30 Dezember 2005

Amtsgericht Wismar: Ein Haftrichter wie alle

Walfischbucht berichtet darüber, dass auch zum Jahresende mal wieder ein Haftrichter nicht weiß, was ein Haftgrund ist, oder, wenn er es denn doch weiß, sich auf recht dünnes Eis begibt.

Da fummelt ein betrunkener Jäger mit seiner Waffe herum und erschießt dabei grob fahrlässig einen anderen Jäger. Das ist schlimm, das ist verachtenswert, das ist tragisch, das ... ja, das alles ist es. Aber bitte, wo soll denn da der Haftgrund sein? Wiederholungsgefahr? Wohl eher abwegig. Verdunkelungsgefahr - was soll der noch verdunkeln? Also Fluchtgefahr! Klar, wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe. Ich kann es nicht mehr hören.

Davon abgesehen, dass bei solchen Fällen fast immer eine Bewährungsstrafe herauskommt, liegt doch auf der Hand, dass ein solcher Jäger sich nicht mindestens zehn Jahre unerkannt ins Ausland absetzt, um sich seiner Strafe zu entziehen. Der sitzt zu Hause bei Mutti, Frau oder Kind und bemitleidet sich selbst, dass ihm so etwas passiert ist.

Und wenn es keinen Haftgrund gibt, ist kein Haftbefehl zu erlassen, auch nicht, wenn er "gnädig" außer Vollzug gesetzt wird. Aber der Haftrichter in Wismar muss sich keine Sorgen machen, die jeweiligen Landgerichte verschließen ja in der Regel die Augen vor der klaren Gesetzeslage, die Oberlandesgerichte ebenso.

Und das wird auch nächstes Jahr so sein.

2 Kommentare:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Waren da nicht noch die Verfassungsgerichte, die oftmals anders entscheiden als die Instanzgerichte?

Anonym hat gesagt…

dem kann ich mich nur anschließen. Und wie man gerade in der letzten Zeit gesehen hat, kann sich der Weg in das schöne Karlsruhe lohnen, man muss nur eben den langen Atem haben.
Und das wird doch auch im nächsten Jahr hoffentlich nicht anders.

 

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