06 Dezember 2005

Überlange Verfahrensdauer ein Dauerbrenner

Die heutige Entscheidung des Landgerichts Hildesheim und die Hinweise auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte haben offenbar ein große Zahl an Strafverteidigern wachgerüttelt.

So viele Nachfragen per Telefon und Mail haben mich selten erreicht, kein Wunder ist es natürlich, dass auch die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) bereits eine Pressemitteilung herausgegeben hat.

Ich wiederhole mich gerne, jeder Strafverteidiger sollte sich insbesondere in Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafsachen immer vergegenwärtigen, dass die Dauer des Verfahrens dem Mandanten erheblich helfen kann, so dass das Motto: "keinen schlafenden Hund wecken" in diesen Verfahren - wenn es denn keine Haftsachen sind - immer beachtet werden sollte.

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