So richtig schlecht hat es einen Angeklagten beim Amtsgericht Braunschweig erwischt. Es klingt ein wenig nach Häme, wenn einem vom Gericht gesagt wird: "Gelegentlich ist es klug, wenn man Sonderangebote der Staatsanwaltschaft annimmt."
Hintergrund war, dass der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, mit dem er wegen eines Sexualdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Nun erwischte ihn die volle Breitseite und es kam in der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten - ohne Bewährung!
Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht unter Berufung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich betont hat, dass die erhebliche Trunkenheit des Angeklagten nicht strafmildernd berücksichtigt wurde, weil er seine Trunkenheit selbst verschuldet hat.
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4 Kommentare:
Zu Tode verteidigt, Herr Kollege?! Da wird sich aber auch das Opfer "gefreut" haben über die Hauptverhandlung. Sonderangebote sollte ein Verteidiger zumindest erkennen...
Davon abgesehen, dass nicht ich diesen Menschen verteidigt habe, gibt es überall beratungsresistente Mandanten, die es auf Biegen und Brechen wissen wollen, OK?
Diese Sonderangebote sind in meinen Augen sehr heikel.
Diese sogenannten "DEALS" bewegen sich für mich in einer Grauzone.
Wird da nicht der Staatsanwalt zum Richter?
Hier war das "Sonderangebot" kein Deal sondern der Strafbefehl.
Und beim Deal wird nicht der Staatsanwalt zum Richter, gedealt wird ja gerade und auch mit dem Richter.
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