04 Januar 2008

Pädagogisch wertvolle Ausnahme vom Rauchverbot

Da hat die nicht zu unterschätzende schwäbische Pädagogenlobby gnadenlos zugeschlagen und ausgerechnet dort Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen, wo man aus pädagogischer Sicht nur noch heftig mit dem Kopf schütteln kann:

Die Rauchverbote sind da. Doch der Qualm ist noch nicht verzogen. In jedem Bundesland finden sich Ausnahmen, mit denen man dem Rauchverbot ein Schnippchen schlägt.In Baden-Württemberg darf es an Gymnasien und beruflichen Schulen Raucherzonen für Lehrer und volljährige Schüler ab der 11. Klasse geben.
Quelle: newsclick

Ich ziehe diese Kritik natürlich sofort zurück, wenn man diese Möglichkeit geschaffen hat, dass man den Schülern vom ersten Tag an zeigt, dass Schulen auch trotz Ausnahmemöglichkeiten vollständig rauchfrei sein können.

Dann, aber nur dann, wäre die Regelung pädagogisch wertvoll.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit besuche ich ständig Schulen in ganz SH. Dabei musste ich leider feststellen, dass das strikte Rauchverbot an Schulen mit Volljährigen Schülern (und natürlich auch rauchenden Lehrern) die Situation eher verschlechtert hat.

War es zuvor so, dass es häufig abgetrennte Raucherbereiche gab (wenn auch meist einsehbar) so verlagern sich die Raucher nun vor die Schule auf die Gehwege. Dies ist in vielen Fällen für passierende Autofahrer mehr als gruselig und für die "Kleinen" (5. bis 8. Klasse) aus meiner Sicht eine Katastrophe, denn nun müssen Sie sich bei Schulbeginn und Schulende ersteinmal durch einen Pulk von Rauchern kämpfen. Abgetrennte Raucherschulhöfe oder -bereiche, wie in einigen Schulen zuvor vorhanden waren da aus meiner Sicht wesentlich effektiever. Die "bösen" Raucher waren aus den Augen und haben in dem Fall zumindest niemanden belästigt.

 

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