In Brandenburg gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsamnestie für ausgewählte Häftlinge. "Die Amnestie vor einem christlichen Fest setzt ein Zeichen, dass staatliche Autorität nicht seelenlos ist”, sagte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) am Donnerstag. Wie viele Häftlinge vorzeitig entlassen werden, kann noch nicht gesagt werden. Im vergangenen Jahr waren es 120.
In Brandenburg Verurteilte können einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Diese wird aber nur Gefangenen gewährt, die mindestens seit September 2005 in Haft sind und deren Entlassungstermin zwischen dem 1. Dezember dieses Jahres und dem 9. Januar 2006 liegt. Sie müssen sich zudem tadellos geführt haben. Von der Amnestie ausgeschlossen sind Verurteilte, deren Strafzeit mindestens zwei Jahre - bei Sexualstraftaten mindestens ein Jahr - beträgt.
Quelle: Maerkische Allgemeine
15 Dezember 2005
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