Bei dem Kollegen Feltus aus Göttingen habe ich gelesen, dass das Bundesverfassunsgericht mal wieder in einer Haftfrage einem Oberlandesgericht auf die Finger geklopft hat.
Man fragt sich wirklich, wann es die Oberlandesgerichte endlich lernen, dass sie keine automatischen Haftbestätiger zu sein haben, sondern in eigener Verantwortung zu überprüfen haben, ob ein Haftbefehl auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten tatsächlich noch Bestand haben darf.
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