Immer wieder kommt es für Strafverteidiger nach Beendigung des eigentlichen Strafverfahrens zu unerquicklichen Auseiandersetzungen mit Rechtspflegern und Bezirksrevisoren über die Frage, welche Kopiekosten erstattungsfähig sind.
Wer zu diesem Thema den ein oder anderen Tipp benötigt, der schaue hier oder klicke in meinem blog auf obigen Titel.
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