Kaum, dass dem 32-jährigen Angeklagten gestern vor dem Gifhorner Schöffengericht die Handschellen abgenommen waren, erklärte er auch schon kurz und knapp zu den Taten, die ihm zur Last gelegt wurden: "Das stimmt alles." Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im August und September in vier Gifhorner Supermärkten kleinere, allerdings gewerbsmäßige, Diebstähle begangen zu haben."Der Angeklagte ist seit 1996 heroinabhängig und hat schon drei Therapien hinter sich", stellte die Staatsanwaltschaft fest. "Er wollte die Waren einem Hehler verkaufen, um weitere Drogen zu kaufen."
Nach dem Geständnis des Angeklagten stellte sich für Staatsanwaltschaft, Verteidiger und nicht zuletzt für das Schöffengericht die Frage der Strafzumessung. "Bei 18 einschlägigen Vorstrafen ist trotz der relativ kleinen Diebereien eine Geldstrafe ausgeschlossen", erkannte die Staatsanwaltschaft.
"Ihm wurde in Russland bereits sein Suchtnerv aus dem Hirn rausgeschnitten", erklärte der Verteidiger. "Das ging dann einige Jahre gut", aber dann habe er wieder begonnen, Drogen zu nehmen.
Das von allen getragene Urteil: ein Jahr und drei Monate Gefängnis ohne Bewährung. "Zuvor soll er aber noch eine Langzeittherapie machen", so Richter Hartleben.
Schöne Geschichte mit dem aus dem Gehirn geschnittenen Suchtnerv. Bei solch einer Operation wär ich gern mal zugegen.
Jetzt soll der Verurteilte offenbar einen Antrag nach §35 BtMG stellen, ob dass ohne Suchtnerv zulässig ist, wird sich zeigen.
2 Kommentare:
Was , bitte, ist denn ein 'Suchtnerv' ?????????
Bitte die Russen fragen, ich hab den auch noch nicht gefunden.
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