15 Dezember 2005

Amtsgericht Goslar und StGB Allgemeiner Teil

Das Amtsgericht Goslar hat heute eine junge Frau wegen Brandstiftungsdelikten als Täterin verurteilt, wobei sie bei einer der Taten nichts weiter beigetragen hat, als in ihrem Auto auf der Rückbank zu sitzen und zuzusehen, wie der Beifahrer versucht, in größerer Entfernung, die er dann zu Fuß zurückgelegt hat, eine Scheune anzuzünden.

Mal schauen, ob das Urteil revisionssicher begründet werden kann.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sie hat sich doch klar strafbar gemacht, oder sehe ich das falsch?

Werner Siebers hat gesagt…

wenn, dann wegen Beihilfe, aber als Täterin?

 

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