"Jede Beratung 30 €". Diese Werbung brachte einem Braunschweiger Rechtsanwalt gleich zwei Unterlassungsklagen ein, nämlich einmal der Braunschweiger Rechtsanwaltskammer und einmal des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes.
Ein ähnlicher Fall soll angeblich auch dem BGH zur Entscheidung vorliegen. Es wird mit Spannung erwartet, ob die Gerichte die "Billigauskunft" unter standesrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zulassen werden.
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