Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig wegen einer Schießerei und Schlägerei in der City-Galerie in Wolfsburg Anfang Mai 2003 sollte um 09.00 Uhr beginnen.
Zunächst mein Problem, einen Parkplatz zu finden.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist nicht gerade als Ausbund der Dealfreudigkeit bekannt.
Dann erscheint einer der Schöffen nicht.
Wenigstens nutzt die Vorsitzende die Zeit bis zum Erscheinen der Ersatzschöffin, um zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Angeklagten waren in erster Instanz vom Amtsgericht Wolfsburg jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
Die Vorsitzende findet dann geschickt einen Weg, den Sitzungsvertreter der Staatsanwalt dazu zu bringenn, zu erklären, dass bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden würde.
Die Verteidiger beschränken daraufhin die Berufung auf das Strafmass, die Staatsanwaltschaft nimmt die eigene Berufung zurück. Ergebnis, mit dem alle leben können: 2 Jahre auf Bewährung
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1 Kommentar:
Eine riesen Schweinerei das da wider so ein dahergelaufener Vertreter von einem Vertreter in seiner weichgespühlten Schöffenwelt,mal eben doch entscheifet,offensichtlich gefährliche Straftäter wider auf freien Fuß zu setzen.
Es liegt jawohl auf der Hand das die Täter Schusswaffen hatten und diese auch in aller Öffentichkeit benutzten und somit auch in kauf nahmen das andere menschen dabei ums Leben kommen.
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