Allein schon die feine treffende Überschrift des nachfolgenden Berichtes aus dem Saar-Echo hat mich bewogen, nicht damit locker zu lassen, immer wieder daran zu erinnern, dass ein Ermittlungsverfahren gegen OLG-Richter in Naumburg anhängig ist, und dass die Öffentlichkeit dafür sorgen sollte, dass dieses Verfahren nicht einschläft.
Ermittelt werden muss nämlich nichts mehr, der Sachbearbeiter muss nur den Mut haben, auszusprechen, ob er das Geschriebene nun für Rechtsbeugung hält oder nicht, das kann ja eigentlich so lange nicht dauern.
Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hat nach einem Medienbericht gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, wie das Nachrichtenmagazin ”Der Spiegel” am Samstag vorab meldete.
Der Junge war gleich nach seiner Geburt von der Mutter zur Adoption freigegeben worden. Als der nicht mit der Mutter verheiratete Vater davon erfuhr, kämpfte er um das Sorgerecht. Das Kind lebte aber längst bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt. Die Familie will den Jungen seit langem adoptieren und wehrt sich gegen das Umgangsrecht des leiblichen Vaters. Die Pflegeeltern gewannen zunächst den Rechtsstreit. Dann verfügte aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass dem leiblichen Vater auf jeden Fall das Umgangsrecht und auch das Sorgerecht zustünden.
Das Oberlandesgericht Naumburg sprach dem Vater Ende 2004 dennoch das Umgangsrecht ab und kippte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Wittenberg. Im Juni dieses Jahres bescheinigte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Naumburger OLG-Senat, er habe ”außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht” den väterlichen Umgang verhindert. Das Gericht habe willkürlich gehandelt.
Daraufhin waren dem ”Spiegel” zufolge mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle habe nun einen ”Anfangsverdacht bejaht” und den beschuldigten Richtern ”rechtliches Gehör gewährt”, hieß es.
Indes ist der Rechtsstreit um den Jungen noch nicht beendet. Die Pflegeeltern wollen das Kind weiterhin adoptieren. Der leibliche Vater will aber selbst das Sorgerecht. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04)
Quelle: Saar-Echo
18 Dezember 2005
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