03 Dezember 2005

Landgericht Hildesheim: Thema verfehlt

Ein Richter ruft inmeinem Sekretariat an und fragt, ob ich an einem bestimmten Tag Zeit habe. Als dies bejaht wird, sagt er sinngemäß, dann tragen Sie mal um 09.00 Uhr die Strafsache Schulz ein.

Gesagt getan, ich bekomme am besagten Tage die Akte nebst Terminzettel in die Hand gedrückt und mache mich auf zum auswärtigen Amtsgericht. Dort ist nichts mit Termin. Aber in der Akte befindet sich eine schriftliche Terminsverfügung vom Richter abgezeichnet. Schriftliche Ladungen waren nicht versant worden.

Ich mache eine Termisgebühr geltend mit Hinweis auf Vorbemerkung 4 III S. 2 VV RVG. Das wird abgelehnt, weil der Richter den Termin nur ins Auge gefasst habe und bei meinem Sekretariat eigentlich nur wissen wollte, ob ich an dem ins Auge gefassten Termin zeigt habe. Die schriftliche Terminsverfügung sei nur als Entwurf gedacht gewesen.

Das Landgericht Hildesheim scheint versessen darauf, meine Beschwede abzubügeln und schreibt:

"Die beantragte Terminsgebühr wurde zurecht abgesetzt, da ein Termin für den 19. Juli 2005 weder offiziell anberaumt war noch stattgefunden hat. Die Terminsgebühr gem. Nr. 4108 VV i.V.m. Vorbemerkung 4 III S. 2 VV fällt zwar auch an, wenn der Rechtsanwalt zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht stattfindet. Im vorliegenden Fall fehlt es aber an der Anberaumung eines Hauptverhandlunstermins."

Danach meint das Gericht, weil ich keine schriftliche Ladung hatte, hätte ich nachfragen müssen.

Meine Gegenvorstellung stellt die Frage in den Raum, was eine Terminsanberaumung mit der nachfolgenden Ladung zu tun hat, ob nicht der Richer hätte anrufen müssen, um mitzuteilen, dass der Termin nicht klappt und seit wann Entwürfe unterschrieben werden.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das kennt man ja. Nur nie einen Fehler zugeben, auch wenn er noch so offensichtlich ist.

Anonym hat gesagt…

Dürfen wir noch den Wortlaut des "sinngemäß" erfahren? Vielleicht auch ein "Büroversehen"?

Häufig sind ja mehrere Beteiligte anzurufen...und wenn der Advokat mag, kann der Sachverständige nicht...Entscheidend ist wohl tatsächlich die Ladung. Wehe, der Termin hätte stattgefunden und der Advokat war nur mündlich geladen - und dann im Stau gestanden... pfui, pfui, pfui... Revision!

Im Ernst: Ärgerlich, da man im PC-Termine nicht mehr mit Bleistift eintragen kann...

Werner Siebers hat gesagt…

er hat nichts von ins Auge gefasst oder vorbehaltlich oder, oder, oder gesagt sondern, und da glaub ich meiner Sekretärin, tragen Sie mal ein

 

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