Der Amokläufer von Stuttgart wird wegen Schuldunfähigkeit dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Landgericht Stuttgart entschied am Mittwoch, der 25jährige Tamile habe das Verbrechen in einer Kirche in schuldunfähigem Zustand verübt.
Bei der Tat am ersten Aprilsonntag waren eine Frau getötet und drei andere Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Gutachter hätten festgestellt, daß der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Quelle: FAZ
14 Dezember 2005
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