23 Dezember 2007

Nena und die Weihnachtsgaben

Nena ist auf Tournee! Aber nicht etwa durch die Konzerthallen der Republik, sondern durch die Säle der deutschen Gerichte.

Nachdem die Sängerin vergangene Woche zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5000 Euro verdonnert wurde, weil sie den Prozess gegen ihren Ex-Manager Alex Grob schwänzte, muss sie nun noch tiefer in die Tasche greifen.

17 500 Euro soll Nena zahlen! Die Allianz-Versicherung hatte auf die Rückzahlung der Hälfte von Nenas Gage (50 000 Euro) geklagt, weil sie mit ihrem Auftritt bei einer Betriebsfeier nicht zufrieden war. Außerdem soll die Sängerin die Versicherungs-Branche beleidigt haben. Das Urteil: 17 500 Euro für gemeinnützige Einrichtungen.
Quelle: t-online.de

Davon hätte sie deutlich mehr als 99 Luftballons kaufen können.

7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"Das Urteil: 17 500 Euro für gemeinnützige Einrichtungen."

Denken Sie auch mal nach beim Bloggen/Abschreiben, oder kann man einem deutschen Strafverteidiger wirklich alles erzählen (insbesondere hinsichtlich der möglichen Inhalte zivilprozessualer Urteile)??

Werner Siebers hat gesagt…

Ein feiner Weihnachtstroll, der nicht zu unterscheiden vermag, was noch zum Zitat gehört. Denken Sie auch mal beim Stänkern?

Wussten Sie schon, dass Sie nicht lesen müssen, was ich schreibe?

Tschüss, Sie kleiner Prinz auf der Erbse

Anonym hat gesagt…

Der ständige Einsatz von Copy & Paste in angeblich juristischen Blogs ist ja schlimm genug.

Aber die Wiedergabe von offensichtlichem Unsinn mit der Begründung zu rechtfertigen, man habe doch nur abgeschrieben, setzt dem ganzen wirklich die Krone auf.

Werner Siebers hat gesagt…

Oh, noch wach, Mascha und die Prinzenkinder

Werner Siebers hat gesagt…

Was ich vergessen habe:Ich zwinge niemanden, hier zu lesen. Und wenn ich Lust habe, über Scheiße zu bloggen, werde ich das tun, ob das nun irgendwelche Erbsenhirne gut finden oder nicht.

Anonym hat gesagt…

Klar, jedem seine Klowand (Jean-Remy von Matt) - soviel Freiheit muss sein. Aber muss wirklich jede Klowand bei jurablogs gelistet sein?

Werner Siebers hat gesagt…

muss nicht, aber kann, was gehts die maschas und prinzetten an

 

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