich für den Diebstahl war. Dies ist nur dann anzunehmen, wenn der Täter von der Existenz des Fahrzeugscheins wusste und dies Einfluss auf seinen Diebstahlsentschluss hatte, vgl. OLG Köln DAR 2004, 651.
Ob der Täter nach dem Diebstahl sich einfacher ins Ausland absetzen kann, hat mit dem Diebstahlsrisiko als solchem nichts zu tun.
Versicherer argumentieren aber auch, daß ein Dieb, der es zunächst "nur" auf das Radio abgesehen haben könnte, erst beim Anblick des Fz-Scheins hinter der Sonnenblende auf andere, weitergehende Gedanken gekommen sein könnte.
Nicht ganz abwegig die Argumentation. Ich packe meinen Fz-Schein also doch besser wieder ins Portemonnaie. ;-)
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