Mich hats mal wieder kalt erwischt. Es mag Zufall sein, dass es in letzter Zeit gerade junge promovierte Richterinnen waren, die in mir den Eindruck erweckt haben, dass sie mangelnde Lebenserfahrung mit offen ausgetragener Voreingenommenheit ausgleichen.
Aber das war heute schon heftig und schlecht. Da wird einem Zeugen schon mal gesagt, dass Frau Richterin persönlich Verfahren einleiten wird, wenn selbiger nicht die Wahrheit sagt. Kann ja an mir vorbeigegangen sein, aber früher war es so, dass Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften und nicht von Richterinnen eingeleitet werden.
Und dann wird ein zweistufiger Beweisantrag abgelehnt, indem bezüglich der ersten Stufe Zweifel daran bestehen, ob die Richterin fahrdynamische Vorgänge aus dem Straßenverkehr oder nur vom Lego-Auto-Spielen kennt; die zweite Stufe, an der nicht vorbeizukommen war, wird schlicht ignoriert.
In meinem Schlussvortrag habe ich noch vornehm gesagt, dass man das besser machen könne, nach reiflicher Überlegung meine ich, dass es schwer sein wird, es schlechter zu machen.
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3 Kommentare:
In solchen Fällen hilft nur der erziehrische gut formulierte Befangenheitsantrag :-)
Da fällt mir ein (leider finde ich den Beitrag nicht mehr), was ist aus dem ökonomischen Abfall geworden? Das Urteil (und dann auch das hoffentlich aufhebende) würde ich gern lesen. e-Mail: nunlosaber@gmx.net)
Referendar
Der ökonomische Abfall hängt zur Zeit in der Berufungsinstanz. Ich werde in meinem blog weiter berichten.
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