26 Dezember 2007

Jahresappell an einige Haftrichter

Einfach nächstes Jahr besser leben, das wünsche ich auch und gerade den Haftrichtern, die wissen, dass sie gemeint sind. Bitte unten auf PLAY drücken, zuhören und danach vielleicht noch hier nachlesen, wobei der Rest irgenwie verschluckt wurde. Er lautet:

Drei der Möglichkeiten der Verkürzung der Untersuchungshaft sind der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, der Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren und der Antrag auf Durchführung des vereinfachten Jugendverfahrens nach den §§ 76 ff. JGG. Werden diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, ist allein mit der Begründung der Nichtausschöpfung der Haftbefehl wegen nicht mehr vorliegender Verhältnismäßigkeit aufzuheben.

Der beauftragte Strafverteidiger sollte in den aufgezeigten Fällen schon mit der Legitimation die Anregung geben, Anträge auf Erlass eines Strafbefehls, auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren oder auf Durchführung des vereinfachten Jugendverfahrens zu stellen. Gleichzeitig sollte der Antrag auf Durchführung der münd¬lichen Haftprüfung gestellt werden. Sind dann bis zum Haftprüfungstermin von der Staatsanwaltschaft die angeregten Anträge nicht gestellt worden, ist die Aufhebung des Haftbefehls allein mit dem Argument zu beantragen, dass aufgrund der nicht gestellten Anträge der Staatsanwaltschaft der weitere Vollzug der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig ist.

Besonders wirksam in diesem Zusammenhang sind ausdrückliche Hinweise auf die Nummern 175 und 146 RiStBV, denn wie weit kann es mit der Kompetenz einer Behörde sein, wenn sie nicht einmal die für sie selbst geschaffenen Regeln kennt oder anwendet.

Das verstehen auch Haftrichter.


4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

... und wie man einen Prompter aufstellt, steht hier.

Werner Siebers hat gesagt…

... bin ich hier bei der Tagesschau?

Werner Siebers hat gesagt…

... und dann bestell ich mir noch einen Übertragungswagen, damit die Bildqualität besser wird. Klar.Ist völlig klar.

Anonym hat gesagt…

... eben, dann bekommt das neue Breitformat doch richtig Sinn. ;-)

 

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