Motorrad berichtet, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ( 9 U 41/03 ) ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen überfordern, hälftig für die Unfallfolgen mithaftet.
Eine 26-Jährige übte bei 50 km/h Notbremsungen, stürzte vom Motorrad und verletzte sich schwer am linken Knie. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht gab ihr teilweise statt. Die Klägerin habe zwar den Unfall mitverschuldet und hätte die Übung verweigern können, die Hälfte musste aber der Fahrlehrer übernehmen, weil er die Fahrschülerin zu diesem Zeitpunkt mit dieser Übung überfordert habe.
31 Dezember 2005
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3 Kommentare:
Die Entscheidung ist (ausführlich) veröffentlicht in der NZV 2005, 637 (Heft 12).
Also ich finde es einen Schlag ins Gesicht, dass der Fahrlehrer in diesem Fall so einen großen Teil der Schuld tragen musste.
Wie hätte er der Ansicht des Gerichts nach denn reagieren sollen? Er hat nur seinen Job gemacht!
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