Trotz lautstarker Proteste der Automobilbranche und anderer Verbände wird das Bundeskabinett am Dienstag eine Neuregelung zur Dienstwagensteuer beschließen.
Danach müssen Selbstständige dem Finanzamt künftig nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile für Dienstwagen kommen wollen.
Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs bleibt unverändert. Die Nachweispflicht gelte nicht für Arbeitnehmer, denen ein Dienstauto zur Verfügung gestellt wird, hieß es in Regierungskreisen. Hier gehe der Gesetzgeber davon aus, dass das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird. Auf diese Klarstellung hatte Wirtschaftsminister Michael Glos gedrungen. Automobil- und Mittelstandsverbände kritisieren, durch die Änderung komme es zu einer bürokratischen und steuerlichen Mehrbelastung für Unternehmer. Sie hoffen darauf, dass der Bundestag die Neuregelung noch ablehnt.
Quelle: Financial Times Deutschland
Na, dann wollen wir mal mit den Fahrtenbüchern anfangen.
20 Dezember 2005
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