Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte vor dem Jugendschöffengericht eine Anklage erhoben mit über 80 Einzeltaten, fast ausschließlich Verbrechenstatbestände nach dem BtMG. Der Vorsitzende teilte dann heute mit, dass er sich ärgere, diese Anklage überhaupt zugelassen zu haben. Der Anklageverfasser hatte aus drei Geschäften im Monat drei Geschäfte pro Woche gemacht und aus dem Preis von 160,00 € pro 100 g einen solchen von 160,00 € pro g.
Ob diese Dramatisierung nun beabsichtigt war oder nicht, blieb im Dunkeln, der Anklageverfasser hat sich dem Termin nicht gestellt.
Ein wenig falsch ist ja ganz lustig, aber ...
13 Dezember 2007
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1 Kommentar:
Also viermal soviele Geschäfte, und das hundertfache des Preises. Man könnte ja einfach das Urteil um den Faktor vierhundert herunterskalieren.
Vorrausgesetzt, es waren wirklich 80 Einzeltaten, und nicht nur acht.
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