Es gibt tatsächlich Richter, die auch "zwischen den Jahren" terminieren, und dann auch noch um 08.30 Uhr. Und, man glaubt es kaum, trotz angeklagter Straßenverkehrsgefährdung mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sich nicht nur auf ein Gespräch bezüglich einer Einstellung nach § 153 a StPO einlassen sondern diesen Weg auch zu Ende zu gehen.
Die STA-Referendarin wird zum Telefonieren geschickt und findet einen Abnicker.
Der Mandant, der einen Fahrradfahrer mit seinem PKW vom Rad geholt hatte und der seine Fahrerlaubnis schon entschwinden sah, war mit 1.200,00 € Geldbuße natürlich mehr als einverstanden.
Guter Jahresabschluß.
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