28 Dezember 2007

Gedanken eines besoffenen 17-jährigen kurz vor einer Tat

Gedanken eines besoffenen 17-jährigen (völlig unerheblich, welcher Nationalität), der mit häuslicher Gewalt, Alkoholexzessen des Vaters, einer kraftlosen Mutter in einem sozial angespannten Umfeld aufgewachsen ist, kurz vor einer Tat:

Boah ey Alter, da ist ja die alte Sau, die mich in aller Öffentlichkeit angemacht und bloßgestellt hat wie so ein Schuldirektor, dem haue ich jetzt auf die Fresse. ... Oh, halt stopp, nein, das erspare ich mir lieber, denn die Höchststrafe nach dem Jugendgerichtsgesetz ist ja von 10 auf 15 Jahre erhöht worden, da lasse ich lieber die Finger von dem armen alten Mann.
Glauben denn diese Politiker, die eine Erhöhung der höchstmöglichen Jugendstrafe propagieren, wirklich an das, was sie verlangen?

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Naja, da paßt die kürzlich im TV zu hörende Äußerung eines jugendlichen Straftäters auf die Frage, ob er bei höherer Strafandrohung sich eher gegen die Tat entschieden hätte: "Nein, ich hab ja nicht damit gerechnet, dass ich erwischt werde" (sinngemäß).

Anonym hat gesagt…

Das Problem ist nicht die Höchst-, sondern die Mindeststrafe.
Der Jugendliche lernt, das Gewalt a. zum Erfolg führt und b. sanktionslos bleibt.
Er macht die Erfahrung, dass man beliebig viele Leute zusammenschlagen kann und dafür höchstens ein paar Stunden von den Bullen belabert wird.
Wenn er mal einen ins Koma tritt, erzählt ihm 1-2 Jahre spätrer ein Richter was von Bewährung und Erziehungsgedanken und gut is.
Die Standardnummer von der schweren Jugend und den sozialen Problemen erweicht noch jedes Richterherz, so lange der Kerl keine Musikfiles aus dem Netz zieht oder irgend ein Allerweltsfoto bei e-Bay einstellt.

Anonym hat gesagt…

Hallo,

die Erhöhung der Strafe führt lediglich dazu, dass derjenige, der erwischt und verurteilt wird, während seiner Gefängnisstrafe aus dem Verkehr gezogen ist und zumindest außerhalb des Gefängnisses keine Straftaten begehen kann.

Eine Erhöhung der Strafen kann in den Fällen sinnvoll sein, wo Straftaten mit Überlegung durchgeführt werden, zum Beispiel Betrug oder Steuerbetrug.

Grüße
Andreas

J. Melchior hat gesagt…

Kommt es wirklich darauf an, ob die Damen und Herren diesen Unfug glauben? Hauptsache, man hat die Lufthoheit über den Stammtischen.

Anonym hat gesagt…

...und, wenn ich schon dabei bin: Die eigentliche Sauerei ist, dass die JGH zu Tode gespart wird, der "Jugendstaatsanwalt" und der "Jugendrichter" absaufen und "Jugendsachen" regelmäßig im 30-Minutenrhythmus verhandelt werden müssen, wobei ohne eine Triage ("Episodentäter // JUGIT") nichts mehr geht.

In diesem Sinne: Denn der Jugendliche hat es nicht zu vertreten, wenn seine Jugendverfehlung nicht binnen angemessener Zeit zur Verhandlung gelangt, weil dem Gericht die personellen oder sächlichen Mittel fehlen, die zur ordnungsgemäßen Bewältigung des Geschäftsanfalls erforderlich wären (vgl. BVerfGE 36, 264 <274>)

Anonym hat gesagt…

Nein, aber die Politiker glauben, daß das gemeine Wahlvolk sich verdummen läßt!

 

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