Es gibt Tage, an denen sollte man nichts anfassen, weil alles kaputt geht. Dann gibt es aber auch Tage, da man anfassen, was man will, und: es klappt.
Nachdem ich am Morgen im Landgericht Braunschweig mir schon eine Weihnachtsbewährung abgeholt habe, gings gen Mittag in das Harzrandstädtchen Wernigerode ins dortige Amtsgericht.
Der Mandant brachte alles mit, was man braucht, um keine Bewährung zu bekommen. Er hatte ein Strafregister in Brockhaus-Stärke, von 1992 bis 2003 war kein Jahr vergangen, in dem er nicht verurteilt wurde. Bewährungen hatte er nicht durchgestanden, diverse Freiheitsstrafen abgesessen.
Letzte Haftentlassung im Februar 2004, die angeklagten Taten, Einbruchsdiebstähle, dann begangen im April 2004. Das typische Loosermandat.
Aber dann. Nach der Tat vom Umfeld getrennt, im August bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen, in 2005 von einer Firma fest angestellt worden, bei der er über die Zeitarbeitsfirma gearbeitet hatte, seit einigen Monaten Vorarbeiter, zahlt Kindesunterhalt.
Und dann hatte ich ihm noch geraten, bezüglich eines gestohlenen und später abgefacklten PKW ratenweise Schadenswiedergutmachung beim Halter anzufangen.
Und das war der Königsweg. Zwei kurz vor dem Weinen befindliche Schöffinnen, was für ein guter Mensch aus dem Angeklagten geworden ist. Man kam zum Ergebnis, dass es wahrscheinlicher ist, dass der Angeklagte sich nicht mehr strafbar macht, in der Schadenswiedergutmachung sah man besondere Umstände, und schon gab es das zweite Weihnachtsgeschenk: 15 Monate auf Bewährung. Es geht doch!
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