Zweifach unter Bewährung stehend war der Angeklagte mit knapp 1,6 Promille auf den Parkplatz vor dem Bahnhof der Stadt X gefahren, war ausgestiegen und hat gegen sein Auto gepinkelt. Ein Zeuge hatte ihn beobachtet und mehrfach bestätigt dass er, und nicht seine Beifahrerin, gefahren war.
Der vor mir beauftragte Kollege hat trotz Aktenkenntnis eine schriftliche Erklärung der Lebensgefährtin des Angeklagten zur Akte gegeben, dass sie das Fahrzeug gefahren sei, wobei sich aus dieser Erklärung auch noch ergab, wie lang die gefahrene Strecke war.
Den Brief an die Staatsanwaltschaft hat er begonnen mit: Sehr geehrte Damen und Herren!
Und 2.000,00 € Vorschuss wollte der Kollege auch noch haben. Gut, dass der Mandant bei solch unverfrorener Gier eines Unwissenden gewechselt hat.
Mit Geständnis konnten wir eine dritte Bewährung retten, und 2.000,00 € hat es auch nicht gekostet.
10 Dezember 2007
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1 Kommentar:
Lebensgefährtin? Bekommen Sie das Verfahren gegen diese wegen versuchter Strafvereitelung auch noch? Oder ist sie doch 'ne Verlobte?
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