Auch die Braunschweiger Zeitung berichtet heute über das Verfahren wegen einer Schießerei in der Wolfsburger City-Galerie:
Für die beiden Angeklagten hat sich die Berufung gelohnt. Die heute 50 und 40 Jahre alten Angeklagten aus Wolfsburg müssen nicht ins Gefängnis. Beide hatten vor einem Jahr eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht kassiert. Das Landgericht wandelte die Strafen auf zwei Jahre und setzte sie zur Bewährung aus.
Somit ging eine spektakuläre Straftat recht unspektakulär zu Ende.
Die beiden Angeklagten hatten am 7. Mai 2003 gemeinsam mit Bekannten eine verfeindete Gruppe in der City-Galerie angegriffen. Der heute 40-Jährige der Angeklagten schlug mit einem Schlagstock, der Ältere schoss mit einer Gaspistole in die Luft, schlug mit dem Kolben zu, setzte einem Geschädigten sogar den Lauf an die Schläfe und drückte ab. "Das hätte leicht tödliche Folgen haben können", sagte die Vorsitzende Richterin. Weil der Angeklagte das vielleicht nicht gewusst habe, hatte das Amtsgericht keinen versuchten Totschlag erkannt.
Die angegriffenen Männer wurden erheblich verletzt. Einer musste mehrere Tage im städtischen Klinikum verbringen. Auch die Angeklagten wurden durch die Gegenwehr verletzt.
Nach dem Urteil am 9. Dezember 2004 waren Staatsanwaltschaft und Verteidiger in Berufung gegangen. Nach der Anregung der Vorsitzenden Richterin, das Verfahren bei einem Geständnis ohne Beweisaufnahme zu beenden, zog der Staatsanwalt die Berufung zurück, bestand aber auf einer Entschuldigung der Angeklagten bei den Geschädigten. Die Richterin verwies darauf, dass die Tat mehr als zwei Jahre zurückliege und die Angeklagten nicht vorbestraft waren. Es käme nunmehr eine Bewährung in Betracht. Das Urteil wurde rechtskräftig.
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