28 Dezember 2007

DNA-Beschluss der schlimmen Sorte

Ende 2006 hatte ein Richter eines Amtsgerichts einen Beschluss über die Entnahme von Körperzellen nach dem DNA-Identifizierungsgesetz unterschrieben.

Er kann die Akte nicht gelesen haben, was schlimm genug wäre. Noch dramatischer würde ich allerdings einordnen, wenn er den Beschluss unterschrieben hätte, nachdem er die Akte gelesen hat.

Bei den meinem Mandanten seiner Zeit vorgeworfenen Straftaten handelte es sich um drei Betrugsstraftaten mit zwei Schäden unter 10,00 DM und einem Schaden bei 350,00 DM im Zeitraum von 2001 bis 2003.

Und da schelte mich noch einmal jemand, ich würde zu Unrecht behaupten, dass der eine oder andere Haft-und Ermittlungsrichter viel unreflektiert unterschreibt, was ihm von der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird.

Folglich hat das Landgericht Braunschweig (8 Qs 48/07) durch Beschluss vom 21.12.2007 diese Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und hat dazu auszugsweise ausgeführt:

Bei Betrugsstraftaten fällt derartiges Material üblicherweise nicht an. Dafür, dass der Betroffene in Zukunft andere erhebliche Straftaten begehen wird, bei denen dieses Material anfällt, bestehen keine zureichenden Anhaltspunkte. Unter den Eintragungen im Bundeszentralregister findet sich außer Betrugsstraftaten lediglich eine Eintragung wegen gefährlicher Körperverletzung aus dem Jahre 1994. Da der Betroffene durch dieses Urteil mit einer Geldstrafe belegt worden ist, kann nicht von einer Straftat von erheblicher Bedeutung ausgegangen werden. Weitere Straftaten, bei denen die deliktstypisch Identifizierungsmaterial anfällt, hat er in dem genannten Zeitraum nicht begangen. Es kann danach nicht prognostiziert werden, dass er in Zukunft derartige Straftaten begehen wird. Danach besäße ein von dem Betroffenen gewonnenes DNA-Identifizierungsmuster keine potentielle Aufklärungsrelevanz, so dass die angeordneten Maßnahmen und zulässig sind.
Glücklicherweise sind auch die Kosten und außergerichtlichen Auslagen des Beschwerdeverfahrens der Staatskasse auferlegt wurden, leider nicht persönlich dem Richter, der den ursprünglichen Beschluss unterschrieben hatte.

Wenn das möglich wäre, würde eine Chance bestehen, dass einige als Büttel für die Staatsanwaltschaften auftretenden Schreibautomaten zukünftig Ihre Pflichten wieder etwas ernster nehmen würden.

Es liegt auf dieser Ebene vieles im Argen, auch wenn einige Advokatenschreckchen in ihrem Wolkenkuckucksheim, auch hiesiger Bezirk genannt, die Augen davor verschließen wollen und sogar noch so verrückt sind, sich anzumassen, diejenigen anzugreifen, die auf diese Missstände hinweisen.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"... und sogar noch so verrückt sind, sich anzumaßen, diejenigen anzugreifen, die auf diese Missstände hinweisen."

Soso, Kritik an Ihren Ansichten ist eine "Anmaßung", wer Sie kritisiert, kann nur "verrückt" sein. Wer so argumentiert, ist offensichtlich zu einer sachgerechten Ausübung des Anwaltsberufs nicht mehr in der Lage und sollte im Interesse zukünftiger Mandanten aus dem Verkehr gezogen werden.

(Der Aufhebungsbeschluss des LG überzeugt dagegen, soweit sich das aus den wiedergegebenen Sätzen entnehmen lässt. Dafür sind Rechtsmittelgerichte ja auch da. Jetzt muss der durch die Speichelprobe gewonnene genetische Fingerabdruck also gelöscht werden. Hat Ihr Mandant bei der Speichelprobe bleibende Schäden erlitten, oder warum regen Sie sich so auf?)

Anonym hat gesagt…

... zum einen wird die überlastung oder die zu langsam arbeitenden gerichte und ~ laufend an den pranger gestellt zum anderen muss alles bis ins detail kontrolliert werden. hilft nur eins: alle müssen mehr arbeiten.

Werner Siebers hat gesagt…

Wenn sich der Kraemer Gerd wenigstens herablassen würde,einzuräumen,dass er es für möglich hält,dass der eine oder andere Haft-und Ermittlungsrichter hin und wieder jemanden verhaftet, bei dem sicher zu prognostizieren ist,dass später lediglich eine Bewährungsstrafe herauskommt; oder einen DNA- oder Durchsuchungsbeschluss erlässt,der schon deshalb nach Aufhebung schreit,weil die vom BVerfG aufgestellten Kriterien in der Begründung fehlen, dann wäre auch diese Kuh vom Tisch.

Will er aber weiterhin behaupten,so etwas kommt überhaupt nicht vor,sollte er flugs darüber nachdenken,ob er nicht freiwillig seine Robe an den Nagel hängt.

Selbst wenn man sich so herzerfrischend aufregt,sollte man des Lesens noch mächtig sein. Ich habe nie von der gesamten Richterschaft gesprochen, sachlich diskutieren (für die Nichtlateiner: Meinungen austauschen) können wir um den prozentualen Anteil, nicht aber über die Tatsache, dass es die von mir beschriebenen Richter tatsächlich gibt!

 

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