Quelle: npd-blog.infoWegen Volksverhetzung hat das Landgericht Göttingen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thorsten Heise zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hat Heise 6000 CDs mit volksverhetzenden Texten der Band “Sturm 18″ bei Presswerken in der Slowakei und in Tschechien in Auftrag gegeben, um sie dann in Deutschland zu verkaufen, berichten mehrere Zeitungen. Das Gericht bestätigte somit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Northeim. Heise muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 15.000 Euro zahlen. So viel Geld habe Heise mit dem Vertrieb der CDs verdient, begründete das Gericht.
Die Kammer des Landgerichtes verwarf damit Heises Berufung. Heise hatte erklärt, die CDs seien für den schwedischen Markt bestimmt gewesen, wo ihre Verbreitung nicht strafbar ist.
Vielleicht eine geniale Legende für einen Verfassungsschützer?
1 Kommentar:
Mich würde ja mal interessieren, wie das Gericht die Prognose-Entscheidung "Strafaussetzung zur Bewährung" begründet hat. Glauben die Juristen ernsthaft daran, daß sich der Verurteilte nicht mehr strafbar macht? Oder war das kalkuliert: Eine weitere ähnliche Aktion in der Bewährungszeit und er sitzt dann beide Sachen hintereinander ab?
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