06 Dezember 2005

Landgericht Hildesheim und Art. 6 MRK

Das Landgericht Hildesheim hat heute in einem Steuerstrafverfahren in so erheblichem Maß auf Art. 6 MRK abgestellt, dass ein Angeklagter, der wegen Steuerhinterziehung bereits in den 90er Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden war, trotz eines Steuerschadens von mehr als 1,4 Millionen DM Steuerschaden nur zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Die drei Angeklagten, vertreten durch die Rechtsanwälte Bernd Eickelberg, Olaf Johannes und Werner Siebers aus Braunschweig, konnten ihr Glück kaum fassen.

Hintergrund war, dass im Jahre 1996 bereits bei den Steuerbehörden eine anonyme Anzeige eingegangen war, darauf aber erst 4 1/2 Jahre später im Jahre 200 mit einer Betriebsprüfung reagiert wurde und die Staatsanwaltschaft Hildesheim dann erst im Jahre 2004 Anklage erhoben hat, über die nun heute 1 1/2 Jahre nach Eingang bei Gericht verhandelt wurde.

Das Gericht betonte ausdrücklich, dass in Anwendung der Grundsätze aus Art. 6 MRK hier keine Freiheitsstrafen mehr verhängt werden könnte, die verbüsst werden müssten.

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de