Das Düsseldorfer Sozialgericht hat lau Braunschweiger Zeitung die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft.
Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht.
Den Hartz IV-Gesetzen zufolge haben Langzeit-Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem Partner leben, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Das hatten die Behörden durch Amtsspitzel höchst geheim überprüft. Nun gab es die Qittung.
Mal schauen, ob das Urteil Bestand haben wird.
07 Dezember 2005
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