13 Dezember 2005

BGH heute: Karolinas Tod muss neu verhandelt werden

Die Mutter des am 5. Januar 2005 gestorbenen Mädchens und ihr Lebensgefährte müssen sich in einem neuen Strafverfahren wegen Mordes verantworten.

Damit müssen sie mit einer wesentlich höheren Strafe rechnen. Auch eine mögliche besondere Schwere der Schuld muss in dem Verfahren geprüft werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beanstandete am Dienstag, dass das Landgericht Memmingen die beiden Angeklagten lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte. Das sei ein Rechtsfehler. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg.

Der BGH beanstandete, dass das Landgericht Memmingen trotz der dreitägigen schwersten Misshandlungen des Kindes durch den drogenabhängigen Lebensgefährten einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten verneint hatte. Die Mutter hatte bei den schweren Misshandlungen mit Schlägen und brennenden Zigaretten das Kind teilweise festgehalten.

Das Landgericht Memmingen hatte den Angeklagten zu zehn Jahren und drei Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Psychiatrie verfügt. Die Mutter war zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Bei einer Verurteilung wegen Mordes haben die beiden Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten.

Quelle: HAZ

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