Seit dem 01 November 2007 werden Fingerabdrücke als zweites biometrisches Merkmal neben den Gesichtsbildern in die elektronischen Reisepässe aufgenommen. Nun klagt der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen diese Maßnahme. Auf dem RFID-Chip der Pässe werden neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger und Angaben zur Qualität der Abdrücke gespeichert werden. Eingescannt werden die Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers.
Darum klagt nun Rechtsanwalt gegen die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken. "Beklagt wird die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bzw. die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit der Person sowie Verstöße gegen Rechtsstaats- und Demokratiegebote nach dem Grundgesetz sowie nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht." heißt es in seiner Klageschrift.
Wer Interesse hat, die Klageschrift einzusehen, kann sie sich hier kostenfrei herunterladen: KLICK
Bei Schäublisten wird der Kollege sicher als Terrorist gehandelt.
1 Kommentar:
Nenene, den muss man gleich als "Terroristen-Anwalt" denunzieren. Wer traut sich? Herr Schily vielleicht?
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