18 Dezember 2007

Wenn die eine öffentliche Hand nicht weiß, was die andere tut

Der Mandant hat einen Strafbefehl bekommen. 220 Tagessätze wegen Steuerverkürzungen.

Einspruch.

Der Hauptverhandlungstermin heute vor dem Amtsgericht Magdeburg war dann Minutensache. Ich teilte der Strafrichterin mit, dass wegen sämtlicher Anklagepunkte Klage vor dem Finanzgericht erhoben worden sei und habe sie gefragt, ob sie die steuerlichen Rechtsfragen für das Finanzgericht lösen wolle.

Dem war sie nicht zugeneigt und gab zu erkennen, dass sie den Strafbefehl wohl nicht unterschrieben hätte, wenn die Finanzbehörden offenbart hätten, dass bezüglich der steuerlichen Fragen keine Rechtskraft eingetreten ist.

Der Termin war eine schöne Steuergeldverschwendung!

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