Am 10.Dezember wird der Tag der Menschenrechte begangen - ein Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.12.1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Doch wie steht es tatsächlich um Menschenrechte und Flüchtlingsschutz?
Gestern und heute tagen die Innenminister der Länder in Karlsruhe und diskutieren über ein Bleiberecht für lang hier lebende Geduldete. Viele Jugendliche aus Brandenburg und anderen Bundesländern sind dorthin gereist, um auf ihre seit Jahren unsichere Situation aufmerksam zu machen. Mehrere Bundesländer haben Vorschläge für eine Bleiberechtsregelung unterbreitet.
Doch insbesondere die Innenminister aus Niedersachsen und Bayern widersetzten sich gestern den konstruktiven Vorschlägen z. B. aus Hessen. Geforderte Bedingungen wie der jahrelange Nachweis des Lebensunterhalts dürften in der Praxis nur für wenige potentiell Betroffenen erfüllbar sein, da vielfach gar keine Arbeitserlaubnisse erteilt werden! So haben Flüchtlinge, die schon lange Jahre hier leben und arbeiten, kaum eine Chance auf Integration und Sicherheit.
Am 1.Dezember 2005 haben die EU-Innenminister die Verabschiedung der so genannten Asylverfahrensrichtlinie beschlossen. Die Kritik des Europäischen Parlaments, des UNHCR und von Menschrechtsorganisationen wurde völlig ignoriert. Diese Richtlinie ermöglicht eine weitgehende Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Herkunfts- und Transitstaaten. Auch Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, gelten als sicher!
Tag der Menschenrechte 2005 – Anlass für die traurige Bilanz eines uneffektiven, sich immer mehr verschlechternden und nicht menschwürdigen Schutzes von Flüchtlingen.
Quelle: www.inforiot.de
und Flüchtlingsrat Brandenburg
09 Dezember 2005
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