Für den gewinnbringenden Handel mit Haschisch und Marihuana ist gestern ein 30 Jahre alter Mann vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die gedealte Menge: 16 Kilogramm! Dazu noch 50 Gramm Kokain gestreckt auf 150 Gramm.
Dass das letztlich ausgeurteilte Strafmaß nicht überschritten werden wird, war zuvor ausdrücklich zugesagt worden.
Man kann hoffen, dass jedenfalls bei geständigen Angeklagten, die nicht einschlägig vorbestraft sind und bei denen man eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, dass sie sich nicht mehr strafbar machen, ein solches Urteil mit Augenmaß Schule macht.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
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