Der Krach, der durch spielende Kinder entsteht, ist kein Lärm; das bestätigte die Bundesregierung auf die Anfrage des Städte- und Gemeindebundes.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines Anwohners abgewiesen, der erreichen wollte, dass ein Spielplatz zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und ab 18.00 Uhr geschlossen wird.
Mitarbeiter von Kindertagesstätten begrüßen diese klare Entscheidung, weil ein "Abstellen" des "Kinderlärms" eine Zumutung darstellt.
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