31 Dezember 2005
Chrobog und Familie sollen frei sein
Um 14.00 Uhr meldet die Tagesschau die Freilassung der Familie Chrobog im Jemen.
Landgericht Münster zur Wertgrenze bei Fahrerlaubnisentziehung
LG Münster, Beschl. v. 08.02.2005 - 3 Qs 18/05, MittBl der Arge VerkR 2005, 139:
Es sind keine Gründe für die Annahme vorhanden, dass der Beschuldigten die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen wird, § 111a StPO.
Sie ist zwar ... des unerlaubten Entfernes vom Unfallort verdächtig. Jedoch reicht die Höhe des verursachten Fremdschadens nicht aus, um einen bedeutenden Schaden und damit einen Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen.
Es kann dahinstehen, ob die Wertgrenze ab dem Jahr 2003 bei 1.300 € anzunehmen ist. Jedenfalls stellt ein Schadenin Höhe von unter 1.200 €keinen bedeutenden Schaden i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dar.
Es sind keine Gründe für die Annahme vorhanden, dass der Beschuldigten die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen wird, § 111a StPO.
Sie ist zwar ... des unerlaubten Entfernes vom Unfallort verdächtig. Jedoch reicht die Höhe des verursachten Fremdschadens nicht aus, um einen bedeutenden Schaden und damit einen Regelfall für die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB anzunehmen.
Es kann dahinstehen, ob die Wertgrenze ab dem Jahr 2003 bei 1.300 € anzunehmen ist. Jedenfalls stellt ein Schadenin Höhe von unter 1.200 €keinen bedeutenden Schaden i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB dar.
Fahrlehrer ausgebremst
Motorrad berichtet, dass nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ( 9 U 41/03 ) ein Fahrlehrer, der seinem Fahrschüler Aufgaben stellt, die diesen überfordern, hälftig für die Unfallfolgen mithaftet.
Eine 26-Jährige übte bei 50 km/h Notbremsungen, stürzte vom Motorrad und verletzte sich schwer am linken Knie. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht gab ihr teilweise statt. Die Klägerin habe zwar den Unfall mitverschuldet und hätte die Übung verweigern können, die Hälfte musste aber der Fahrlehrer übernehmen, weil er die Fahrschülerin zu diesem Zeitpunkt mit dieser Übung überfordert habe.
Eine 26-Jährige übte bei 50 km/h Notbremsungen, stürzte vom Motorrad und verletzte sich schwer am linken Knie. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht gab ihr teilweise statt. Die Klägerin habe zwar den Unfall mitverschuldet und hätte die Übung verweigern können, die Hälfte musste aber der Fahrlehrer übernehmen, weil er die Fahrschülerin zu diesem Zeitpunkt mit dieser Übung überfordert habe.
Protestschwein mit Nachwuchs zum Jahreswechsel
Wenn das kein Glück bringt, das ich auch allen Lesern, Mitarbeitern, Kollegen, Mandanten, Richtern etc. wünsche, mit denen ich im vergangenen Jahr zu tun hatte und mit denen ich auch zukünftig zu tun haben werde.
Pünktlich zum Jahreswechsel landete das Husumer Protestschwein Hertha aus dem Zoo in Hannover noch einen ganz großen Wurf. Sie brachte neun Ferkel zur Welt.
Ihren Namen verdanken die rot-weiß-roten Protestschweine übrigens dem Humor der dänischen Minderheit an der nordfriesischen Küste im 19. Jahrhundert. Als die Dänen ihre Landesflaggen damals nicht mehr im Vorgarten hissen durften, züchteten sie aus Protest diese rot-weiß-roten Schweine und präsentierten sie anstelle der Fahnen im Vorgarten.
Quelle: HAZ
Pünktlich zum Jahreswechsel landete das Husumer Protestschwein Hertha aus dem Zoo in Hannover noch einen ganz großen Wurf. Sie brachte neun Ferkel zur Welt.
Ihren Namen verdanken die rot-weiß-roten Protestschweine übrigens dem Humor der dänischen Minderheit an der nordfriesischen Küste im 19. Jahrhundert. Als die Dänen ihre Landesflaggen damals nicht mehr im Vorgarten hissen durften, züchteten sie aus Protest diese rot-weiß-roten Schweine und präsentierten sie anstelle der Fahnen im Vorgarten.
Quelle: HAZ
30 Dezember 2005
Amtsgericht Wismar: Ein Haftrichter wie alle
Walfischbucht berichtet darüber, dass auch zum Jahresende mal wieder ein Haftrichter nicht weiß, was ein Haftgrund ist, oder, wenn er es denn doch weiß, sich auf recht dünnes Eis begibt.
Da fummelt ein betrunkener Jäger mit seiner Waffe herum und erschießt dabei grob fahrlässig einen anderen Jäger. Das ist schlimm, das ist verachtenswert, das ist tragisch, das ... ja, das alles ist es. Aber bitte, wo soll denn da der Haftgrund sein? Wiederholungsgefahr? Wohl eher abwegig. Verdunkelungsgefahr - was soll der noch verdunkeln? Also Fluchtgefahr! Klar, wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe. Ich kann es nicht mehr hören.
Davon abgesehen, dass bei solchen Fällen fast immer eine Bewährungsstrafe herauskommt, liegt doch auf der Hand, dass ein solcher Jäger sich nicht mindestens zehn Jahre unerkannt ins Ausland absetzt, um sich seiner Strafe zu entziehen. Der sitzt zu Hause bei Mutti, Frau oder Kind und bemitleidet sich selbst, dass ihm so etwas passiert ist.
Und wenn es keinen Haftgrund gibt, ist kein Haftbefehl zu erlassen, auch nicht, wenn er "gnädig" außer Vollzug gesetzt wird. Aber der Haftrichter in Wismar muss sich keine Sorgen machen, die jeweiligen Landgerichte verschließen ja in der Regel die Augen vor der klaren Gesetzeslage, die Oberlandesgerichte ebenso.
Und das wird auch nächstes Jahr so sein.
Da fummelt ein betrunkener Jäger mit seiner Waffe herum und erschießt dabei grob fahrlässig einen anderen Jäger. Das ist schlimm, das ist verachtenswert, das ist tragisch, das ... ja, das alles ist es. Aber bitte, wo soll denn da der Haftgrund sein? Wiederholungsgefahr? Wohl eher abwegig. Verdunkelungsgefahr - was soll der noch verdunkeln? Also Fluchtgefahr! Klar, wegen der Höhe der zu erwartenden Strafe. Ich kann es nicht mehr hören.
Davon abgesehen, dass bei solchen Fällen fast immer eine Bewährungsstrafe herauskommt, liegt doch auf der Hand, dass ein solcher Jäger sich nicht mindestens zehn Jahre unerkannt ins Ausland absetzt, um sich seiner Strafe zu entziehen. Der sitzt zu Hause bei Mutti, Frau oder Kind und bemitleidet sich selbst, dass ihm so etwas passiert ist.
Und wenn es keinen Haftgrund gibt, ist kein Haftbefehl zu erlassen, auch nicht, wenn er "gnädig" außer Vollzug gesetzt wird. Aber der Haftrichter in Wismar muss sich keine Sorgen machen, die jeweiligen Landgerichte verschließen ja in der Regel die Augen vor der klaren Gesetzeslage, die Oberlandesgerichte ebenso.
Und das wird auch nächstes Jahr so sein.
Kindesmisshandlungen als politischer Spielball
Die Zahl der gemeldeten Fälle von Kindesmisshandlungen ist seit 1996 um rund 50 Prozent gestiegen. Dies gehe aus bisher unveröffentlichten Statistiken des Bundeskriminalamtes hervor, berichtet «Die Welt». Im vergangenen Jahr seien 2916 Fälle von Misshandlungen angezeigt worden. Dagegen stagniere die Zahl der Vernachlässigung von Kindern. Sie lag 2004 bei 1170 Fällen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kündigte politische Konsequenzen an.
Nicht genügend deutlich gemacht wird bei solchen Meldungen, dass nicht die Zahl der Misshandlungen sondern gerade die Zahl der gemeldeten Misshandlungen gestiegen ist. Insoweit ist die Ankündigung politischer Konsequenzen zwar sehr reklameträchtig, berücksichtigt aber nicht, dass mit einiger Wahrscheinlchkeit die tatsächliche Zahl gar nicht oder sehr viel geringer als die Zahl der Meldungen angestiegen ist.
Jede einzelne Misshandlung ist tragisch und muss geahndet werden, aber diese Art der politischen Wichtigtuerei auf der Basis einer faktisch nichtssagenden Statistik ist eher unprofessionell.
Nicht genügend deutlich gemacht wird bei solchen Meldungen, dass nicht die Zahl der Misshandlungen sondern gerade die Zahl der gemeldeten Misshandlungen gestiegen ist. Insoweit ist die Ankündigung politischer Konsequenzen zwar sehr reklameträchtig, berücksichtigt aber nicht, dass mit einiger Wahrscheinlchkeit die tatsächliche Zahl gar nicht oder sehr viel geringer als die Zahl der Meldungen angestiegen ist.
Jede einzelne Misshandlung ist tragisch und muss geahndet werden, aber diese Art der politischen Wichtigtuerei auf der Basis einer faktisch nichtssagenden Statistik ist eher unprofessionell.
29 Dezember 2005
Amtsgericht Braunschweig zwischen den Jahren
Es gibt tatsächlich Richter, die auch "zwischen den Jahren" terminieren, und dann auch noch um 08.30 Uhr. Und, man glaubt es kaum, trotz angeklagter Straßenverkehrsgefährdung mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sich nicht nur auf ein Gespräch bezüglich einer Einstellung nach § 153 a StPO einlassen sondern diesen Weg auch zu Ende zu gehen.
Die STA-Referendarin wird zum Telefonieren geschickt und findet einen Abnicker.
Der Mandant, der einen Fahrradfahrer mit seinem PKW vom Rad geholt hatte und der seine Fahrerlaubnis schon entschwinden sah, war mit 1.200,00 € Geldbuße natürlich mehr als einverstanden.
Guter Jahresabschluß.
Die STA-Referendarin wird zum Telefonieren geschickt und findet einen Abnicker.
Der Mandant, der einen Fahrradfahrer mit seinem PKW vom Rad geholt hatte und der seine Fahrerlaubnis schon entschwinden sah, war mit 1.200,00 € Geldbuße natürlich mehr als einverstanden.
Guter Jahresabschluß.
Rechtsbeugung beim Oberlandesgericht ( OLG ) Naumburg
Ich will nochmals daran erinnern, dass bei der Staatsanwaltschaft Halle/Saale ein Ermittlungsverfahren gegen vier Richter des Oberlandesgerichts Naumburg anhängig ist und irgendwie der Eindruck entsteht, dass sich so richtig nichts tut.
Es wäre doch eigentlich schade, wenn ein solches Verfahren unbeobachtet einschlafen sollte.
Es wäre doch eigentlich schade, wenn ein solches Verfahren unbeobachtet einschlafen sollte.
Schweiz liefert Adamov an Russland aus
Der frühere russische Atomminister Jewgenij Adamow wird nicht an die USA, sondern an Russland ausgeliefert. Dies entschied das Schweizer Bundesgericht und hob damit einen Entscheid des Bundesamts für Justiz auf. Die russischen Behörden haben zugesichert, auch die Straftaten zu verfolgen, die Adamow in den USA vorgeworfen werden.
Die USA werfen dem Ex-Atomminister vor, über neun Millionen Dollar unterschlagen zu haben, die für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit Russlands bestimmt waren. Der Fall hat viel Staub aufgewirbelt. So hatte Russland scharf gegen den Beschluss des Bundesamtes für Justiz vom 3. Oktober protestiert, Adamow an die USA auszuliefern.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Die USA werfen dem Ex-Atomminister vor, über neun Millionen Dollar unterschlagen zu haben, die für die Erhöhung der nuklearen Sicherheit Russlands bestimmt waren. Der Fall hat viel Staub aufgewirbelt. So hatte Russland scharf gegen den Beschluss des Bundesamtes für Justiz vom 3. Oktober protestiert, Adamow an die USA auszuliefern.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Gammelfleisch im Verwaltungsgericht
Die Braunschweiger Zeitung berichtet, dass die niedersächsischen Verwaltungsgerichte, so auch das in Braunschweig, ihre Arbeit auf den Prüfstand stellen wollen. Dazu würden im Januar Fragebögen an Rechtsanwälte und Behörden versandt.
Die Empfänger könnten mit Schulnoten von 1 bis 6 ihre Erfahrungen mit den Gerichten bewerten. Die Auswertung solle helfen, die Abläufe zu optimieren, man wolle die Organisation mit den Augen der Verfahrensbeteiligten sehen.
Auf den Bögen, so Büschen, können die Beteiligten z.B. die Ausstattung der Gerichtsbibliothek und der anderen Räumlichkeiten bewerten, außerdem die Außendarstellung des Gerichts, die Verständlichkeit der Urteile, die Verhandlungsführung und das Auftreten der Richter.
Das hört sich oberflächlich ja ganz nett an, was aber nicht zur Überprüfung kommmt, ist die inhaltliche Qualität der Urteile, zum Beispiel die Tatsache, dass zur Zeit irakische Staatsbürger massenweise von den Verwaltungsgerichten gnadenlos in den Irak zurückverfrachtet werden, weil da ja alles so schön und besser geworden ist.
Mich tröstet es auch nicht, wenn ich Gammelfleisch in einem Supermarkt bekomme, in dem alles fein geputzt und das Personal freundlich ist.
Die Empfänger könnten mit Schulnoten von 1 bis 6 ihre Erfahrungen mit den Gerichten bewerten. Die Auswertung solle helfen, die Abläufe zu optimieren, man wolle die Organisation mit den Augen der Verfahrensbeteiligten sehen.
Auf den Bögen, so Büschen, können die Beteiligten z.B. die Ausstattung der Gerichtsbibliothek und der anderen Räumlichkeiten bewerten, außerdem die Außendarstellung des Gerichts, die Verständlichkeit der Urteile, die Verhandlungsführung und das Auftreten der Richter.
Das hört sich oberflächlich ja ganz nett an, was aber nicht zur Überprüfung kommmt, ist die inhaltliche Qualität der Urteile, zum Beispiel die Tatsache, dass zur Zeit irakische Staatsbürger massenweise von den Verwaltungsgerichten gnadenlos in den Irak zurückverfrachtet werden, weil da ja alles so schön und besser geworden ist.
Mich tröstet es auch nicht, wenn ich Gammelfleisch in einem Supermarkt bekomme, in dem alles fein geputzt und das Personal freundlich ist.
28 Dezember 2005
Elektronische Fußfesseln für Richter und Staatsanwälte
Der schon mehrfach vorgetragene und nun noch einmal bekräftigte Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU), radikale Islamisten zum Tragen elektronischer Fußfesseln zu verpflichten, hat eine Debatte über den angemessenen Umgang mit so genannten Hasspredigern ausgelöst.
Ich bin dafür. Aber nur wenn Bundestagsabgeordnete auch die Dinger tragen, damit man kotrollieren kann, wo sie sind, wenn wichtige Grundsatzdiskussionen im Bundestag geführt werden und gähnende Leere vorherrscht.
Und nur, wenn Richter und Staatsanwälte die Dinger tragen, damit ich weiß, wo die sind, wenn ich mal jemanden nach 15.00 Uhr telefonisch erreichen will.
Ich bin dafür. Aber nur wenn Bundestagsabgeordnete auch die Dinger tragen, damit man kotrollieren kann, wo sie sind, wenn wichtige Grundsatzdiskussionen im Bundestag geführt werden und gähnende Leere vorherrscht.
Und nur, wenn Richter und Staatsanwälte die Dinger tragen, damit ich weiß, wo die sind, wenn ich mal jemanden nach 15.00 Uhr telefonisch erreichen will.
Eishockey im Landgericht Hildesheim
Mitte Januar beginnt vor einer der Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts Hildesheim ein spektakulärer Prozess: Die Kammer verhandelt gegen zwei ehemalige Angestellte des Arbeitsamtes Hannover. Diese sollen über Jahre hinweg insgesamt 32 Eishockeyprofis der Hannover Scorpions illegal Arbeitslosenunterstützung gewährt haben.
Auch der derzeitige Trainer des Teams aus der Deutschen-Eishockey-Liga soll davon profitiert haben. Die Staatsanwälte gehen von einem Schaden von umgerechnet mindestens 320 000 Euro aus.
Die beiden Mitarbeiter des Arbeitsamtes sollen mit Scheinadressen und gefälschten Dokumenten dafür gesorgt haben, dass die Profis vom hannoverschen Arbeitsamt betreut wurden und nicht von der Behörde in Celle, die eigentlich für sie zuständig gewesen wäre. Somit konnten sie den Profis während der Spielpause im Sommer Arbeitslosenunterstützung anweisen, obwohl keiner der Sportler wie vorgeschrieben dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Alle waren im Urlaub und erholten sich für die nächste Eishockey-Saison. Die Angeklagten sprechen von einer Gefälligkeit – die Staatsanwaltschaft will hingegen beweisen, dass für diese Dienste Geld geflossen ist.
Quelle: HAZ
Auch der derzeitige Trainer des Teams aus der Deutschen-Eishockey-Liga soll davon profitiert haben. Die Staatsanwälte gehen von einem Schaden von umgerechnet mindestens 320 000 Euro aus.
Die beiden Mitarbeiter des Arbeitsamtes sollen mit Scheinadressen und gefälschten Dokumenten dafür gesorgt haben, dass die Profis vom hannoverschen Arbeitsamt betreut wurden und nicht von der Behörde in Celle, die eigentlich für sie zuständig gewesen wäre. Somit konnten sie den Profis während der Spielpause im Sommer Arbeitslosenunterstützung anweisen, obwohl keiner der Sportler wie vorgeschrieben dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand. Alle waren im Urlaub und erholten sich für die nächste Eishockey-Saison. Die Angeklagten sprechen von einer Gefälligkeit – die Staatsanwaltschaft will hingegen beweisen, dass für diese Dienste Geld geflossen ist.
Quelle: HAZ
Bundesländer werden weggeschwafelt
Ich habe gerade gehört, dass es in Deutschland nach Ansicht von Niedersachsens SPD-Landtagsfraktionschef Jüttner zu viele Bundesländer gibt, die nicht überlebensfähig sind.
Deshalb müsse bei einer Reform des Föderalismus über Länderzusammenlegungen in großem Stil gesprochen werden, sagte Jüttner im Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. „Die Entscheidung nach der deutschen Vereinigung, die alten Länder wieder zu gründen, war jedenfalls eine absolute Fehlentscheidung. Länder mit zwei bis drei Millionen Einwohnern sind nicht überlebensfähig”, sagte Jüttner. „Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu Mitteldeutschland zusammen zufassen, das etwa zehn Millionen Einwohner hätte, wäre vertretbar”, meinte der SPD-Politiker.
Sommer, Winter, egal, Hauptsache ein Loch ist da, in dem man schwafeln kann, was eigentlich keinen interessiert.
Deshalb müsse bei einer Reform des Föderalismus über Länderzusammenlegungen in großem Stil gesprochen werden, sagte Jüttner im Gespräch mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. „Die Entscheidung nach der deutschen Vereinigung, die alten Länder wieder zu gründen, war jedenfalls eine absolute Fehlentscheidung. Länder mit zwei bis drei Millionen Einwohnern sind nicht überlebensfähig”, sagte Jüttner. „Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zu Mitteldeutschland zusammen zufassen, das etwa zehn Millionen Einwohner hätte, wäre vertretbar”, meinte der SPD-Politiker.
Sommer, Winter, egal, Hauptsache ein Loch ist da, in dem man schwafeln kann, was eigentlich keinen interessiert.
Totschläger stellt sich der Polizei nach 15 Monaten Flucht
Ein europaweit gesuchter Gifhorner, der aus der Türkei stammt, hat sich nach 15-monatiger Flucht der Polizei gestellt. Er soll im September 2004 in Minden auf offener Straße auf drei Männer geschossen haben. Ein Mann wurde tödlich getroffen.
Am zweiten Weihnachtsfeiertag suchte der Gifhorner zusammen mit einem Rechtsanwalt in Hannover eine Polizeidienststelle auf. Die Beamten nahmen ihn sofort fest. Am gestrigen Dienstag verkündete das Amtsgericht Hannover gegen den 49-jährigen Haftbefehl wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Am 6. September 2004 war es in Minden in der Innenstadt auf offener Straße zu einer wilden Schießerei gekommen. Dabei wurde ein Mann tödlich getroffen, zwei weitere Personen zum Teil schwer verletzt.
Quelle und mehr: Braunschweiger Zeitung
Am zweiten Weihnachtsfeiertag suchte der Gifhorner zusammen mit einem Rechtsanwalt in Hannover eine Polizeidienststelle auf. Die Beamten nahmen ihn sofort fest. Am gestrigen Dienstag verkündete das Amtsgericht Hannover gegen den 49-jährigen Haftbefehl wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Am 6. September 2004 war es in Minden in der Innenstadt auf offener Straße zu einer wilden Schießerei gekommen. Dabei wurde ein Mann tödlich getroffen, zwei weitere Personen zum Teil schwer verletzt.
Quelle und mehr: Braunschweiger Zeitung
Anwalt als Billigheimer
"Jede Beratung 30 €". Diese Werbung brachte einem Braunschweiger Rechtsanwalt gleich zwei Unterlassungsklagen ein, nämlich einmal der Braunschweiger Rechtsanwaltskammer und einmal des Niedersächsischen Anwalt- und Notarverbandes.
Ein ähnlicher Fall soll angeblich auch dem BGH zur Entscheidung vorliegen. Es wird mit Spannung erwartet, ob die Gerichte die "Billigauskunft" unter standesrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zulassen werden.
Ein ähnlicher Fall soll angeblich auch dem BGH zur Entscheidung vorliegen. Es wird mit Spannung erwartet, ob die Gerichte die "Billigauskunft" unter standesrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zulassen werden.
Schweiz gegen Türkei und die Fuchsjagd
Das erst zehn Monate alte Verbot der Hetzjagd auf Füchse in Grossbritannien wird offenbar weitgehend ignoriert, berichtet die Neue Zürcher Zeitung. Tierschützer beklagten, dass sich Zehntausende von Jägern, Gehilfen und Schaulustigen an traditionellen Fuchsjagden am zweiten Weihnachtstag beteiligt hätten. Dabei seien vielfach illegale Methoden der Tötung angewendet worden. Bei mehr als 40 Prozent der insgesamt rund 250 Jagden habe es «glaubwürdige Anschuldigungen wegen Gesetzesverstössen» gegeben, erklärte die Liga gegen Grausamkeit im Sport am Dienstag.
Fragt sich, ob die Liga gegen Grausamkeit im Sport nicht auch dafür sorgen sollte, dass so einige türkische und schweizer Fussballer lebenslang gesperrt werden für das, was sie sich gegenseitig in dem fragwürdigen Länderspiel angetan haben.
Fragt sich, ob die Liga gegen Grausamkeit im Sport nicht auch dafür sorgen sollte, dass so einige türkische und schweizer Fussballer lebenslang gesperrt werden für das, was sie sich gegenseitig in dem fragwürdigen Länderspiel angetan haben.
27 Dezember 2005
Wer kauft Gerhard Schröder?
Gerhard Schröder wird schon wissen, wer seine guten Freunde sind. Es gibt aber auch Menschen, die seine Freunde anders sehen.
So ist aus Protest gegen die Einschränkung der politischen Freiheitsrechte in seinem Heimatland der Wirtschaftsberater des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Andrej Illarjonow, zurückgetreten. „Bis vor kurzem hat mich niemand daran gehindert, meine Meinung zu vertreten. Das hat sich geändert“, begründete der Wirtschaftsliberale am Dienstag sein Rücktrittsgesuch.
Hoffentlich lässt sich Schröder nicht dafür bezahlen, seine Meinung nicht mehr vertreten zu können und damit dafür zu sorgen, dass auch anderen verboten wird, die eigene Meinung zu vertreten. Es wäre schade, denn Schröders Meinung war oft nicht nur schlecht. Er könnte ein Zeichen setzen, wenn er sich von Menschen trennt, die anderen die eigene Meinung verbieten.
So ist aus Protest gegen die Einschränkung der politischen Freiheitsrechte in seinem Heimatland der Wirtschaftsberater des russischen Präsidenten Wladimir Putin, Andrej Illarjonow, zurückgetreten. „Bis vor kurzem hat mich niemand daran gehindert, meine Meinung zu vertreten. Das hat sich geändert“, begründete der Wirtschaftsliberale am Dienstag sein Rücktrittsgesuch.
Hoffentlich lässt sich Schröder nicht dafür bezahlen, seine Meinung nicht mehr vertreten zu können und damit dafür zu sorgen, dass auch anderen verboten wird, die eigene Meinung zu vertreten. Es wäre schade, denn Schröders Meinung war oft nicht nur schlecht. Er könnte ein Zeichen setzen, wenn er sich von Menschen trennt, die anderen die eigene Meinung verbieten.
Osthoff soll nicht mehr in den Irak - aber die Iraker
Susanne Osthoff wird von der Bundesregierung aufgezeigt, wie höchstgefährlich das Leben im Irak ist.
Vielleicht sollten die mal die Urteile der Verwaltungsgerichte lesen, die im Moment serienweise irakische Staatsbürger wieder zurück schicken, weil da ja alles viel besser geworden ist.
Gespaltene Zunge oder aneinander vorbeireden, das ist hier die Frage.
Vielleicht sollten die mal die Urteile der Verwaltungsgerichte lesen, die im Moment serienweise irakische Staatsbürger wieder zurück schicken, weil da ja alles viel besser geworden ist.
Gespaltene Zunge oder aneinander vorbeireden, das ist hier die Frage.
Graz "entschwarzeneggert"
krone.at berichtet, dass man in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im österreicherischen Graz das Stadion Graz-Liebenau „entschwarzeneggert“ hat. Wie vom kalifornischen Gouverneur verlangt, demontierten Arbeiter mit Schweißgerät und Kran das „Arnold Schwarzenegger“ vom Stadionvorbau. In Graz ist man auch bemüht, dem Wunsch des kalifornischen Gouverneurs entsprechend, seinen Namen zumindest im werblichen Kontext aus dem Stadtbild zu entfernen. Nun wurden auch die offiziellen Websites der Landeshauptstadt entsprechend überarbeitet.
In einem Exklusiv-Interview mit der „Krone“ vor wenigen Tagen hatte Schwarzenegger gesagt: "Graz wird in Zukunft keine Probleme mit meinen Entscheidungen als Gouverneur von Kalifornien haben, weil uns offiziell nichts mehr verbindet."
In einem Exklusiv-Interview mit der „Krone“ vor wenigen Tagen hatte Schwarzenegger gesagt: "Graz wird in Zukunft keine Probleme mit meinen Entscheidungen als Gouverneur von Kalifornien haben, weil uns offiziell nichts mehr verbindet."
Statt 0190 jetzt 0900 oder Abzocke bleibt Abzocke
Zum Jahreswechsel werden die 0190-Nummern abgeschafft und durch angeblich besser kontrollierbare 0900-Nummern abgelöst. Fachleute warnen aber vor unveränderten Möglichkeiten des Mißbrauchs. Gespräche mit der 0900 kosten bis zu 2 Euro je Minute oder 30 Euro pauschal.
Da werden die Kassen der einschlägigen Firmen weiter klingeln.
Da werden die Kassen der einschlägigen Firmen weiter klingeln.
Streitthema Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide
In Brandenburg warnen die Grünen die Landesregierung vor einem Einknicken beim geplanten Bombodrom. Sie appellierten am Sonntag an Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), bei seinem bevorstehenden Gespräch mit Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) keinen "faulen Kompromiss" einzugehen. Das Wohl der Region um die Kyritz-Ruppiner Heide lasse nur ein "klares Nein" zu einem Luft-Boden-Schießplatz zu.
Quelle: moz
Quelle: moz
Warum muss es erst immer Tote geben?
Die Braunschweiger Zeitung berichtet, dass bei einer Schießerei auf einer Haupteinkaufsstraße in der kanadischen Stadt Toronto am Zweiten Weihnachtstag eine 19 Jahre alte Frau getötet worden ist. Sechs andere Menschen seien verletzt worden. Die Täter waren vermutlich Jugendliche, die im Streit zur Pistole griffen. Die Kugeln trafen vor allem unbeteiligte Passanten. Zwei Verdächtige wurden festgenommen, nach vier anderen wird noch gefahndet. Der kanadische Premierminister Paul Martin will im Fall seiner Wiederwahl den Besitz von Handfeuerwaffen verbieten lassen.
Schade, dass ein solches Verbot erst nach neuerlichen Toten erwogen wird und dass mit dieser Ansage die Wiederwahl des Premierministers unwahrscheinlich werden könnte.
Schade, dass ein solches Verbot erst nach neuerlichen Toten erwogen wird und dass mit dieser Ansage die Wiederwahl des Premierministers unwahrscheinlich werden könnte.
26 Dezember 2005
Der schuldunfähige Haftrichter, StV 2003, S. 643
Weil es sich mal wieder jährt, erinnere ich an einen Fall Ende 2001, in dem ich einen Haftrichter wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amte anzeigen musste. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist mit der Überschrift "Statt Glosse" veröffentlicht worden im Strafverteidiger 2003, Seite 643. Wirklich lesenswert!
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Haftrichter damals nach § 170 II StPO eingestellt, da der Beschuldigte zur Zeit der unterlassenen Amtshandlung schuldunfähig gewesen sein soll.
Der Haftrichter hatte sich dahingehend eingelassen, dass er wegen eines "Burn-Out-Syndroms" meinen Haftprüfungsantrag und meine Haftbeschwerde nicht hatte bearbeiten können.
In dem Einstellungsbescheid heißt es u.a.:
"Dass eine Veränderung der Persönlichkeit des Beschuldigten ... eingetreten war, haben seine Mitarbeiterinnen ... bestätigt. Die Zeuginnen ... haben bekundet, dass er unkonzentriert und überlastet gewirkt habe. Durch die Vielzahl der von ihm zum Schluß nicht mehr erledigten Akten hätten in seinem Zimmer chaotische Zustände geherrscht."
Ich frage mich von Zeit zu Zeit, ob das Amtsgericht Uelzen das einzige Gericht in Deutschland ist, in dem man einen erkennbar schuldunfähigen Richter weiter über die Frage der Inhaftierung von Menschen schalten und walten lässt.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Haftrichter damals nach § 170 II StPO eingestellt, da der Beschuldigte zur Zeit der unterlassenen Amtshandlung schuldunfähig gewesen sein soll.
Der Haftrichter hatte sich dahingehend eingelassen, dass er wegen eines "Burn-Out-Syndroms" meinen Haftprüfungsantrag und meine Haftbeschwerde nicht hatte bearbeiten können.
In dem Einstellungsbescheid heißt es u.a.:
"Dass eine Veränderung der Persönlichkeit des Beschuldigten ... eingetreten war, haben seine Mitarbeiterinnen ... bestätigt. Die Zeuginnen ... haben bekundet, dass er unkonzentriert und überlastet gewirkt habe. Durch die Vielzahl der von ihm zum Schluß nicht mehr erledigten Akten hätten in seinem Zimmer chaotische Zustände geherrscht."
Ich frage mich von Zeit zu Zeit, ob das Amtsgericht Uelzen das einzige Gericht in Deutschland ist, in dem man einen erkennbar schuldunfähigen Richter weiter über die Frage der Inhaftierung von Menschen schalten und walten lässt.
Handy an roter Ampel
Burhoff veröffentlicht 2 Ss OWi 811/05 OLG Hamm:
Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt. Ohne Belang ist dabei, ob eine Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird.
Das Amtsgericht hat u. a. folgende Feststellungen getroffen:
„Am 24.01.2005 befuhr der Betroffene gegen 11.55 Uhr mit dem Pkw BMW, amtliches Kennzeichen XXXXXXX, in Bochum die Hattinger Straße. Während er an einer Rotlicht zeigenden Ampel wartete, nahm er sein Handy in die Hand, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen. Die Verbindung mit dem Gesprächspartner kam letztlich nicht zustande. Während des gesamten Vorgangs war der Motor des vom Betroffenen geführten Fahrzeugs in Betrieb.“
Diese Feststellungen tragen die Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er „hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält“. Nicht erforderlich ist, dass tatsächlich eine Telefonverbindung hergestellt wird.
Mehr hier.
Ordnungswidrig i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO handelt auch, wer in seinem Pkw mit laufendem Motor vor einer roten Ampelanlage wartet und sein Mobiltelefon zur Entgegennahme eines Anrufs in die Hand nimmt. Ohne Belang ist dabei, ob eine Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird.
Das Amtsgericht hat u. a. folgende Feststellungen getroffen:
„Am 24.01.2005 befuhr der Betroffene gegen 11.55 Uhr mit dem Pkw BMW, amtliches Kennzeichen XXXXXXX, in Bochum die Hattinger Straße. Während er an einer Rotlicht zeigenden Ampel wartete, nahm er sein Handy in die Hand, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen. Die Verbindung mit dem Gesprächspartner kam letztlich nicht zustande. Während des gesamten Vorgangs war der Motor des vom Betroffenen geführten Fahrzeugs in Betrieb.“
Diese Feststellungen tragen die Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er „hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält“. Nicht erforderlich ist, dass tatsächlich eine Telefonverbindung hergestellt wird.
Mehr hier.
Stoiber und die strafbare Geschmacklosigkeit
Die Welt am Sonntag, zitiert von HandakteWebLAWg, berichtet und wertet:
"Wenn man Milliardengewinne macht und gleichzeitig verkündet, man stellt 6000 Leute frei, dann ist das eine Geschmacklosigkeit", befand Edmund Stoiber von der CSU. Mag ja sein, aber wenn Geschmacklosigkeit strafbar werden soll, dann würde sich Stoiber selbst zuweilen strafbar machen und die Hälfte der politischen Klasse mit ihm.
Zuweilen? Die Hälfte? Ich denke, es darf ein wenig mehr sein.
"Wenn man Milliardengewinne macht und gleichzeitig verkündet, man stellt 6000 Leute frei, dann ist das eine Geschmacklosigkeit", befand Edmund Stoiber von der CSU. Mag ja sein, aber wenn Geschmacklosigkeit strafbar werden soll, dann würde sich Stoiber selbst zuweilen strafbar machen und die Hälfte der politischen Klasse mit ihm.
Zuweilen? Die Hälfte? Ich denke, es darf ein wenig mehr sein.
Deutsche Bahn und die Fußballbundesliga
Ab Sommer 2006 möchte die DFL den Namen der Fußmallbundesliga an einen Sponsor verkaufen. Jeder TV-Sender mit Senderechten wäre verpflichtet, die Bundesliga nur noch mit dem Sponsornamen zu nennen.
Mit unter den heißen Vertragskandidaten: Die Deutsche Bahn!
In England heißt die Premier League jetzt „Barclays Premiership“.
"Bahn Bundesliga" (BaBu)oder vielleicht "Bundesligabahn" (BuBa), das hätte was. Hoffentlich fangen die Spiele dann nicht alle verspätet an. Und jeder Fahrgast wüsste dann endlich, warum die Bahnpreise immer weiter steigen.
Mit unter den heißen Vertragskandidaten: Die Deutsche Bahn!
In England heißt die Premier League jetzt „Barclays Premiership“.
"Bahn Bundesliga" (BaBu)oder vielleicht "Bundesligabahn" (BuBa), das hätte was. Hoffentlich fangen die Spiele dann nicht alle verspätet an. Und jeder Fahrgast wüsste dann endlich, warum die Bahnpreise immer weiter steigen.
Präsident Bush und die unbegrenzten Möglichkeiten
Einem Zeitungsbericht zufolge ist das Ausmaß des geheimen Abhörprogramms der amerikanischen Behörden wesentlich größer als von der Regierung dargestellt.
US-Präsident Bush hatte erklärt, trotz der zum Teil massiven Kritik von Abgeordneten und Bürgerrechtsgruppen an dem Programm festzuhalten. Zugleich kritisierte er, daß seine Abhöranweisung an die Medien gelangt und publik gemacht worden sei. Ermittlungen im Justizministerium über die undichte Stelle seien eingeleitet worden.
Damit ich das richtig verstehe, habe ich mir Zeit gelassen, diesen Zusammenhang zu analysieren. Als Zwischenergebnis komme ich zu dem Schluss: Der Herrscher beharrt auf dem Unrecht, meckert darüber, dass sein Unrecht publik gemacht wurde und will jetzt die finden und beschimpfen?/kündigen?/bestrafen?/eliminieren? oder, oder, oder, die das Unrecht entdeckt und veröffentlicht haben.
USA, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
US-Präsident Bush hatte erklärt, trotz der zum Teil massiven Kritik von Abgeordneten und Bürgerrechtsgruppen an dem Programm festzuhalten. Zugleich kritisierte er, daß seine Abhöranweisung an die Medien gelangt und publik gemacht worden sei. Ermittlungen im Justizministerium über die undichte Stelle seien eingeleitet worden.
Damit ich das richtig verstehe, habe ich mir Zeit gelassen, diesen Zusammenhang zu analysieren. Als Zwischenergebnis komme ich zu dem Schluss: Der Herrscher beharrt auf dem Unrecht, meckert darüber, dass sein Unrecht publik gemacht wurde und will jetzt die finden und beschimpfen?/kündigen?/bestrafen?/eliminieren? oder, oder, oder, die das Unrecht entdeckt und veröffentlicht haben.
USA, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Humanitäres Bleiberecht auf dem Vormarsch?
In Brandenburg haben 48 ausreisepflichtige Asylbewerber von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) ein humanitäres Bleiberecht nach der neuen Härtefallregelung erhalten. Insgesamt habe sich die Härtefallkommission seit Arbeitsaufnahme im Februar 2005 mit 95 Flüchtlingen befasst, teilte eine Sprecherin mit. Für 68 Personen sei ein humanitäres Bleiberecht empfohlen worden, bei 27 Flüchtlingen habe sich in der Kommission nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Härtefallersuchen gefunden, hieß es weiter. Einige Fälle müssen noch entschieden werden.
Quelle: Der Tagesspiegel
Quelle: Der Tagesspiegel
25 Dezember 2005
24 Dezember 2005
Aldi und Medion telefonieren nicht mehr
Zwei Wochen nach dem Start seines Mobilfunkangebots ALDI Talk hat der Lebensmitteldiscounter ALDI am 21.12.2005 den Verkauf seines Prepaid-Angebots wieder eingestellt.
Das sei angeblich von Beginn an so geplant gewesen, im Januar wolle man mit neuen Angeboten auf den Markt kommen.
Ob das den Kunden gut gefällt, die diese Verträge u.a. deshalb abgeschlossen haben, weil die Aldisten untereinander sehr billig miteinander telefonieren können, sich jetzt aber die Kundenzahl gar nicht mehr erhöhen kann,bleibt abzuwarten.
Mehr hier.
Das sei angeblich von Beginn an so geplant gewesen, im Januar wolle man mit neuen Angeboten auf den Markt kommen.
Ob das den Kunden gut gefällt, die diese Verträge u.a. deshalb abgeschlossen haben, weil die Aldisten untereinander sehr billig miteinander telefonieren können, sich jetzt aber die Kundenzahl gar nicht mehr erhöhen kann,bleibt abzuwarten.
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Tokio Hotel - Magdeburger Sängerknaben
In diesen Tagen hat man mal die Zeit, sich auch um völlig andere Dinge zu kümmern. Und dabei fällt mir auf:
"Tokio Hotel. Ausführliches Starporträt mit Biografie, Diskografie, Fotogalerie, CD-Kritiken, Fanshop, News und Surftipps...." Schon irre, was ein paar minderjährige Rotzlöffel so auf die Beine stellen, Alkohol saufend in ihre Rolle als Vorbild hineinwachsen und bei der Jugend sicher bekannter sind als der Bundespräsident oder der Außenminister.
"Tokio Hotel. Ausführliches Starporträt mit Biografie, Diskografie, Fotogalerie, CD-Kritiken, Fanshop, News und Surftipps...." Schon irre, was ein paar minderjährige Rotzlöffel so auf die Beine stellen, Alkohol saufend in ihre Rolle als Vorbild hineinwachsen und bei der Jugend sicher bekannter sind als der Bundespräsident oder der Außenminister.
23 Dezember 2005
Der wunderschöne Irak und die Verwaltungsgerichte
Handakte WebLAWg berichtet, dass es im Irak fast täglich zu Erschießungen, Entführungen, Vergewaltigungen und Ermordungen von Mädchen und Frauen durch bewaffnete Gruppen kommt. Frauen sollen im Irak heute gefährlicher leben als in den Jahren zuvor. Besonders, wenn sie sich für ihre Rechte einsetzen und gegen frauenfeindliche Angriffe zur Wehr setzen. Frauenrechtlerinnen seien wieder Opfer von gezielten Anschlägen.
Wer erzählt das eigentlich mal unseren Verwaltungsrichtern, die serienweise dafür sorgen, dass irakische Familien, Frauen, Kinder und Männer in ihre "Heimat" zurückgeschickt werden. Ich stelle mir vor, wie so ein Richter am Verwaltungsgericht abends bei Bier und Erdnussflocken vor der Kiste hockt und es ganz schrecklich findet, wie im Irak eine Deutsche entführt wird, während überall Anschläge verübt werden, um ab 09.00 Uhr am nächsten Morgen die Menschen dorthin zu schicken, weil ja alles nicht mehr so schlimm ist wie früher.
Wer erzählt das eigentlich mal unseren Verwaltungsrichtern, die serienweise dafür sorgen, dass irakische Familien, Frauen, Kinder und Männer in ihre "Heimat" zurückgeschickt werden. Ich stelle mir vor, wie so ein Richter am Verwaltungsgericht abends bei Bier und Erdnussflocken vor der Kiste hockt und es ganz schrecklich findet, wie im Irak eine Deutsche entführt wird, während überall Anschläge verübt werden, um ab 09.00 Uhr am nächsten Morgen die Menschen dorthin zu schicken, weil ja alles nicht mehr so schlimm ist wie früher.
Lachen ohne Ende, nicht nur zu Weihnachten
Gerade zum mehr oder weniger christlichen Weihnachtsfest geht es mal Dir, mal Ihnen, mal mir oder wem auch immer schlecht, Winterdepressionen und andere dunkele Schatten legen sich auf die kerzengetränkte Stimmung; mal Sekunden, mal Minuten und mal auch länger. Wen es denn dann trifft, der sollte sich kurz besinnen und dann einige Minuten entspannen, um herzhaft zu lachen. Als kleine Hilfe hier meine Weihnachtsempfehlung: www.radiopannen.de ! Wer sich da nicht wegschmeißt vor lachen, sollte wirklich einen Termin beim Psychiater ins Auge fassen.
Köstlich zum Beispiel die Nr. 1 der Top 10, die Oma und das Gewitter. Viel Spaß beim dunkle Wolken Vertreiben.
Köstlich zum Beispiel die Nr. 1 der Top 10, die Oma und das Gewitter. Viel Spaß beim dunkle Wolken Vertreiben.
BGH hält Verurteilung eines Arztes zu Freiheitsstrafe von drei Jahren
Der angeklagte Arzt hatte bei einer über die Risiken aufgeklärten Patientin eine medizinisch nicht gebotene Operation durchgeführt, bei der es zu einer seltenen aber vorhersehbaren Komplikation kam.
Wegen Streitigkeiten mit einer anderen Klinik ließ der Arzt der Patientin nicht die schnellst - und bestmögliche Hilfe zukommen, so dass sie verstarb, was er, so das feststellende Landgericht, billigend in Kauf nahm.
Das Landgericht hatte den Arzt deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH jetzt rechtskräftig werden lassen (1 StR 391/05 vom 07.12.2005).
Wegen Streitigkeiten mit einer anderen Klinik ließ der Arzt der Patientin nicht die schnellst - und bestmögliche Hilfe zukommen, so dass sie verstarb, was er, so das feststellende Landgericht, billigend in Kauf nahm.
Das Landgericht hatte den Arzt deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH jetzt rechtskräftig werden lassen (1 StR 391/05 vom 07.12.2005).
Bundesverfassungsgericht stoppt zu lockeren Umgang mit vorläufigem Berufsverbot
Das Bundesverfassungsgericht teilt eine Entscheidung vom 15.12.2005 mit:
Gegen den siebzigjährigen, wegen Nichtabgabe der
Einkommensteuererklärung vorbestraften Beschwerdeführer, der in seiner
ärztlichen Praxis drogensüchtige Patienten behandelt, ist ein
Strafverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung von Patienten zu
Diebstählen sowie der sexuellen Belästigung von Patienten anhängig. Die
Erlöse aus den Diebstählen – so die Anklage – sollten als Bezahlung für
entstandene Behandlungskosten dienen. Die Hauptverhandlung vor dem
Schöffengericht wurde ausgesetzt, um ein Gutachten über die
strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers einzuholen.
Zugleich ordnete das Gericht ein vorläufiges Berufsverbot gegen den
Beschwerdeführer an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das
Landgericht als unbegründet. Die Verfassungsbeschwerde des
Beschwerdeführers hatte Erfolg. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des Landgerichts auf, da er
den Beschwerdeführer in seiner Berufsfreiheit verletzt. Die Sache wurde
an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
§ 132 a StPO erlaubt im Strafverfahren die vorläufige Verhängung eines
Berufsverbots gegen einen Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür
sprechen, dass im Urteil ein „endgültiges“ Berufsverbot gegen ihn
verhängt wird. Ein Berufsverbot kann unter anderem angeordnet werden,
wenn ein Angeklagter wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wird, die
er unter Missbrauch seines Berufes begangen hat. Zudem muss eine
Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat die Gefahr erkennen lassen,
dass er bei fortgesetzter Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit weitere
erhebliche Taten, die im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung stehen,
begehen wird. Aufgrund der überragenden Bedeutung der durch Art. 12 GG
garantierten Berufsfreiheit rechtfertigt aber allein das Vorliegen
dieser gesetzlichen Voraussetzungen die Verhängung eines vorläufigen
Berufsverbots nicht. Hinzukommen muss, dass die Anordnung erforderlich
ist, um bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens
Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abzuwehren, die aus einer
Berufsausübung durch den Beschuldigten resultieren können. Dies ist vom
Gericht darzulegen und zu erörtern.
Das Landgericht benennt in den Gründen seiner Entscheidung nicht in
hinreichendem Maße Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen einer
Wiederholungsgefahr geschlossen werden könnte. Der Umstand, dass es den
Beschwerdeführer für dringend verdächtig hält, zwei berufsbezogene Taten
begangen zu haben, begründet für sich gesehen noch nicht die gesicherte
Erwartung, er werde auch in Zukunft im Zusammenhang mit der von ihm
ausgeübten Tätigkeit strafrechtlich erheblich in Erscheinung treten. Die
abgeurteilten Steuervergehen waren keine berufsbezogenen Taten, weshalb
sie keinen Rückschluss auf eine Neigung des Beschwerdeführers zulassen,
die Ausübung seines Berufs zur Begehung von Straftaten auszunutzen.
Einkommensteuererklärung vorbestraften Beschwerdeführer, der in seiner
ärztlichen Praxis drogensüchtige Patienten behandelt, ist ein
Strafverfahren wegen des Verdachts der Anstiftung von Patienten zu
Diebstählen sowie der sexuellen Belästigung von Patienten anhängig. Die
Erlöse aus den Diebstählen – so die Anklage – sollten als Bezahlung für
entstandene Behandlungskosten dienen. Die Hauptverhandlung vor dem
Schöffengericht wurde ausgesetzt, um ein Gutachten über die
strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschwerdeführers einzuholen.
Zugleich ordnete das Gericht ein vorläufiges Berufsverbot gegen den
Beschwerdeführer an. Die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das
Landgericht als unbegründet. Die Verfassungsbeschwerde des
Beschwerdeführers hatte Erfolg. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts hob den Beschluss des Landgerichts auf, da er
den Beschwerdeführer in seiner Berufsfreiheit verletzt. Die Sache wurde
an das Landgericht zurückverwiesen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
§ 132 a StPO erlaubt im Strafverfahren die vorläufige Verhängung eines
Berufsverbots gegen einen Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür
sprechen, dass im Urteil ein „endgültiges“ Berufsverbot gegen ihn
verhängt wird. Ein Berufsverbot kann unter anderem angeordnet werden,
wenn ein Angeklagter wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt wird, die
er unter Missbrauch seines Berufes begangen hat. Zudem muss eine
Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat die Gefahr erkennen lassen,
dass er bei fortgesetzter Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit weitere
erhebliche Taten, die im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung stehen,
begehen wird. Aufgrund der überragenden Bedeutung der durch Art. 12 GG
garantierten Berufsfreiheit rechtfertigt aber allein das Vorliegen
dieser gesetzlichen Voraussetzungen die Verhängung eines vorläufigen
Berufsverbots nicht. Hinzukommen muss, dass die Anordnung erforderlich
ist, um bereits vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens
Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter abzuwehren, die aus einer
Berufsausübung durch den Beschuldigten resultieren können. Dies ist vom
Gericht darzulegen und zu erörtern.
Das Landgericht benennt in den Gründen seiner Entscheidung nicht in
hinreichendem Maße Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen einer
Wiederholungsgefahr geschlossen werden könnte. Der Umstand, dass es den
Beschwerdeführer für dringend verdächtig hält, zwei berufsbezogene Taten
begangen zu haben, begründet für sich gesehen noch nicht die gesicherte
Erwartung, er werde auch in Zukunft im Zusammenhang mit der von ihm
ausgeübten Tätigkeit strafrechtlich erheblich in Erscheinung treten. Die
abgeurteilten Steuervergehen waren keine berufsbezogenen Taten, weshalb
sie keinen Rückschluss auf eine Neigung des Beschwerdeführers zulassen,
die Ausübung seines Berufs zur Begehung von Straftaten auszunutzen.
schnelle Polizei
Der mutmaßliche Mörder der Flensburger Taxifahrerin ist festgenommen worden. Der Mann habe ein Geständnis abgelegt, sagte ein Kriposprecher. Einzelheiten sollen am Mittag auf einer Pressekonferenz mitgeteilt werden. Spaziergänger hatten die Leiche der 62 Jahre alten Taxifahrerin am Dienstagmorgen auf einem Acker am Flensburger Stadtrand gefunden. Ein ursprünglicher Verdacht gegen einen 25-jährigen Tatverdächtigen hatte sich nicht bestätigt.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Keine Sperrzeit wegen Fahrverbot
Das Bundessozialgricht hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Sperrzeit verhängt werden kann, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Fahrverbotes seine Arbeit verliert, der tatsächliche Verstoß gegen Verkehrsregeln aber schon länger zurückliegt.
Das Gericht hat wie folgt entschieden:
Begeht ein Berufskraftfahrer während eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses im Straßenverkehr eine Straftat, so kann der später, nach Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, eintretende Verlust der Fahrerlaubnis, den der Arbeitgeber zum Anlass für eine Kündigung nimmt, nicht mehr als "versicherungswidriges Verhalten" die Verhängung einer Sperrzeit rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat der 7a. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 15.12.2005 (B 7a AL 46/05 R) die Revision der Bundesagentur für Arbeit gegen eine im Ergebnis gleichlautende Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Der Kläger war zunächst auf sechs Monate befristet als LKW-Fahrer beschäftigt. Während dieser Zeit unterlief ihm ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das später als versuchte Nötigung und Beleidigung bestraft wurde.
Von dem Vorfall, der der Verurteilung zu Grunde lag, hatte der Arbeitgeber Kenntnis, bevor der auf sechs Monate befristete Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Der Arbeitgeber kündigte das Beschäftigungsverhältnis erst, nachdem der Kläger wegen des verhängten zweimonatigen Fahrverbots seinen Führerschein abgegeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt war das befristete Beschäftigungsverhältnis bereits in ein unbefristetes umgewandelt worden. Wäre das befristete Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt worden, wäre eine Sperrzeit von vornherein nicht in Betracht gekommen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts kann der Kläger durch die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht schlechter gestellt werden. Er kann auch nicht anders behandelt werden als ein Arbeitnehmer, der erst nach einem vorangegangenen Fehlverhalten (neu) eingestellt wird. Bei diesem könnte das vor Begründung des Beschäftigungsverhältnisses eingetretene Fehlverhalten schon nicht als arbeitsvertragswidrig und damit auch nicht als versicherungswidrig gewertet werden.
Das Gericht hat wie folgt entschieden:
Begeht ein Berufskraftfahrer während eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses im Straßenverkehr eine Straftat, so kann der später, nach Umwandlung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, eintretende Verlust der Fahrerlaubnis, den der Arbeitgeber zum Anlass für eine Kündigung nimmt, nicht mehr als "versicherungswidriges Verhalten" die Verhängung einer Sperrzeit rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat der 7a. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 15.12.2005 (B 7a AL 46/05 R) die Revision der Bundesagentur für Arbeit gegen eine im Ergebnis gleichlautende Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Der Kläger war zunächst auf sechs Monate befristet als LKW-Fahrer beschäftigt. Während dieser Zeit unterlief ihm ein Fehlverhalten im Straßenverkehr, das später als versuchte Nötigung und Beleidigung bestraft wurde.
Von dem Vorfall, der der Verurteilung zu Grunde lag, hatte der Arbeitgeber Kenntnis, bevor der auf sechs Monate befristete Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Der Arbeitgeber kündigte das Beschäftigungsverhältnis erst, nachdem der Kläger wegen des verhängten zweimonatigen Fahrverbots seinen Führerschein abgegeben hatte. Zu diesem Zeitpunkt war das befristete Beschäftigungsverhältnis bereits in ein unbefristetes umgewandelt worden. Wäre das befristete Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt worden, wäre eine Sperrzeit von vornherein nicht in Betracht gekommen. Nach Auffassung des Bundessozialgerichts kann der Kläger durch die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses nicht schlechter gestellt werden. Er kann auch nicht anders behandelt werden als ein Arbeitnehmer, der erst nach einem vorangegangenen Fehlverhalten (neu) eingestellt wird. Bei diesem könnte das vor Begründung des Beschäftigungsverhältnisses eingetretene Fehlverhalten schon nicht als arbeitsvertragswidrig und damit auch nicht als versicherungswidrig gewertet werden.
22 Dezember 2005
Landgericht Hof und 1,3er Gebühr bei "typischer Schadensregulierung"
Mit Newsletter von heute berichten die RAe. Schauseil pp. aus Rudolstadt über ein Urteil des Landgerichts Hof:
Gebührenansatz von 1,3 bei Abwicklung eines Verkehrsunfalls; Erstattung von Kopiekosten und Hebegebühren
LG Hof Beschl. v. 09.12.2005, 24 S 63/05
Berufungsentscheidung zu AG Hof Urt. v. 05.08.2005, 14 C 83/05
Die Berufung des Klägers wurde gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss der Kammer zurückgewiesen.
Die Berufungskammer führte unter anderem aus:
1. Das Erstgericht war nicht gehalten, ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Höhe der Vergütung des klägerischen Anwalts einzuholen. § 14 Abs. 2 RVG ist nicht einschlägig, wenn der Geschädigte als Auftraggeber die von ihm an seinen Anwalt gezahlte Vergütung vom Schädiger fordert.
2. Für die außergerichtliche Unfallschadensregulierung vertritt die Kammer die Auffassung, dass der durchschnittliche, am häufigsten vorkommende Fall einer typischen Schadensregulierung mit einer 1,3 Geschäftsgebühr abgegolten wird. Eine typische Schadensregulierung wird nicht dadurch umfangreich, dass der beauftragte Rechtsanwalt die zur Regelung erforderlichen Darlegungen und Nachweise sukzessive der Haftpflichtversicherung des Gegners zukommen lässt, wenn ihm dies auch in einem Arbeitsgang möglich ist. Eine atypische Schadensregulierung wird auch nicht durch eine Vorfinanzierung oder Kreditaufnahme des Geschädigten begründet.
3. Fotokopierkosten sind - vorbehaltlich der RVG VV 7000 geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig. RVG-VV 7000 Nr. 1d ist dabei kein Auffangtatbestand für atypische Fälle.
4. Im Regelfall ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Empfangnahme und Auszahlung von Geldern nicht notwendig. Will der Auftraggeber des Rechtsanwalts von dem Schuldner bei der Einziehung der Streitsumme durch seinen Rechtsanwalt die Hebegebühr besonders fordern, so muss er ihn zuvor auf die Entstehung der Gebühr aufmerksam machen. Das Übersenden einer Vollmacht mit dem Inhalt "Ich beauftrage die Anwaltskanzlei, die Zahlungen hinsichtlich sämtlicher mir zustehender Ansprüche einzuziehen und an die Rechnungssteller der unfallbedingten Rechnungen weiterzuleiten." ist keine hinreichende Unterrichtung des Schuldners. Die Überwachung der Zahlungseingänge der Haftpflichtversicherung des Gegners und die Abwicklung der zur Schadensregulierung angefallenen Kosten sind zudem keine Kosten der Rechtsverfolgung, sondern Teil der allgemeinen Lebensführung. Hierzu bedarf es regelmäßig keines juristischen Sachverstandes.
Gebührenansatz von 1,3 bei Abwicklung eines Verkehrsunfalls; Erstattung von Kopiekosten und Hebegebühren
LG Hof Beschl. v. 09.12.2005, 24 S 63/05
Berufungsentscheidung zu AG Hof Urt. v. 05.08.2005, 14 C 83/05
Die Berufung des Klägers wurde gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss der Kammer zurückgewiesen.
Die Berufungskammer führte unter anderem aus:
1. Das Erstgericht war nicht gehalten, ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer über die Angemessenheit der Höhe der Vergütung des klägerischen Anwalts einzuholen. § 14 Abs. 2 RVG ist nicht einschlägig, wenn der Geschädigte als Auftraggeber die von ihm an seinen Anwalt gezahlte Vergütung vom Schädiger fordert.
2. Für die außergerichtliche Unfallschadensregulierung vertritt die Kammer die Auffassung, dass der durchschnittliche, am häufigsten vorkommende Fall einer typischen Schadensregulierung mit einer 1,3 Geschäftsgebühr abgegolten wird. Eine typische Schadensregulierung wird nicht dadurch umfangreich, dass der beauftragte Rechtsanwalt die zur Regelung erforderlichen Darlegungen und Nachweise sukzessive der Haftpflichtversicherung des Gegners zukommen lässt, wenn ihm dies auch in einem Arbeitsgang möglich ist. Eine atypische Schadensregulierung wird auch nicht durch eine Vorfinanzierung oder Kreditaufnahme des Geschädigten begründet.
3. Fotokopierkosten sind - vorbehaltlich der RVG VV 7000 geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig. RVG-VV 7000 Nr. 1d ist dabei kein Auffangtatbestand für atypische Fälle.
4. Im Regelfall ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Empfangnahme und Auszahlung von Geldern nicht notwendig. Will der Auftraggeber des Rechtsanwalts von dem Schuldner bei der Einziehung der Streitsumme durch seinen Rechtsanwalt die Hebegebühr besonders fordern, so muss er ihn zuvor auf die Entstehung der Gebühr aufmerksam machen. Das Übersenden einer Vollmacht mit dem Inhalt "Ich beauftrage die Anwaltskanzlei, die Zahlungen hinsichtlich sämtlicher mir zustehender Ansprüche einzuziehen und an die Rechnungssteller der unfallbedingten Rechnungen weiterzuleiten." ist keine hinreichende Unterrichtung des Schuldners. Die Überwachung der Zahlungseingänge der Haftpflichtversicherung des Gegners und die Abwicklung der zur Schadensregulierung angefallenen Kosten sind zudem keine Kosten der Rechtsverfolgung, sondern Teil der allgemeinen Lebensführung. Hierzu bedarf es regelmäßig keines juristischen Sachverstandes.
Prangerhafte Terminzettel
Ein Rechtsanwalt aus Osnabrück hat sich wegen der Praxis verschiedener Amtsgerichte, den vom Gericht bestellten Verteidiger auf dem Terminszettel als "Pflichtverteidiger" zu bezeichnen, beschwerdeführend an den Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt, nachdem die Gerichte diese Praxis nicht abgestellt haben. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz sieht darin die Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit, die nicht erforderlich und damit unzulässig ist. Er hat sich deshalb an das Justizministerium gewandt und um Stellungnahme sowie landesweite Abhilfe gebeten.
Alle sind gespannt, was dabei rauskommt. Ich denke, es geht niemanden etwas an, ob der Angeklagte seinen Verteidiger selbst bezahlt oder nicht, im Gegenteil, er muss damit rechnen, dass aus der Tatsache der Beiordnung negative Schlüsse auf seine Bonität gezogen werden.
Die Bezeichnung "Pflichtverteidiger" auf den Terminzetteln hat etwas Prangerhaftes, ohne dass die geringste Notwendigkeit oder auch nur Sinnhaftigkeit erkennbar wäre. Oder soll der Leser des Terminszettels etwa den Schluss ziehen, dass hier jmand schlecht verteidigt wird?
Alle sind gespannt, was dabei rauskommt. Ich denke, es geht niemanden etwas an, ob der Angeklagte seinen Verteidiger selbst bezahlt oder nicht, im Gegenteil, er muss damit rechnen, dass aus der Tatsache der Beiordnung negative Schlüsse auf seine Bonität gezogen werden.
Die Bezeichnung "Pflichtverteidiger" auf den Terminzetteln hat etwas Prangerhaftes, ohne dass die geringste Notwendigkeit oder auch nur Sinnhaftigkeit erkennbar wäre. Oder soll der Leser des Terminszettels etwa den Schluss ziehen, dass hier jmand schlecht verteidigt wird?
Neuer Rekordversuch im Amtsgericht Braunschweig
Heute bestand eigentlich die Chance, den 2-Minuten-Verhandlungsrekord in einer Strafsache im Amtsgericht Braunschweig zu unterbieten. Wieder die höchst pragmatische Richterin; die hatte beim Kaffee in der Kantine den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft schon danach gefragt, wie es denn mit einer Einstellung nach § 153 a StPO gegen eine saftige Geldbuße aussieht, der war einverstanden.
Mein Mandant ebenso, so dass ich jetzt eine Verhandlungsdauer von weniger als 90 Sekunden für möglich hielt. So stürmten wir den Gerichtssaal, ohne Robe gings los.
Dann aber die Ernüchterung: Das Opfer der Straftat war eine der deutschen Sprache nicht mächtige Person, so dass das Ansinnen, diesem in englischer Sprache zu erklären, dass er nicht mehr benötigt wird, allein schon zwei Minuten in Anspruch nahm, so dass der Versuch, den Rekord zu brechen, auf das nächste Jahr verschoben werden musste.
Mein Mandant ebenso, so dass ich jetzt eine Verhandlungsdauer von weniger als 90 Sekunden für möglich hielt. So stürmten wir den Gerichtssaal, ohne Robe gings los.
Dann aber die Ernüchterung: Das Opfer der Straftat war eine der deutschen Sprache nicht mächtige Person, so dass das Ansinnen, diesem in englischer Sprache zu erklären, dass er nicht mehr benötigt wird, allein schon zwei Minuten in Anspruch nahm, so dass der Versuch, den Rekord zu brechen, auf das nächste Jahr verschoben werden musste.
Der Knall im Theater
Theaterregisseure müssen ihr Publikum nicht vor Knalleffekten warnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Theaterbesucher hatte das Land Hessen auf Schmerzensgeld verklagt, weil er im April 1999 im Staatstheater Wiesbaden durch den lauten Knall einer Schreckschusspistole einen Hörschaden erlitten habe. Nach den Worten der Karlsruher Richter wissen Theatergänger, dass es dort nicht immer leise zugeht. Empfindliche Menschen müssten Hörschäden daher selbst vorbeugen. (Az: VI ZR 332/04)
Quelle: Anwalt-Suchservice
Quelle: Anwalt-Suchservice
21 Dezember 2005
So werden Verteidiger arbeitslos
Der 30-jährige Bankräuber, der sich am vergangenen Montagnachmittag im zürcherischen Dietikon vor den Augen zweier Bankangestellten in den Kopf geschossen hatte, ist im Spital gestorben. Dies gab die Zürcher Kantonspolizei am Mittwoch bekannt.
Der Bosnier hatte die Waffe gegen sich selbst gerichtet, als er die von einer Kassierin alarmierte Polizei wahrnahm. Schwer verletzt wurde der Mann von der Sanität ins Spital gebracht, wo er am Dienstagabend starb.
Der Räuber hatte eine Bankangestellte mit einem Revolver bedroht und Geld gefordert. Bevor er Beute machte, war jedoch eine Patrouille der Stadtpolizei Dietikon am Ort eingetroffen.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Der Bosnier hatte die Waffe gegen sich selbst gerichtet, als er die von einer Kassierin alarmierte Polizei wahrnahm. Schwer verletzt wurde der Mann von der Sanität ins Spital gebracht, wo er am Dienstagabend starb.
Der Räuber hatte eine Bankangestellte mit einem Revolver bedroht und Geld gefordert. Bevor er Beute machte, war jedoch eine Patrouille der Stadtpolizei Dietikon am Ort eingetroffen.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Amtsgericht Braunschweig und die forschen Damen
Mich hats mal wieder kalt erwischt. Es mag Zufall sein, dass es in letzter Zeit gerade junge promovierte Richterinnen waren, die in mir den Eindruck erweckt haben, dass sie mangelnde Lebenserfahrung mit offen ausgetragener Voreingenommenheit ausgleichen.
Aber das war heute schon heftig und schlecht. Da wird einem Zeugen schon mal gesagt, dass Frau Richterin persönlich Verfahren einleiten wird, wenn selbiger nicht die Wahrheit sagt. Kann ja an mir vorbeigegangen sein, aber früher war es so, dass Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften und nicht von Richterinnen eingeleitet werden.
Und dann wird ein zweistufiger Beweisantrag abgelehnt, indem bezüglich der ersten Stufe Zweifel daran bestehen, ob die Richterin fahrdynamische Vorgänge aus dem Straßenverkehr oder nur vom Lego-Auto-Spielen kennt; die zweite Stufe, an der nicht vorbeizukommen war, wird schlicht ignoriert.
In meinem Schlussvortrag habe ich noch vornehm gesagt, dass man das besser machen könne, nach reiflicher Überlegung meine ich, dass es schwer sein wird, es schlechter zu machen.
Aber das war heute schon heftig und schlecht. Da wird einem Zeugen schon mal gesagt, dass Frau Richterin persönlich Verfahren einleiten wird, wenn selbiger nicht die Wahrheit sagt. Kann ja an mir vorbeigegangen sein, aber früher war es so, dass Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaften und nicht von Richterinnen eingeleitet werden.
Und dann wird ein zweistufiger Beweisantrag abgelehnt, indem bezüglich der ersten Stufe Zweifel daran bestehen, ob die Richterin fahrdynamische Vorgänge aus dem Straßenverkehr oder nur vom Lego-Auto-Spielen kennt; die zweite Stufe, an der nicht vorbeizukommen war, wird schlicht ignoriert.
In meinem Schlussvortrag habe ich noch vornehm gesagt, dass man das besser machen könne, nach reiflicher Überlegung meine ich, dass es schwer sein wird, es schlechter zu machen.
20 Dezember 2005
Starke Diebe
Die Braunschweiger Zeitung berichtet, dass unbekannte Täter zehn Tonnen Eisenbahnschienen von einem Lagerplatz am Rangierbahnhof in Braunschweig gestohlen haben. In den vergangenen Monaten seien nach Angaben der Bundespolizei auf dem Bahn-Gelände immer wieder Schienen, Kupferkabel und Oberleitungsdrähte weggekommen.
Da frage ich mich, warum das keiner gesehen hat, dann hätte ich ja vielleicht zumindest einen neuen Mandanten. Wie kann man zehn Tonnen mitten in der Stadt unbemerkt verschwinden lassen?
Da frage ich mich, warum das keiner gesehen hat, dann hätte ich ja vielleicht zumindest einen neuen Mandanten. Wie kann man zehn Tonnen mitten in der Stadt unbemerkt verschwinden lassen?
Schwarzenegger schlägt brutal zurück
Die armen Grazer:
Die Diskussion um die Umbenennung des Grazer Arnold Schwarzenegger-Stadions hat eine unerwartete Wendung genommen. Nachdem zahlreiche Lokalpolitiker Arnold Schwarzenegger wegen seines Nicht-Einschreitens bei der umstrittenen Hinrichtung des Gewaltverbrechers und Später-Anti-Gewalt-Idols Tookie Williams schwerstens kritisiert hatten, hat der Exil-Steirer jetzt zum Gegenschlag ausgeholt: Arnie hat dem Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl einen Brief geschrieben, in dem er der steirischen Hauptstadt jedwede Werbung mit seinem Namen untersagt. Der Gouvernator hat auch seinen Ehrenring per Post auf dem Weg zurück nach Graz geschickt.
Quelle: Kronenzeitung
Na, da hat es der Arnie seinen (ehemaligen?) Landsleuten aber gezeigt.
Die Diskussion um die Umbenennung des Grazer Arnold Schwarzenegger-Stadions hat eine unerwartete Wendung genommen. Nachdem zahlreiche Lokalpolitiker Arnold Schwarzenegger wegen seines Nicht-Einschreitens bei der umstrittenen Hinrichtung des Gewaltverbrechers und Später-Anti-Gewalt-Idols Tookie Williams schwerstens kritisiert hatten, hat der Exil-Steirer jetzt zum Gegenschlag ausgeholt: Arnie hat dem Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl einen Brief geschrieben, in dem er der steirischen Hauptstadt jedwede Werbung mit seinem Namen untersagt. Der Gouvernator hat auch seinen Ehrenring per Post auf dem Weg zurück nach Graz geschickt.
Quelle: Kronenzeitung
Na, da hat es der Arnie seinen (ehemaligen?) Landsleuten aber gezeigt.
Dienstwagensteuer kommt
Trotz lautstarker Proteste der Automobilbranche und anderer Verbände wird das Bundeskabinett am Dienstag eine Neuregelung zur Dienstwagensteuer beschließen.
Danach müssen Selbstständige dem Finanzamt künftig nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile für Dienstwagen kommen wollen.
Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs bleibt unverändert. Die Nachweispflicht gelte nicht für Arbeitnehmer, denen ein Dienstauto zur Verfügung gestellt wird, hieß es in Regierungskreisen. Hier gehe der Gesetzgeber davon aus, dass das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird. Auf diese Klarstellung hatte Wirtschaftsminister Michael Glos gedrungen. Automobil- und Mittelstandsverbände kritisieren, durch die Änderung komme es zu einer bürokratischen und steuerlichen Mehrbelastung für Unternehmer. Sie hoffen darauf, dass der Bundestag die Neuregelung noch ablehnt.
Quelle: Financial Times Deutschland
Na, dann wollen wir mal mit den Fahrtenbüchern anfangen.
Danach müssen Selbstständige dem Finanzamt künftig nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, wenn sie in den Genuss der Steuervorteile für Dienstwagen kommen wollen.
Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs bleibt unverändert. Die Nachweispflicht gelte nicht für Arbeitnehmer, denen ein Dienstauto zur Verfügung gestellt wird, hieß es in Regierungskreisen. Hier gehe der Gesetzgeber davon aus, dass das Fahrzeug überwiegend dienstlich genutzt wird. Auf diese Klarstellung hatte Wirtschaftsminister Michael Glos gedrungen. Automobil- und Mittelstandsverbände kritisieren, durch die Änderung komme es zu einer bürokratischen und steuerlichen Mehrbelastung für Unternehmer. Sie hoffen darauf, dass der Bundestag die Neuregelung noch ablehnt.
Quelle: Financial Times Deutschland
Na, dann wollen wir mal mit den Fahrtenbüchern anfangen.
Landgericht Göttingen Verfahren gegen Knast-Ausbrecher
Heute beginnt im Landgericht Göttingen ein Verfahren gegen einen jungen Mann wegen des Vorwurfes des bandenmäßigen Betäbungsmittelhandels. Im Sommer 2005 war dem Angeklagten eine spektakuläre Flucht aus der Justizvollzugsanstalt in Braunschweig gelungen, indem zunächst Gitter durchgesägt wurden und dann die Gefängnismauer überwunden wurde.
Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Justizvollzugsanstalt Braunschweig rätselt man bis heute über die genauen Umstände dieser Flucht.
Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Justizvollzugsanstalt Braunschweig rätselt man bis heute über die genauen Umstände dieser Flucht.
Italien und die Skandale
Eigentlich lange nichts Skandalöses aus Italien mehr gehört, ist ja bestimmt Wochen her. Und nun das:
Der massiv unter Druck geratene italienische Notenbankchef Antonio Fazio ist am Montag zurückgetreten. Die Bank von Italien erklärte am Nachmittag, mit diesem Schritt solle im Interesse des Landes und der Bank wieder Ruhe hergestellt werden. Gegen das 69jährige EZB-Ratsmitglied laufen Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft wegen seiner Rolle im Übernahmekampf um die italienische Banca Antonveneta. Ihm wird unter anderem Parteilichkeit, Amtsmißbrauch und Insider-Handel vorgeworfen.
Quelle: FAZ
Einen Urlaub ist Italien trotzdem immer wert.
Der massiv unter Druck geratene italienische Notenbankchef Antonio Fazio ist am Montag zurückgetreten. Die Bank von Italien erklärte am Nachmittag, mit diesem Schritt solle im Interesse des Landes und der Bank wieder Ruhe hergestellt werden. Gegen das 69jährige EZB-Ratsmitglied laufen Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft wegen seiner Rolle im Übernahmekampf um die italienische Banca Antonveneta. Ihm wird unter anderem Parteilichkeit, Amtsmißbrauch und Insider-Handel vorgeworfen.
Quelle: FAZ
Einen Urlaub ist Italien trotzdem immer wert.
19 Dezember 2005
Carsten Hoenig - bald Rechtsanwalt in Kreuzberg
Der mit der Wanne zieht um. Irgendwie passt auch Kreuzberg besser zu ihm als Charlottenburg. Hoffentlich ist das nicht so vornehm, dass er noch auf die Idee kommt, Krawatten zu tragen und statt Motorrädern gediegene Limousinen zu fahren. Ja, Kreuzberg könnte verderben.
Viel Glück, lieber Carsten!
Viel Glück, lieber Carsten!
Tannenbaum im Dienstzimmer - was wurde da reingeschmuggelt?
Nachdem ich im Knastblog gelesen habe, dass Strafgefangene nach einem Urteil des Kammergerichts kein Anrecht auf einen Tannenbaum in ihrer Zelle haben, weil darin Rauschgift ins Gefängnis geschmuggelt werden könnte, werde ich in den nächsten Tagen mal im Kammergericht den ein oder anderen Richter besuchen (hoffentlich lassen die mich rein), um nachzuschauen, wer von denen einen Tannenbaum im Dienstzimmer hat.
Wer foltert Schäuble -darf diese Frage gestellt werden?
Irgendwann war ich mit irgendeiner juristischen Organisation in Bonn und durfte im Bundestag u.a. zufällig Herrn Schäuble zuhören. Dort kommentierte er die zuvor gehaltene Rede eines anderen Abgeordneten mit der Anmerkung, dass, als er diese Rede am Morgen gehört habe, das Wort "Morgengrauen" eine völlig neue Bedeutung erhalten habe.
Danach durften wir dann im Büro des durch seine Suffrede im Bundestag bekannt gewordenen FDP-Abgeordneten Kleinert etwas trinken; was, na klar: Sekt!
Als ich nun eines Morgens die Einstellung von Herrn Schäuble zu Folterergebnissen gelesen habe, bekam für mich der Begriff "Morgengrauen" eine völlig neue Bedeutung.
Wenn jetzt jemand Herrn Schäuble so lange foltert, bis er seinen Ministerposten aufgibt, könnte das legitim sein, wenn man die Gedanken des Herrn Schäuble konsequent zu Ende denkt?
Foltern o.k., wenn der Staat vor Unheil bewahrt wird!?!?
Danach durften wir dann im Büro des durch seine Suffrede im Bundestag bekannt gewordenen FDP-Abgeordneten Kleinert etwas trinken; was, na klar: Sekt!
Als ich nun eines Morgens die Einstellung von Herrn Schäuble zu Folterergebnissen gelesen habe, bekam für mich der Begriff "Morgengrauen" eine völlig neue Bedeutung.
Wenn jetzt jemand Herrn Schäuble so lange foltert, bis er seinen Ministerposten aufgibt, könnte das legitim sein, wenn man die Gedanken des Herrn Schäuble konsequent zu Ende denkt?
Foltern o.k., wenn der Staat vor Unheil bewahrt wird!?!?
18 Dezember 2005
BGH-Urteil gesucht
Für die Revision in eigenr Sache suche ich weiterhin nach einem BGH-Urteil (oder OLG), aus dem sich ergibt, dass sich Verfahrensbeteiligte auf die inhaltliche Vollständigkeit einer Strafanzeige verlassen können. Hilft da jemand?
Die Gottähnlichkeit von OLG-Richtern
Allein schon die feine treffende Überschrift des nachfolgenden Berichtes aus dem Saar-Echo hat mich bewogen, nicht damit locker zu lassen, immer wieder daran zu erinnern, dass ein Ermittlungsverfahren gegen OLG-Richter in Naumburg anhängig ist, und dass die Öffentlichkeit dafür sorgen sollte, dass dieses Verfahren nicht einschläft.
Ermittelt werden muss nämlich nichts mehr, der Sachbearbeiter muss nur den Mut haben, auszusprechen, ob er das Geschriebene nun für Rechtsbeugung hält oder nicht, das kann ja eigentlich so lange nicht dauern.
Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hat nach einem Medienbericht gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, wie das Nachrichtenmagazin ”Der Spiegel” am Samstag vorab meldete.
Der Junge war gleich nach seiner Geburt von der Mutter zur Adoption freigegeben worden. Als der nicht mit der Mutter verheiratete Vater davon erfuhr, kämpfte er um das Sorgerecht. Das Kind lebte aber längst bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt. Die Familie will den Jungen seit langem adoptieren und wehrt sich gegen das Umgangsrecht des leiblichen Vaters. Die Pflegeeltern gewannen zunächst den Rechtsstreit. Dann verfügte aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass dem leiblichen Vater auf jeden Fall das Umgangsrecht und auch das Sorgerecht zustünden.
Das Oberlandesgericht Naumburg sprach dem Vater Ende 2004 dennoch das Umgangsrecht ab und kippte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Wittenberg. Im Juni dieses Jahres bescheinigte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Naumburger OLG-Senat, er habe ”außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht” den väterlichen Umgang verhindert. Das Gericht habe willkürlich gehandelt.
Daraufhin waren dem ”Spiegel” zufolge mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle habe nun einen ”Anfangsverdacht bejaht” und den beschuldigten Richtern ”rechtliches Gehör gewährt”, hieß es.
Indes ist der Rechtsstreit um den Jungen noch nicht beendet. Die Pflegeeltern wollen das Kind weiterhin adoptieren. Der leibliche Vater will aber selbst das Sorgerecht. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04)
Quelle: Saar-Echo
Ermittelt werden muss nämlich nichts mehr, der Sachbearbeiter muss nur den Mut haben, auszusprechen, ob er das Geschriebene nun für Rechtsbeugung hält oder nicht, das kann ja eigentlich so lange nicht dauern.
Die Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt hat nach einem Medienbericht gegen drei Richter und eine Richterin des Oberlandesgerichts Naumburg ein förmliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet. In dem Rechtsstreit geht es um den in Deutschland lebenden Türken Kazim Görgülü, der seit Jahren um ein Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn kämpft, wie das Nachrichtenmagazin ”Der Spiegel” am Samstag vorab meldete.
Der Junge war gleich nach seiner Geburt von der Mutter zur Adoption freigegeben worden. Als der nicht mit der Mutter verheiratete Vater davon erfuhr, kämpfte er um das Sorgerecht. Das Kind lebte aber längst bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt. Die Familie will den Jungen seit langem adoptieren und wehrt sich gegen das Umgangsrecht des leiblichen Vaters. Die Pflegeeltern gewannen zunächst den Rechtsstreit. Dann verfügte aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass dem leiblichen Vater auf jeden Fall das Umgangsrecht und auch das Sorgerecht zustünden.
Das Oberlandesgericht Naumburg sprach dem Vater Ende 2004 dennoch das Umgangsrecht ab und kippte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Wittenberg. Im Juni dieses Jahres bescheinigte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Naumburger OLG-Senat, er habe ”außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht” den väterlichen Umgang verhindert. Das Gericht habe willkürlich gehandelt.
Daraufhin waren dem ”Spiegel” zufolge mehrere Strafanzeigen eingegangen. Die Staatsanwaltschaft Halle habe nun einen ”Anfangsverdacht bejaht” und den beschuldigten Richtern ”rechtliches Gehör gewährt”, hieß es.
Indes ist der Rechtsstreit um den Jungen noch nicht beendet. Die Pflegeeltern wollen das Kind weiterhin adoptieren. Der leibliche Vater will aber selbst das Sorgerecht. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2790/04)
Quelle: Saar-Echo
17 Dezember 2005
Unglaublich starke Worte
Über wirklich unglaublich starke Worte berichtet "jurabilis" unter Bezugnahme auf einen mehr als lesenswerten Artikel in der "Zeit", es sollte betroffen machen!
Hier nur ein Auszug aus Seite 9 von 9 wirklich lesenswerten Seiten:
Denn die Strafjustiz soll der Wahrheit verpflichtet sein und gebrochenes Recht wiederherstellen. Dieser Anspruch gründet sich auf das Vertrauen in die Akribie der Polizei und die Verlässlichkeit der Staatsanwaltschaft, auf die Erfahrung von Sachverständigen, auf den Mut und die Hartnäckigkeit der Verteidiger, auf die professionelle Leidenschaft der Richter, alles Erfahrbare zu erfahren, auf die Unbestechlichkeit und die Weisheit ihres Urteils. "Im Namen des Volkes" wird geurteilt, aber die Idee des Volkes vom Recht und sein Glaube an Gerechtigkeit beruhen letztlich auf den Tugenden all jener Menschen, die das Recht verkörpern. Einfalt, Nachlässigkeit, Feigheit, Ignoranz, Selbstherrlichkeit und sozialer Ekel sind dabei nicht vorgesehen. Treten sie aber auf, setzen sie den Mechanismus der Wahrheitsfindung außer Kraft.
Die Menschen, die die Verurteilung von Adolf S. und Bernhard M. verantworten, sind nicht zu sprechen: Der Vorsitzende Richter, seit dem vergangenen Jahr im Ruhestand, beruft sich auf eine Verfügung des Landes Niedersachsen, die Justizangehörigen untersagt, sich gegenüber der Presse zu äußern. Die Glaubwürdigkeitsgutachterin M., die Amelies Behauptungen für bare Münze nahm, will ihren Gutachten nichts hinzufügen. Die Psychiater Dr. C. und Dr. W., die der Opferzeugin psychische Gesundheit bescheinigten, weisen auf die ärztliche Schweigepflicht hin. Und in der Wohngruppe der Amelie selbst meldet sich eine Betreuerin, die die Bitte um ein Interview weiterzugeben verspricht und sich dann nie mehr meldet. Alle schweigen. Schade. Doch das Papier spricht für sie.
Quelle: jurabilis
Hier nur ein Auszug aus Seite 9 von 9 wirklich lesenswerten Seiten:
Denn die Strafjustiz soll der Wahrheit verpflichtet sein und gebrochenes Recht wiederherstellen. Dieser Anspruch gründet sich auf das Vertrauen in die Akribie der Polizei und die Verlässlichkeit der Staatsanwaltschaft, auf die Erfahrung von Sachverständigen, auf den Mut und die Hartnäckigkeit der Verteidiger, auf die professionelle Leidenschaft der Richter, alles Erfahrbare zu erfahren, auf die Unbestechlichkeit und die Weisheit ihres Urteils. "Im Namen des Volkes" wird geurteilt, aber die Idee des Volkes vom Recht und sein Glaube an Gerechtigkeit beruhen letztlich auf den Tugenden all jener Menschen, die das Recht verkörpern. Einfalt, Nachlässigkeit, Feigheit, Ignoranz, Selbstherrlichkeit und sozialer Ekel sind dabei nicht vorgesehen. Treten sie aber auf, setzen sie den Mechanismus der Wahrheitsfindung außer Kraft.
Die Menschen, die die Verurteilung von Adolf S. und Bernhard M. verantworten, sind nicht zu sprechen: Der Vorsitzende Richter, seit dem vergangenen Jahr im Ruhestand, beruft sich auf eine Verfügung des Landes Niedersachsen, die Justizangehörigen untersagt, sich gegenüber der Presse zu äußern. Die Glaubwürdigkeitsgutachterin M., die Amelies Behauptungen für bare Münze nahm, will ihren Gutachten nichts hinzufügen. Die Psychiater Dr. C. und Dr. W., die der Opferzeugin psychische Gesundheit bescheinigten, weisen auf die ärztliche Schweigepflicht hin. Und in der Wohngruppe der Amelie selbst meldet sich eine Betreuerin, die die Bitte um ein Interview weiterzugeben verspricht und sich dann nie mehr meldet. Alle schweigen. Schade. Doch das Papier spricht für sie.
Quelle: jurabilis
Vollmachtvorlage in Strafsachen - ein Dauerbrenner
Sie treiben mich in den Wahnsinn, die Richter, Staatsanwälte, Geschäftsstellenbeamten und andere das Recht Pflegende, wenn sie nach meiner Legitimation und meinem Akteneinsichtsgesuch einen auf tierisch wichtig machen und ihre hochwohlgelobte Autorität auf den Markt der Eitelkeiten werfen und zunächst um die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht "bitten".
Ist das Ignoranz, Arroganz, Unwissen oder einfach nur ........ (auf Anraten meiner drei Verteidiger erspar ich mir das Wort)?
Da sitze ich nun am Samstag in meinem Büro und habe gleich drei solcher Steuergeldfresser, die Porto, Papier und weitere Ressourcen verschwenden, indem sie diese unangenehm überflüssige Anforderung abgesandt haben, das Verfahren verzögert haben und sich mit der Unkenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung geoutet haben.
Sie kapieren es nicht oder wollen es nicht kapieren, dass es ein Kunstfehler von Verteidigern wäre, eine schriftliche Vollmacht zur Akte zu reichen, da dadurch wichtige Verteidigungschancen verbaut werden. Wenn es auch manche Richter und Staatsanwälte nicht wahr haben wollen, aber die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist im Regelfall weder im Strafverfahren noch im Bußgeldverfahren vorgeschrieben (Meyer-Goßner StPO, 48. Auflage, vor § 137 Rdn. 9).
Ist das Ignoranz, Arroganz, Unwissen oder einfach nur ........ (auf Anraten meiner drei Verteidiger erspar ich mir das Wort)?
Da sitze ich nun am Samstag in meinem Büro und habe gleich drei solcher Steuergeldfresser, die Porto, Papier und weitere Ressourcen verschwenden, indem sie diese unangenehm überflüssige Anforderung abgesandt haben, das Verfahren verzögert haben und sich mit der Unkenntnis der höchstrichterlichen Rechtsprechung geoutet haben.
Sie kapieren es nicht oder wollen es nicht kapieren, dass es ein Kunstfehler von Verteidigern wäre, eine schriftliche Vollmacht zur Akte zu reichen, da dadurch wichtige Verteidigungschancen verbaut werden. Wenn es auch manche Richter und Staatsanwälte nicht wahr haben wollen, aber die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist im Regelfall weder im Strafverfahren noch im Bußgeldverfahren vorgeschrieben (Meyer-Goßner StPO, 48. Auflage, vor § 137 Rdn. 9).
Bush und die Bürgerrechte
Der amerikanische Präsident Bush hat in seiner wöchentlichen Fernsehansprache die Verantwortung über Lauschangriffe der National Security Agency im Inland übernommen.
Der Geheimdienst NSA führt seit dem 11. September 2001 Lauschangriffe auf amerikanischem Boden ohne richterliche Anordnung durch. Dies hat die «New York Times» am Freitag berichtet. Normalerweise ist es der NSA nicht erlaubt, Personen in den USA zu überwachen.
Der amerikanische Präsident Bush hat gemäss einem Bericht der «New York Times» dem Geheimdienst NSA Lauschangriffe auf amerikanischem Boden ohne richterliche Anordnung erlaubt. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 habe die National Security Agency (NSA) mit Genehmigung des Präsidenten internationale Telefonanrufe und E-Mails von Hunderten, vielleicht Tausenden von Menschen in den USA überwachen dürfen, schrieb die Zeitung am Freitag. Bushs Sprecher Scott McClellan wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Die Regierung respektiere aber die Bürgerrechte aller Amerikaner, versicherte er.
Die NSA darf normalerweise auf amerikanischem Boden niemanden ausspionieren. Für die Überwachung von Personen innerhalb der USA benötigt der Geheimdienst einen Gerichtsbeschluss.
Gemäss dem Zeitungsbericht macht die Regierung geltend, das Überwachungsprogramm habe die Aufdeckung mehrerer terroristischer Verschwörungen ermöglicht. Darunter sei ein Lastwagenfahrer aus Ohio, der sich 2003 der Unterstützung für al-Kaida schuldig bekannte und die Brooklyn Bridge in New York zerstören wollte.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Der Geheimdienst NSA führt seit dem 11. September 2001 Lauschangriffe auf amerikanischem Boden ohne richterliche Anordnung durch. Dies hat die «New York Times» am Freitag berichtet. Normalerweise ist es der NSA nicht erlaubt, Personen in den USA zu überwachen.
Der amerikanische Präsident Bush hat gemäss einem Bericht der «New York Times» dem Geheimdienst NSA Lauschangriffe auf amerikanischem Boden ohne richterliche Anordnung erlaubt. Nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 habe die National Security Agency (NSA) mit Genehmigung des Präsidenten internationale Telefonanrufe und E-Mails von Hunderten, vielleicht Tausenden von Menschen in den USA überwachen dürfen, schrieb die Zeitung am Freitag. Bushs Sprecher Scott McClellan wollte den Bericht weder bestätigen noch dementieren. Die Regierung respektiere aber die Bürgerrechte aller Amerikaner, versicherte er.
Die NSA darf normalerweise auf amerikanischem Boden niemanden ausspionieren. Für die Überwachung von Personen innerhalb der USA benötigt der Geheimdienst einen Gerichtsbeschluss.
Gemäss dem Zeitungsbericht macht die Regierung geltend, das Überwachungsprogramm habe die Aufdeckung mehrerer terroristischer Verschwörungen ermöglicht. Darunter sei ein Lastwagenfahrer aus Ohio, der sich 2003 der Unterstützung für al-Kaida schuldig bekannte und die Brooklyn Bridge in New York zerstören wollte.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung
Rechtsschutzversicherungen streiten sich
Die deutschen Rechtsschutzversicherer streiten darüber, wer die beste telefonische Rechtsberatung im Angebot hat.
Die eine RSV posaunt, dass jeder Kunde ohne Kostengrenze beliebig viele telefonische Erstberatungen erhalten könne, zwei andere Rechtsschutzversicherungen behaupten, die einzigen zu sein, die so etwas anbieten.
Ein Rechtsschutzversicherer will ein Netz von 2.700 Anwälten aufgebaut haben, die günstig beraten. Inwieweit sich Anwälte für ein solches Modell hergeben, die auch eine gewisse Qualität gewährleisten, wird sich zeigen müssen. Gewisse Zweifel dürfen angebracht werden.
Nett ist die Kündigungsregelung. Mehrfach Ratsuchende können schon nach der zweiten Anfrage rausgeschmissen werden.
Die eine RSV posaunt, dass jeder Kunde ohne Kostengrenze beliebig viele telefonische Erstberatungen erhalten könne, zwei andere Rechtsschutzversicherungen behaupten, die einzigen zu sein, die so etwas anbieten.
Ein Rechtsschutzversicherer will ein Netz von 2.700 Anwälten aufgebaut haben, die günstig beraten. Inwieweit sich Anwälte für ein solches Modell hergeben, die auch eine gewisse Qualität gewährleisten, wird sich zeigen müssen. Gewisse Zweifel dürfen angebracht werden.
Nett ist die Kündigungsregelung. Mehrfach Ratsuchende können schon nach der zweiten Anfrage rausgeschmissen werden.
Handy-Verbot an Schulen
Nach den gefilmten Gewalttaten von Schülern hat sich Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU) gegen ein Handy-Verbot an Schulen ausgesprochen. „Damit würde das Problem nicht gelöst“, sagte Busemann in einem dpa-Gespräch in Hannover. Sinnvoller sei es, solche Taten im Unterricht zu behandeln und klarzumachen, „dass auch derjenige, der eine Keilerei in Absprache mit dem Täter filmt, sich strafbar macht“. In Munster und Bockenem hatten Schüler andere Jugendliche verprügelt und dies mit Digitalkameras aufgenommen.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Streitfall Bombodrom
Im Streit um das "Bombodrom" hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin auch dem neuen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) den Kampf angesagt. Jung hält an den Plänen für den Bomben-Abwurfplatz fest. Landrat Christian Gilde (SPD) kitisierte am Freitag in Neuruppin, Jung übernehme bedenkenlos die Pläne seiner Vorgänger. Die Verteidigungsminister kämen und gingen, doch der Widerstand bleibe ungebrochen.
Das Verteidigungsministerium bekräftigte indes seine Pläne für den Luft-Boden-Schießplatz im nördlichen Brandenburg, dessen militärische Nutzung seit Jahren Gerichtsverfahren verhindern. "Der Übungsplatz wird sogar dringender denn je gebraucht", sagte Jung der "Berliner Zeitung" (Freitag).
Unterdessen wurde bekannt, dass Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mit Verteidigungsminister Jung über die Zukunft des "Bombodrom" reden will. Beide hätten am Freitag telefoniert, sagte Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune.
Quelle: rbb aktuell
Das Verteidigungsministerium bekräftigte indes seine Pläne für den Luft-Boden-Schießplatz im nördlichen Brandenburg, dessen militärische Nutzung seit Jahren Gerichtsverfahren verhindern. "Der Übungsplatz wird sogar dringender denn je gebraucht", sagte Jung der "Berliner Zeitung" (Freitag).
Unterdessen wurde bekannt, dass Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) mit Verteidigungsminister Jung über die Zukunft des "Bombodrom" reden will. Beide hätten am Freitag telefoniert, sagte Brandenburgs Regierungssprecher Thomas Braune.
Quelle: rbb aktuell
16 Dezember 2005
Robbie Williams in Düsseldorf vor Gericht?
Ein Düsseldorfer Rechtsanwalt will Superstar Robbie Williams vor Gericht sehen. Er soll in einem Verfahren um so genanntes Stalking vernommen werden. Rechtsanwalt Torsten Timm vertritt eine 39-Jährige, die sich gegen entsprechende Vorwürfe wehrt. Williams hatte über seine Anwälte gegen die Frau in der vergangenen Woche eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Danach muss sie 200 Meter Abstand von dem Sänger halten und darf ihn auch nicht mehr mit Anrufen, Briefen und E-Mails belästigen.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Audiospass zum wohlverdienten Wochenende I
Wer nun an diesem besinnlichen Freitag vor dem vierten Advent noch ein wenig sein Gemüt mit außerordentlich genußvollen Ausformungen der deutschen Sprache erwärmen will, sollte gar selbst http://www.einzeller.tk/ anklicken, sich ein wenig warmlesen, um dann den Link auf die MP3-Audio-Datei auszuführen; dann zurücklehnen und genießen.
Bombodrom soll in Kyritz-Ruppiner Heide gebaut werden
Der neue Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hält am geplanten Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide fest. "Der Übungsplatz wird sogar dringender denn je gebraucht", sagte Jung der "Berliner Zeitung" (Freitagsausgabe).
Denn Deutschland müsse ab Januar erstmals mit Tornado-Kampfflugzeugen in der Schnellen Eingreiftruppe der NATO Präsenz zeigen ...
Quelle: rbb-online
Denn Deutschland müsse ab Januar erstmals mit Tornado-Kampfflugzeugen in der Schnellen Eingreiftruppe der NATO Präsenz zeigen ...
Quelle: rbb-online
Jetzt wird es kuschelig im Knast
Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann will die Belegung von Gefängniszellen mit mehreren Gefangenen künftig gesetzlich erlauben.
Am Prinzip der Einzelbelegung von Gefängniszellen soll zwar festgehalten werden, Ausnahmen müssten aber dann möglich sein, wenn es mehr Gefangene als Zellen gibt.
Im Jahr 2003 hatte ein Häftling das Justizministerium auf Schadensersatz verklagt, weil er in Hannover für zwei Nächte mit drei anderen Gefangenen in einem Haftraum untergebracht war. Nach den Plänen der Ministerin sollen suizidgefährdete Gefangene künftig nicht allein eingesperrt werden. Außerdem sollen sich Freunde zusammentun können. „Gefangene, die mit einem anderen in eine Zelle wollen, sollen das dürfen”, falls Sicherheitsgründe nicht dagegen sprächen, sagte sie.
Im Justizministerium werden zurzeit auch die Vorbereitungen für ein teilprivatisiertes Gefängnis getroffen. Geplant ist das Projekt für rund 300 Straftäter auf einem alten Kasernengelände in Bremervörde. Wie im hessischen Hünfeld sollen Mitarbeiter einer Privatfirma für die Reinigung und Instandhaltung des Gefängnisses, den medizinischen Dienst, Küchen und Werkstätten, Teile der Verwaltung sowie die psychologische und pädagogische Betreuung der Häftlinge zuständig sein. Die Bewachung bliebe in der Hand der Justizbeamten.
Quelle: HAZ
Am Prinzip der Einzelbelegung von Gefängniszellen soll zwar festgehalten werden, Ausnahmen müssten aber dann möglich sein, wenn es mehr Gefangene als Zellen gibt.
Im Jahr 2003 hatte ein Häftling das Justizministerium auf Schadensersatz verklagt, weil er in Hannover für zwei Nächte mit drei anderen Gefangenen in einem Haftraum untergebracht war. Nach den Plänen der Ministerin sollen suizidgefährdete Gefangene künftig nicht allein eingesperrt werden. Außerdem sollen sich Freunde zusammentun können. „Gefangene, die mit einem anderen in eine Zelle wollen, sollen das dürfen”, falls Sicherheitsgründe nicht dagegen sprächen, sagte sie.
Im Justizministerium werden zurzeit auch die Vorbereitungen für ein teilprivatisiertes Gefängnis getroffen. Geplant ist das Projekt für rund 300 Straftäter auf einem alten Kasernengelände in Bremervörde. Wie im hessischen Hünfeld sollen Mitarbeiter einer Privatfirma für die Reinigung und Instandhaltung des Gefängnisses, den medizinischen Dienst, Küchen und Werkstätten, Teile der Verwaltung sowie die psychologische und pädagogische Betreuung der Häftlinge zuständig sein. Die Bewachung bliebe in der Hand der Justizbeamten.
Quelle: HAZ
15 Dezember 2005
Amtsgericht Goslar und StGB Allgemeiner Teil
Das Amtsgericht Goslar hat heute eine junge Frau wegen Brandstiftungsdelikten als Täterin verurteilt, wobei sie bei einer der Taten nichts weiter beigetragen hat, als in ihrem Auto auf der Rückbank zu sitzen und zuzusehen, wie der Beifahrer versucht, in größerer Entfernung, die er dann zu Fuß zurückgelegt hat, eine Scheune anzuzünden.
Mal schauen, ob das Urteil revisionssicher begründet werden kann.
Mal schauen, ob das Urteil revisionssicher begründet werden kann.
Staatliche Autorität mit Seele?
In Brandenburg gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsamnestie für ausgewählte Häftlinge. "Die Amnestie vor einem christlichen Fest setzt ein Zeichen, dass staatliche Autorität nicht seelenlos ist”, sagte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) am Donnerstag. Wie viele Häftlinge vorzeitig entlassen werden, kann noch nicht gesagt werden. Im vergangenen Jahr waren es 120.
In Brandenburg Verurteilte können einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Diese wird aber nur Gefangenen gewährt, die mindestens seit September 2005 in Haft sind und deren Entlassungstermin zwischen dem 1. Dezember dieses Jahres und dem 9. Januar 2006 liegt. Sie müssen sich zudem tadellos geführt haben. Von der Amnestie ausgeschlossen sind Verurteilte, deren Strafzeit mindestens zwei Jahre - bei Sexualstraftaten mindestens ein Jahr - beträgt.
Quelle: Maerkische Allgemeine
In Brandenburg Verurteilte können einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Diese wird aber nur Gefangenen gewährt, die mindestens seit September 2005 in Haft sind und deren Entlassungstermin zwischen dem 1. Dezember dieses Jahres und dem 9. Januar 2006 liegt. Sie müssen sich zudem tadellos geführt haben. Von der Amnestie ausgeschlossen sind Verurteilte, deren Strafzeit mindestens zwei Jahre - bei Sexualstraftaten mindestens ein Jahr - beträgt.
Quelle: Maerkische Allgemeine
Arnie Schwarzenegger und die Österreicher
Die Österreicher sind zunehmend sauer auf den großen Sohn Arnold Schwarzenegger:
Nach der Hinrichtung von Stanley Williams in Kalifornien dürfte nun in Graz das "Schwarzenegger-Stadion" umbenannt werden.
Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger hatte ein Gnadengesuch für "Tookie" Williams abgelehnt, obwohl der sich im Gefängnis zum Friedensaktivisten gewandelt hatte. Im Grazer Rathaus geht man nun auf Distanz zum "großen Sohn", es dürfte eine Mehrheit für eine Umbenennung geben.
Die Umbenennung nimmt bereits konkrete Formen an. Wie der für Liegenschaften zuständige Stadtrat Riedler bestätigte, habe er die Stadiongeschäftsführung ersucht, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und sich auf Sponsorensuche zu begeben. Laut Riedler sollte bis zum Frühjahr eine Lösung getroffen werden, "die auch den positiven Werbewert nutzt".
Quelle: Kronenzeitung
Mein Vorschlag: Tookie-Williams-Stadion
Nach der Hinrichtung von Stanley Williams in Kalifornien dürfte nun in Graz das "Schwarzenegger-Stadion" umbenannt werden.
Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger hatte ein Gnadengesuch für "Tookie" Williams abgelehnt, obwohl der sich im Gefängnis zum Friedensaktivisten gewandelt hatte. Im Grazer Rathaus geht man nun auf Distanz zum "großen Sohn", es dürfte eine Mehrheit für eine Umbenennung geben.
Die Umbenennung nimmt bereits konkrete Formen an. Wie der für Liegenschaften zuständige Stadtrat Riedler bestätigte, habe er die Stadiongeschäftsführung ersucht, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und sich auf Sponsorensuche zu begeben. Laut Riedler sollte bis zum Frühjahr eine Lösung getroffen werden, "die auch den positiven Werbewert nutzt".
Quelle: Kronenzeitung
Mein Vorschlag: Tookie-Williams-Stadion
Schöne Bescherung für VW
In der VW-Affäre will die Staatsanwaltschaft noch in diesem Jahr erstmals den früheren Skoda-Personalchef Helmuth Schuster vernehmen. Schuster habe nun dem Wunsch der Staatsanwaltschaft Braunschweig nach einer Aussage entsprochen, sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. Er bestätigte damit einen Bericht der „Braunschweiger Zeitung“. Schuster gilt als eine Schlüsselfigur in der Affäre um Schmiergelder und Lustreisen auf Unternehmenskosten.
Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer solle noch bis Jahresende zum vierten Mal vernommen werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es gebe einen „fortschreitenden Ermittlungsstand“. Einzelheiten nannte er nicht.
Die Staatsanwaltschaft wolle auch noch einmal Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz sowie den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert vernehmen. Dies hänge aber noch von „gewissen Umständen“ ab.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der VW-Affäre gegen insgesamt zehn Beschuldigte, darunter Schuster, Gebauer, Hartz und Volkert. Es besteht Verdacht auf Untreue und Betrug beziehungsweise Beihilfe dazu. Ein zusätzlicher Beschuldigter sei nicht in Sicht, sagte der Behördensprecher.
Die VW-Affäre war im Sommer ins Rollen gekommen, als ein Netz von Tarnfirmen aufgeflogen war, mit deren Hilfe Schuster Geld auf eigene Konten umgeleitet haben soll, das eigentlich VW zugestanden hätte.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer solle noch bis Jahresende zum vierten Mal vernommen werden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es gebe einen „fortschreitenden Ermittlungsstand“. Einzelheiten nannte er nicht.
Die Staatsanwaltschaft wolle auch noch einmal Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz sowie den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert vernehmen. Dies hänge aber noch von „gewissen Umständen“ ab.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der VW-Affäre gegen insgesamt zehn Beschuldigte, darunter Schuster, Gebauer, Hartz und Volkert. Es besteht Verdacht auf Untreue und Betrug beziehungsweise Beihilfe dazu. Ein zusätzlicher Beschuldigter sei nicht in Sicht, sagte der Behördensprecher.
Die VW-Affäre war im Sommer ins Rollen gekommen, als ein Netz von Tarnfirmen aufgeflogen war, mit deren Hilfe Schuster Geld auf eigene Konten umgeleitet haben soll, das eigentlich VW zugestanden hätte.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Kinder dürfen Lärm machen
Der Krach, der durch spielende Kinder entsteht, ist kein Lärm; das bestätigte die Bundesregierung auf die Anfrage des Städte- und Gemeindebundes.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines Anwohners abgewiesen, der erreichen wollte, dass ein Spielplatz zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und ab 18.00 Uhr geschlossen wird.
Mitarbeiter von Kindertagesstätten begrüßen diese klare Entscheidung, weil ein "Abstellen" des "Kinderlärms" eine Zumutung darstellt.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines Anwohners abgewiesen, der erreichen wollte, dass ein Spielplatz zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und ab 18.00 Uhr geschlossen wird.
Mitarbeiter von Kindertagesstätten begrüßen diese klare Entscheidung, weil ein "Abstellen" des "Kinderlärms" eine Zumutung darstellt.
14 Dezember 2005
Ein Gutachter, der weiß, wovon er spricht
Der Ra-Blog berichtet:
Wie n-tv.de berichtet, wurde der Drogenbeauftragte der Stadt Jena wegen Drogenbesitzes heute fristlos gekündigt. Bei einer Dursuchung seiner Privaträume wurde u. a. Haschisch, Diazepam und Chrystal gefunden. Er soll eine Praktikantin eingestellt haben, deren Drogenhandel er unterstützt habe, sagt man bei der Staatsanwaltschaft Jena.
War wahrscheinlich nur zu Schulungszwecken vorhanden (Fortbildung?).
Dieser letzte Satz erinnert mich an einen Gutachter in einem BTM-Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Der alte Herr, Professor aus Hannover, wurde nach mehr als dreißig Verhandlungstagen nach der Grundlage seiner Sachkenntnis befragt. Zur Überraschung aller Prozessbeteiligter berichtete er, dass er jede der bekannten Drogen, insbesondere auch der harten, probiert habe, um deren Wirkung selbst zu kennen. Die Kollegen, die diese Erfahrung nicht hätten, seien einzuschätzen wie Verkehrsrichter, die nur Fahrrad fahren.
Den Hut, den ich damals abgenommen habe, habe ich bis heute nicht wieder aufgesetzt. Selten soviel Respekt gehabt!
Wie n-tv.de berichtet, wurde der Drogenbeauftragte der Stadt Jena wegen Drogenbesitzes heute fristlos gekündigt. Bei einer Dursuchung seiner Privaträume wurde u. a. Haschisch, Diazepam und Chrystal gefunden. Er soll eine Praktikantin eingestellt haben, deren Drogenhandel er unterstützt habe, sagt man bei der Staatsanwaltschaft Jena.
War wahrscheinlich nur zu Schulungszwecken vorhanden (Fortbildung?).
Dieser letzte Satz erinnert mich an einen Gutachter in einem BTM-Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück. Der alte Herr, Professor aus Hannover, wurde nach mehr als dreißig Verhandlungstagen nach der Grundlage seiner Sachkenntnis befragt. Zur Überraschung aller Prozessbeteiligter berichtete er, dass er jede der bekannten Drogen, insbesondere auch der harten, probiert habe, um deren Wirkung selbst zu kennen. Die Kollegen, die diese Erfahrung nicht hätten, seien einzuschätzen wie Verkehrsrichter, die nur Fahrrad fahren.
Den Hut, den ich damals abgenommen habe, habe ich bis heute nicht wieder aufgesetzt. Selten soviel Respekt gehabt!
Samurai-Schwert-Mörder schuldunfähig
Der Amokläufer von Stuttgart wird wegen Schuldunfähigkeit dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Landgericht Stuttgart entschied am Mittwoch, der 25jährige Tamile habe das Verbrechen in einer Kirche in schuldunfähigem Zustand verübt.
Bei der Tat am ersten Aprilsonntag waren eine Frau getötet und drei andere Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Gutachter hätten festgestellt, daß der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Quelle: FAZ
Bei der Tat am ersten Aprilsonntag waren eine Frau getötet und drei andere Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Gutachter hätten festgestellt, daß der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Quelle: FAZ
Kokain steigert Bekanntheit und Einkommen
Für Karl Lagerfeld ist sie der „Idealtyp”: Insider glauben, Kate Moss werde ihre jährlichen Einnahmen von sechs Millionen Euro dank des Kokain-Skandals verdreifachen. Die französische Vogue widmet der „skandalösen Schönheit” jetzt vier Titelbilder.
Quelle: FAZ
Wie macht man es richtig? Kokain nehmen, bis man endlich erwischt wird, um sein Einkommen zu verdreifachen? Oder vielleicht erst Reporter rufen, damit man ganz schnell erwischt wird? Oder nur so tun, als wenn man ... oder, oder, oder ... Wenigstens hilft es hoffentlich auch dem Drogenanwalt.
Quelle: FAZ
Wie macht man es richtig? Kokain nehmen, bis man endlich erwischt wird, um sein Einkommen zu verdreifachen? Oder vielleicht erst Reporter rufen, damit man ganz schnell erwischt wird? Oder nur so tun, als wenn man ... oder, oder, oder ... Wenigstens hilft es hoffentlich auch dem Drogenanwalt.
Landgericht Braunschweig: Bewährung bei Handel mit 16 Kilogramm Haschisch und 50 Gramm Kokain
Für den gewinnbringenden Handel mit Haschisch und Marihuana ist gestern ein 30 Jahre alter Mann vom Landgericht Braunschweig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die gedealte Menge: 16 Kilogramm! Dazu noch 50 Gramm Kokain gestreckt auf 150 Gramm.
Dass das letztlich ausgeurteilte Strafmaß nicht überschritten werden wird, war zuvor ausdrücklich zugesagt worden.
Man kann hoffen, dass jedenfalls bei geständigen Angeklagten, die nicht einschlägig vorbestraft sind und bei denen man eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, dass sie sich nicht mehr strafbar machen, ein solches Urteil mit Augenmaß Schule macht.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Dass das letztlich ausgeurteilte Strafmaß nicht überschritten werden wird, war zuvor ausdrücklich zugesagt worden.
Man kann hoffen, dass jedenfalls bei geständigen Angeklagten, die nicht einschlägig vorbestraft sind und bei denen man eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, dass sie sich nicht mehr strafbar machen, ein solches Urteil mit Augenmaß Schule macht.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
13 Dezember 2005
BGH heute: Karolinas Tod muss neu verhandelt werden
Die Mutter des am 5. Januar 2005 gestorbenen Mädchens und ihr Lebensgefährte müssen sich in einem neuen Strafverfahren wegen Mordes verantworten.
Damit müssen sie mit einer wesentlich höheren Strafe rechnen. Auch eine mögliche besondere Schwere der Schuld muss in dem Verfahren geprüft werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beanstandete am Dienstag, dass das Landgericht Memmingen die beiden Angeklagten lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte. Das sei ein Rechtsfehler. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg.
Der BGH beanstandete, dass das Landgericht Memmingen trotz der dreitägigen schwersten Misshandlungen des Kindes durch den drogenabhängigen Lebensgefährten einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten verneint hatte. Die Mutter hatte bei den schweren Misshandlungen mit Schlägen und brennenden Zigaretten das Kind teilweise festgehalten.
Das Landgericht Memmingen hatte den Angeklagten zu zehn Jahren und drei Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Psychiatrie verfügt. Die Mutter war zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes haben die beiden Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten.
Quelle: HAZ
Damit müssen sie mit einer wesentlich höheren Strafe rechnen. Auch eine mögliche besondere Schwere der Schuld muss in dem Verfahren geprüft werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beanstandete am Dienstag, dass das Landgericht Memmingen die beiden Angeklagten lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte. Das sei ein Rechtsfehler. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang Erfolg.
Der BGH beanstandete, dass das Landgericht Memmingen trotz der dreitägigen schwersten Misshandlungen des Kindes durch den drogenabhängigen Lebensgefährten einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten verneint hatte. Die Mutter hatte bei den schweren Misshandlungen mit Schlägen und brennenden Zigaretten das Kind teilweise festgehalten.
Das Landgericht Memmingen hatte den Angeklagten zu zehn Jahren und drei Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Psychiatrie verfügt. Die Mutter war zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes haben die beiden Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten.
Quelle: HAZ
Schwarzenegger und die Nichtbegnadigung
Der Gründer der "Crips"-Straßengang und verurteilte Mörder Stanley "Tookie" Williams (51) ist in Kalifornien hingerichtet worden. Williams starb am Dienstag um 35 Minuten nach Mitternacht (Ortszeit) im San-Quentin-Gefängnis bei San Francisco durch eine Giftspritze, wie ein Zeuge auf einer Pressekonferenz unmittelbar nach der Hinrichtung berichtete. Am Montag hatten der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger und mehrere Gerichte Gnadengesuche und Anträge auf einen Exekutionsaufschub abgelehnt.
Wenn Provinzfürsten sich streiten, kann es peinlich werden
Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) hat Informationen aus vertraulichen Aufsichtsratssitzungen der Nord-LB preisgegeben und damit gegen Recht verstoßen. Diesen Vorwurf erhebt Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann.
Mit scharfen Worten attackierte Hoffmann gestern seinen Parteikollegen Möllring: "In Sachen Stillosigkeit hat Herr Möllring bekanntlich schon einen einschlägigen Ruf in Niedersachsen." Der Finanzminister und Vorsitzende des Nord-LB-Aufsichtsrates habe aber darüber hinaus ganz offensichtlich und vorsätzlich gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, denn Möllring sei als Aufsichtsratsmitglied zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorwürfe seien zudem falsch.
Möllring hatte Hoffmann vorgeworfen, dieser habe als Mitglied des Nord-LB-Aufsichtsrats an 4 von 15 Sitzungen gar nicht, an weiteren zweien nur zeitweise teilgenommen. Diese Angaben wies Hoffmann als falsch zurück.
Hintergrund des Streits: Im verkleinerten Aufsichtsrat der Nord-LB hat das alte Braunschweiger Land keinen Sitz mehr. Bislang saß der Braunschweiger Oberbürgermeister – zuletzt also Hoffmann – im Aufsichtsrat. Das Land hatte es abgelehnt, die alte Regelung faktisch fortzuführen.
Möllring wollte sich gestern auf Anfrage nicht äußern. Der CDU-Landtagsabgeordnete Hermann Eppers sagte unserer Zeitung: "Dass die Auseinandersetzung so eskaliert, ist ein Drama." Eppers kritisierte, die Belange der Region seien bei der Nord-LB im Laufe der Zeit immer mehr ins Hintertreffen geraten.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Mit scharfen Worten attackierte Hoffmann gestern seinen Parteikollegen Möllring: "In Sachen Stillosigkeit hat Herr Möllring bekanntlich schon einen einschlägigen Ruf in Niedersachsen." Der Finanzminister und Vorsitzende des Nord-LB-Aufsichtsrates habe aber darüber hinaus ganz offensichtlich und vorsätzlich gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, denn Möllring sei als Aufsichtsratsmitglied zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Vorwürfe seien zudem falsch.
Möllring hatte Hoffmann vorgeworfen, dieser habe als Mitglied des Nord-LB-Aufsichtsrats an 4 von 15 Sitzungen gar nicht, an weiteren zweien nur zeitweise teilgenommen. Diese Angaben wies Hoffmann als falsch zurück.
Hintergrund des Streits: Im verkleinerten Aufsichtsrat der Nord-LB hat das alte Braunschweiger Land keinen Sitz mehr. Bislang saß der Braunschweiger Oberbürgermeister – zuletzt also Hoffmann – im Aufsichtsrat. Das Land hatte es abgelehnt, die alte Regelung faktisch fortzuführen.
Möllring wollte sich gestern auf Anfrage nicht äußern. Der CDU-Landtagsabgeordnete Hermann Eppers sagte unserer Zeitung: "Dass die Auseinandersetzung so eskaliert, ist ein Drama." Eppers kritisierte, die Belange der Region seien bei der Nord-LB im Laufe der Zeit immer mehr ins Hintertreffen geraten.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Amtsgericht Lüdinghausen und das Fahrverbot nur für die Freizeit
Nach einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis bangen Autofahrer häufig subjektiv um ihre Existenz, obwohl tatsächlich solche Zeiten mit Urlaub oder Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln überbrückt werden können. Tatsächlich ausschließlich beruflich genutzte Kraftfahrzeuge können aber nach einem Urteil des Amtsgerichts Lüdinghausen (Az. 16 Cs 81 Js 583/05-67/05)vom Fahrverbot ausgenommen werden.
In einer engen Kurve hatte der Betroffene riskant überholt. Dafür verhängte das Amtsgericht ein dreimonatiges Fahrverbot, nahm aber das Führen von beruflich genutzten Fahrzeugen aus, weil sonst die Existenz des als Fahrer angestellten Betroffenen gefährdet gewesen wäre.
Das Gericht meinte, das Fahrverbot in der Freizeit reiche als Denkzettel aus, dem im Straßenverkehr bislang nicht negativ aufgefallenen Mann vor Augen zu führen, sich in der Zukunft anders zu verhalten.
Auf soviel Nachsicht dürfen aber Autofahrer nicht hoffen, wenn sie wegen einer beruflich veranlassten Fahrt zu einem Fahrverbot verurteilt werden.
In einer engen Kurve hatte der Betroffene riskant überholt. Dafür verhängte das Amtsgericht ein dreimonatiges Fahrverbot, nahm aber das Führen von beruflich genutzten Fahrzeugen aus, weil sonst die Existenz des als Fahrer angestellten Betroffenen gefährdet gewesen wäre.
Das Gericht meinte, das Fahrverbot in der Freizeit reiche als Denkzettel aus, dem im Straßenverkehr bislang nicht negativ aufgefallenen Mann vor Augen zu führen, sich in der Zukunft anders zu verhalten.
Auf soviel Nachsicht dürfen aber Autofahrer nicht hoffen, wenn sie wegen einer beruflich veranlassten Fahrt zu einem Fahrverbot verurteilt werden.
12 Dezember 2005
Schwarzenegger endlich richtiger Amerikaner
Nun hat es der Arnie den Amerikanern endlich bewiesen. Er ist kein weichgespülter Europäer, nein, er ist echter AMERIKANER, denn er begnadigt keinen Todeskandidaten. Arnie for president!
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet dazu:
«Begnadigungsanträge sind immer schwierig, und dieser ist keine Ausnahme», begründete Schwarzenegger seinen Entscheid. «Ich konnte keine Rechtfertigung für eine Begnadigung finden.»
Für den 51-jährigen Williams, Begründer der berüchtigten Strassengang «Crips», hatten sich zahlreiche prominente Bürgerrechtsaktivisten, Musiker und Filmschauspieler eingesetzt, darunter die Menschenrechtsaktivistin Bianca Jagger, der Musiker Snoop Dogg und Oscar-Gewinner Jamie Foxx. Er hatte im Gefängnis der Gewalt abgeschworen. Williams bekannte sich dazu, früher ein verbrecherisches Leben geführt zu haben.
Auch das Gnadengesuch von Williams' Anwälten argumentierte damit, dass sich dieser in der Haft geläutert habe. In seinen Kinderbüchern warnt Williams vor der Bandenkriminalität, weshalb er mehrfach für den Friedens- und Literaturnobelpreis vorgeschlagen wurde.
Hat er vielleicht abgezählt, ob die Mehrzahl seiner Wähler Befürworter der Todesstrafe sind und deshalb die Rechtfertigungsgründe nicht gefunden? Man weiß es nicht so genau ...
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet dazu:
«Begnadigungsanträge sind immer schwierig, und dieser ist keine Ausnahme», begründete Schwarzenegger seinen Entscheid. «Ich konnte keine Rechtfertigung für eine Begnadigung finden.»
Für den 51-jährigen Williams, Begründer der berüchtigten Strassengang «Crips», hatten sich zahlreiche prominente Bürgerrechtsaktivisten, Musiker und Filmschauspieler eingesetzt, darunter die Menschenrechtsaktivistin Bianca Jagger, der Musiker Snoop Dogg und Oscar-Gewinner Jamie Foxx. Er hatte im Gefängnis der Gewalt abgeschworen. Williams bekannte sich dazu, früher ein verbrecherisches Leben geführt zu haben.
Auch das Gnadengesuch von Williams' Anwälten argumentierte damit, dass sich dieser in der Haft geläutert habe. In seinen Kinderbüchern warnt Williams vor der Bandenkriminalität, weshalb er mehrfach für den Friedens- und Literaturnobelpreis vorgeschlagen wurde.
Hat er vielleicht abgezählt, ob die Mehrzahl seiner Wähler Befürworter der Todesstrafe sind und deshalb die Rechtfertigungsgründe nicht gefunden? Man weiß es nicht so genau ...
Streit um Fotokopiekosten
Und schon wieder beginnt eine Woche mit einem Rechtspfleger, der bei einem Freispruch nach vier Wochen herausgefunden hat, dass von den mehr als dreihundert kopierten Seiten vier "überflüssig" gewesen sind. Er meint auch, dass ich die Notwendigkeit jeder Seite nachweisen muss.
Ich hab ihm jetzt www.helloarticle.com/de/kopiekosten.htm zugesandt in der Hoffnung, dass ihn dieser Abriß dazu bringt, mich nicht mehr zu quälen.
Wer in ähnlichen Fällen www.helloarticle.com/de/kopiekosten.htm ganz oder in Auszügen nutzen will, möge dies gerne tun. Ich hoffe, es hilft dem einen oder anderen Kollegen.
Ich hab ihm jetzt www.helloarticle.com/de/kopiekosten.htm zugesandt in der Hoffnung, dass ihn dieser Abriß dazu bringt, mich nicht mehr zu quälen.
Wer in ähnlichen Fällen www.helloarticle.com/de/kopiekosten.htm ganz oder in Auszügen nutzen will, möge dies gerne tun. Ich hoffe, es hilft dem einen oder anderen Kollegen.
11 Dezember 2005
Strafbarkeit von Demokraten wegen Gegendemonstration?
Die Taz berichtet:
Es war ein Erfolg der Demokraten. Rund 2.000 Menschen verhinderten Anfang November im brandenburgischen Halbe einem Aufmarsch von Neonazis. Die Gegendemonstranten blockierten den Weg zum größten deutschen Soldatenfriedhof und verhinderten so, dass 1.600 Rechtsradikale dort mit einer Gedenkfeier die NS-Wehrmacht verherrlichten. Doch nun wollen die Neonazis sich mithilfe des Rechtsstaats dafür rächen, dass sie unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten.
Im Internet ruft der rechtsradikale "Freundeskreis Halbe" dazu auf, gegen Landespolitiker Anzeige zu erstatten, die an der Gegendemo teilgenommen haben. Ein vorformulierter Anzeigentext steht auf der Homepage zum Ausdruck bereit.
Die Rechten werfen den Politikern von SPD und Linkspartei vor, eine gerichtlich genehmigte Versammlung mit ihrer Blockade verhindert zu haben. Auf der Liste der Neonazis stehen unter anderem: die Linkspartei-Landtagsabgeordnete Karin Weber, der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), Brandenburgs Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der SPD-Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Günter Baaske.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Nazi-Aufmarsch im Vorfeld genehmigt. Vor Ort hatte sich die Polizei aber dagegen entschieden, den Rechten den Weg frei zu räumen. "Eine Räumung der friedlichen Blockade wäre unverhältnismäßig gewesen", sagte ein Polizei-Sprecher dazu.
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft bestätigte nun, dass zahlreiche Strafanzeigen wegen der Blockade in Halbe eingegangen seien. Man prüfe, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Dazu sollen zunächst Bilddokumente ausgewertet werden. Die Störung einer genehmigten Demo könne wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Nötigung strafbar sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Spätestens an dieser Stelle wird Juristerei zur Politik und umgekehrt. Manch einer wird sich fragen, ob er zulässt, um sich nicht strafbar zu machen oder ob er das Risiko der Strafbarkeit auf sich nimmt, um nicht zuzulassen.
Es war ein Erfolg der Demokraten. Rund 2.000 Menschen verhinderten Anfang November im brandenburgischen Halbe einem Aufmarsch von Neonazis. Die Gegendemonstranten blockierten den Weg zum größten deutschen Soldatenfriedhof und verhinderten so, dass 1.600 Rechtsradikale dort mit einer Gedenkfeier die NS-Wehrmacht verherrlichten. Doch nun wollen die Neonazis sich mithilfe des Rechtsstaats dafür rächen, dass sie unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten.
Im Internet ruft der rechtsradikale "Freundeskreis Halbe" dazu auf, gegen Landespolitiker Anzeige zu erstatten, die an der Gegendemo teilgenommen haben. Ein vorformulierter Anzeigentext steht auf der Homepage zum Ausdruck bereit.
Die Rechten werfen den Politikern von SPD und Linkspartei vor, eine gerichtlich genehmigte Versammlung mit ihrer Blockade verhindert zu haben. Auf der Liste der Neonazis stehen unter anderem: die Linkspartei-Landtagsabgeordnete Karin Weber, der Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD), Brandenburgs Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) und der SPD-Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag, Günter Baaske.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte den Nazi-Aufmarsch im Vorfeld genehmigt. Vor Ort hatte sich die Polizei aber dagegen entschieden, den Rechten den Weg frei zu räumen. "Eine Räumung der friedlichen Blockade wäre unverhältnismäßig gewesen", sagte ein Polizei-Sprecher dazu.
Die Potsdamer Staatsanwaltschaft bestätigte nun, dass zahlreiche Strafanzeigen wegen der Blockade in Halbe eingegangen seien. Man prüfe, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Dazu sollen zunächst Bilddokumente ausgewertet werden. Die Störung einer genehmigten Demo könne wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Nötigung strafbar sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Spätestens an dieser Stelle wird Juristerei zur Politik und umgekehrt. Manch einer wird sich fragen, ob er zulässt, um sich nicht strafbar zu machen oder ob er das Risiko der Strafbarkeit auf sich nimmt, um nicht zuzulassen.
Trunkenheit beim Amtsgericht Braunschweig
So richtig schlecht hat es einen Angeklagten beim Amtsgericht Braunschweig erwischt. Es klingt ein wenig nach Häme, wenn einem vom Gericht gesagt wird: "Gelegentlich ist es klug, wenn man Sonderangebote der Staatsanwaltschaft annimmt."
Hintergrund war, dass der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, mit dem er wegen eines Sexualdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Nun erwischte ihn die volle Breitseite und es kam in der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten - ohne Bewährung!
Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht unter Berufung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich betont hat, dass die erhebliche Trunkenheit des Angeklagten nicht strafmildernd berücksichtigt wurde, weil er seine Trunkenheit selbst verschuldet hat.
Hintergrund war, dass der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, mit dem er wegen eines Sexualdeliktes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden war.
Nun erwischte ihn die volle Breitseite und es kam in der Hauptverhandlung zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten - ohne Bewährung!
Interessant an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht unter Berufung auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausdrücklich betont hat, dass die erhebliche Trunkenheit des Angeklagten nicht strafmildernd berücksichtigt wurde, weil er seine Trunkenheit selbst verschuldet hat.
Treibstofflager in die Luft geflogen
Bei der Explosion eines Treibstofflagers in der Nähe der britischen Hauptstadt London sind nach Polizeiangaben vermutlich mehrere Menschen verletzt worden. Das Unglück ereignete sich am Morgen in der Nähe des Flughafens Luton. Augenzeugen sagten der BBC, sie hätten einen «enormen Knall» gehört und Flammen gesehen. Viele Häuser wurden beschädigt, Fensterscheiben gingen zu Bruch. Anwohner berichteten, sie hätten ein Flugzeug in das Treibstofflager stürzen sehen. Dafür gab es aber bislang keine Bestätigung.
Quelle: www.newsklick.de
Quelle: www.newsklick.de
10 Dezember 2005
Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten des Strafverteidigers
Immer wieder kommt es für Strafverteidiger nach Beendigung des eigentlichen Strafverfahrens zu unerquicklichen Auseiandersetzungen mit Rechtspflegern und Bezirksrevisoren über die Frage, welche Kopiekosten erstattungsfähig sind.
Wer zu diesem Thema den ein oder anderen Tipp benötigt, der schaue hier oder klicke in meinem blog auf obigen Titel.
Wer zu diesem Thema den ein oder anderen Tipp benötigt, der schaue hier oder klicke in meinem blog auf obigen Titel.
OLG Naumburg und Rechtsbeugung: bei Google eng beieinander
Gibt man bei Google die Begriffe "Oberlandesgericht" und "Naumburg" ein, wird man schon auf der ersten Seite auffällig oft auf Hinweise auf den Verdacht der Rechtsbeugung treffen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Fall "Görgülü", der schon Kreise gezogen hat.
Es sollte weiterhin sensibel beobachtet werden, dass das eingeleitet Ermittlungsverfahren nicht "irgenwie einschläft".
Es sollte weiterhin sensibel beobachtet werden, dass das eingeleitet Ermittlungsverfahren nicht "irgenwie einschläft".
Amtsgericht Plauen: Wie weit darf ein Richter gehen?
Der Kollege Carsten Hoenig aus Berlin, der mit der Wanne, berichtet in seinem WebLog über einen Fall des Kollegen Herbert Posner aus Plauen. Da kommt ein Richter, weil er mal auf einer Fortbildung war, auf die Idee, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren, weil die Richter des Bundesverfassungsgerichts zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Grundsatzentscheidung im Jahre 1994 noch nicht die weitgehenden Erkenntnisse hatten, die nunmehr der Herr aus Plauen hat.
An Selbstunterschätzung leidet dieser Richter ganz offenbar nicht, für eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht wollte er sich offenbar keine Zeit nehmen, so dass nunmehr die ganze Hoffnung auf dem OLG Dresden liegt, das jetzt über die Sprungrevision des Angeklagten zu entscheiden hat.
Auch an anderer Stelle wird berichtet.
An Selbstunterschätzung leidet dieser Richter ganz offenbar nicht, für eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht wollte er sich offenbar keine Zeit nehmen, so dass nunmehr die ganze Hoffnung auf dem OLG Dresden liegt, das jetzt über die Sprungrevision des Angeklagten zu entscheiden hat.
Auch an anderer Stelle wird berichtet.
09 Dezember 2005
Bohlens Superstar im Gerichtssaal verhaftet
Hasso Menowin F., der es bei dem Sängerstreit „Deutschland sucht den Superstar“ bis ins Halbfinale geschafft hat, wurde wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Weil die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren im Rohr hat, wurde in der Hauptverhandlung ein Haftbefehl verkündet und vollstreckt.
Danach hat dann RTL den guten Menowin auch bei DSDS rausgeworfen, wobei man dort angeblich hofft, dass der Prügelsänger nach der Haftstrafe auf den "rechten Weg" zurückfindet.
Weil die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren im Rohr hat, wurde in der Hauptverhandlung ein Haftbefehl verkündet und vollstreckt.
Danach hat dann RTL den guten Menowin auch bei DSDS rausgeworfen, wobei man dort angeblich hofft, dass der Prügelsänger nach der Haftstrafe auf den "rechten Weg" zurückfindet.
Bruchlandung in Chicago
AOL berichtet, dass bei der Bruchlandung eines Passagierflugzeugs der US-Fluggesellschaft Southwest Airlines in Chicago ein sechsjähriger Junge getötet worden.
Die Boeing 737 kam im dichten Schneetreiben von der Landebahn ab, durchbrach einen Begrenzungszaun des Flughafens und rutschte auf einer Straße gegen zwei Autos. Mindestens elf Menschen wurden verletzt. Der in einem der Autos sitzende Junge erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus.
Die mehr als 90 Insassen des Flugzeugs wurden unversehrt über Notrutschen aus dem Flugzeug gerettet.
Die Boeing 737 kam im dichten Schneetreiben von der Landebahn ab, durchbrach einen Begrenzungszaun des Flughafens und rutschte auf einer Straße gegen zwei Autos. Mindestens elf Menschen wurden verletzt. Der in einem der Autos sitzende Junge erlag seinen Verletzungen im Krankenhaus.
Die mehr als 90 Insassen des Flugzeugs wurden unversehrt über Notrutschen aus dem Flugzeug gerettet.
Tötliches Internet
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet heute, dass ein spielsüchtiger Internet-Junkie in Südkorea an Erschöpfung gestorben ist, nachdem er zehn Tage und Nächte ununterbrochen im Netz war.
Der 38-Jährige brach während des Spiels in einem Internet-Café in Incheon westlich von Seoul vor dem Computer zusammen, wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte. Der Mann wurde ins nächste Spital gebracht, wo aber nur noch sein Tod festgestellt werden konnte. Im August war bereits ein süchtiger Internet-Spieler in der Stadt Taegu gestorben, nachdem er zwei Tage online gespielt hatte.
Na ja, zehn Tage sind aber auch eine gute Leistung.
Der 38-Jährige brach während des Spiels in einem Internet-Café in Incheon westlich von Seoul vor dem Computer zusammen, wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte. Der Mann wurde ins nächste Spital gebracht, wo aber nur noch sein Tod festgestellt werden konnte. Im August war bereits ein süchtiger Internet-Spieler in der Stadt Taegu gestorben, nachdem er zwei Tage online gespielt hatte.
Na ja, zehn Tage sind aber auch eine gute Leistung.
Tag der Menschenrechte 2005
Am 10.Dezember wird der Tag der Menschenrechte begangen - ein Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10.12.1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Doch wie steht es tatsächlich um Menschenrechte und Flüchtlingsschutz?
Gestern und heute tagen die Innenminister der Länder in Karlsruhe und diskutieren über ein Bleiberecht für lang hier lebende Geduldete. Viele Jugendliche aus Brandenburg und anderen Bundesländern sind dorthin gereist, um auf ihre seit Jahren unsichere Situation aufmerksam zu machen. Mehrere Bundesländer haben Vorschläge für eine Bleiberechtsregelung unterbreitet.
Doch insbesondere die Innenminister aus Niedersachsen und Bayern widersetzten sich gestern den konstruktiven Vorschlägen z. B. aus Hessen. Geforderte Bedingungen wie der jahrelange Nachweis des Lebensunterhalts dürften in der Praxis nur für wenige potentiell Betroffenen erfüllbar sein, da vielfach gar keine Arbeitserlaubnisse erteilt werden! So haben Flüchtlinge, die schon lange Jahre hier leben und arbeiten, kaum eine Chance auf Integration und Sicherheit.
Am 1.Dezember 2005 haben die EU-Innenminister die Verabschiedung der so genannten Asylverfahrensrichtlinie beschlossen. Die Kritik des Europäischen Parlaments, des UNHCR und von Menschrechtsorganisationen wurde völlig ignoriert. Diese Richtlinie ermöglicht eine weitgehende Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Herkunfts- und Transitstaaten. Auch Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, gelten als sicher!
Tag der Menschenrechte 2005 – Anlass für die traurige Bilanz eines uneffektiven, sich immer mehr verschlechternden und nicht menschwürdigen Schutzes von Flüchtlingen.
Quelle: www.inforiot.de
und Flüchtlingsrat Brandenburg
Gestern und heute tagen die Innenminister der Länder in Karlsruhe und diskutieren über ein Bleiberecht für lang hier lebende Geduldete. Viele Jugendliche aus Brandenburg und anderen Bundesländern sind dorthin gereist, um auf ihre seit Jahren unsichere Situation aufmerksam zu machen. Mehrere Bundesländer haben Vorschläge für eine Bleiberechtsregelung unterbreitet.
Doch insbesondere die Innenminister aus Niedersachsen und Bayern widersetzten sich gestern den konstruktiven Vorschlägen z. B. aus Hessen. Geforderte Bedingungen wie der jahrelange Nachweis des Lebensunterhalts dürften in der Praxis nur für wenige potentiell Betroffenen erfüllbar sein, da vielfach gar keine Arbeitserlaubnisse erteilt werden! So haben Flüchtlinge, die schon lange Jahre hier leben und arbeiten, kaum eine Chance auf Integration und Sicherheit.
Am 1.Dezember 2005 haben die EU-Innenminister die Verabschiedung der so genannten Asylverfahrensrichtlinie beschlossen. Die Kritik des Europäischen Parlaments, des UNHCR und von Menschrechtsorganisationen wurde völlig ignoriert. Diese Richtlinie ermöglicht eine weitgehende Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Herkunfts- und Transitstaaten. Auch Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, gelten als sicher!
Tag der Menschenrechte 2005 – Anlass für die traurige Bilanz eines uneffektiven, sich immer mehr verschlechternden und nicht menschwürdigen Schutzes von Flüchtlingen.
Quelle: www.inforiot.de
und Flüchtlingsrat Brandenburg
Schießerei im Einkaufszentrum
Auch die Braunschweiger Zeitung berichtet heute über das Verfahren wegen einer Schießerei in der Wolfsburger City-Galerie:
Für die beiden Angeklagten hat sich die Berufung gelohnt. Die heute 50 und 40 Jahre alten Angeklagten aus Wolfsburg müssen nicht ins Gefängnis. Beide hatten vor einem Jahr eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht kassiert. Das Landgericht wandelte die Strafen auf zwei Jahre und setzte sie zur Bewährung aus.
Somit ging eine spektakuläre Straftat recht unspektakulär zu Ende.
Die beiden Angeklagten hatten am 7. Mai 2003 gemeinsam mit Bekannten eine verfeindete Gruppe in der City-Galerie angegriffen. Der heute 40-Jährige der Angeklagten schlug mit einem Schlagstock, der Ältere schoss mit einer Gaspistole in die Luft, schlug mit dem Kolben zu, setzte einem Geschädigten sogar den Lauf an die Schläfe und drückte ab. "Das hätte leicht tödliche Folgen haben können", sagte die Vorsitzende Richterin. Weil der Angeklagte das vielleicht nicht gewusst habe, hatte das Amtsgericht keinen versuchten Totschlag erkannt.
Die angegriffenen Männer wurden erheblich verletzt. Einer musste mehrere Tage im städtischen Klinikum verbringen. Auch die Angeklagten wurden durch die Gegenwehr verletzt.
Nach dem Urteil am 9. Dezember 2004 waren Staatsanwaltschaft und Verteidiger in Berufung gegangen. Nach der Anregung der Vorsitzenden Richterin, das Verfahren bei einem Geständnis ohne Beweisaufnahme zu beenden, zog der Staatsanwalt die Berufung zurück, bestand aber auf einer Entschuldigung der Angeklagten bei den Geschädigten. Die Richterin verwies darauf, dass die Tat mehr als zwei Jahre zurückliege und die Angeklagten nicht vorbestraft waren. Es käme nunmehr eine Bewährung in Betracht. Das Urteil wurde rechtskräftig.
Für die beiden Angeklagten hat sich die Berufung gelohnt. Die heute 50 und 40 Jahre alten Angeklagten aus Wolfsburg müssen nicht ins Gefängnis. Beide hatten vor einem Jahr eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht kassiert. Das Landgericht wandelte die Strafen auf zwei Jahre und setzte sie zur Bewährung aus.
Somit ging eine spektakuläre Straftat recht unspektakulär zu Ende.
Die beiden Angeklagten hatten am 7. Mai 2003 gemeinsam mit Bekannten eine verfeindete Gruppe in der City-Galerie angegriffen. Der heute 40-Jährige der Angeklagten schlug mit einem Schlagstock, der Ältere schoss mit einer Gaspistole in die Luft, schlug mit dem Kolben zu, setzte einem Geschädigten sogar den Lauf an die Schläfe und drückte ab. "Das hätte leicht tödliche Folgen haben können", sagte die Vorsitzende Richterin. Weil der Angeklagte das vielleicht nicht gewusst habe, hatte das Amtsgericht keinen versuchten Totschlag erkannt.
Die angegriffenen Männer wurden erheblich verletzt. Einer musste mehrere Tage im städtischen Klinikum verbringen. Auch die Angeklagten wurden durch die Gegenwehr verletzt.
Nach dem Urteil am 9. Dezember 2004 waren Staatsanwaltschaft und Verteidiger in Berufung gegangen. Nach der Anregung der Vorsitzenden Richterin, das Verfahren bei einem Geständnis ohne Beweisaufnahme zu beenden, zog der Staatsanwalt die Berufung zurück, bestand aber auf einer Entschuldigung der Angeklagten bei den Geschädigten. Die Richterin verwies darauf, dass die Tat mehr als zwei Jahre zurückliege und die Angeklagten nicht vorbestraft waren. Es käme nunmehr eine Bewährung in Betracht. Das Urteil wurde rechtskräftig.
08 Dezember 2005
Bundesverfassungsgericht watscht weiteres OLG ab
Bei dem Kollegen Feltus aus Göttingen habe ich gelesen, dass das Bundesverfassunsgericht mal wieder in einer Haftfrage einem Oberlandesgericht auf die Finger geklopft hat.
Man fragt sich wirklich, wann es die Oberlandesgerichte endlich lernen, dass sie keine automatischen Haftbestätiger zu sein haben, sondern in eigener Verantwortung zu überprüfen haben, ob ein Haftbefehl auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten tatsächlich noch Bestand haben darf.
Man fragt sich wirklich, wann es die Oberlandesgerichte endlich lernen, dass sie keine automatischen Haftbestätiger zu sein haben, sondern in eigener Verantwortung zu überprüfen haben, ob ein Haftbefehl auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten tatsächlich noch Bestand haben darf.
Bußgeldrechner für die Faulen
Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Nun möchten Sie wissen, mit welchen Konsequenzen Sie zu rechnen haben. Oder der Mandant kommt und fragt.
Man denkt nach, da war doch irgendwo der Bußgeldkatalog. Den hat aber gestern der Kollege ausgeliehen.
Da gabs doch mal einen Link, find ich den jetzt in meinen Favoriten?
Die Braunschweiger Zeitung bietet jetzt einen einfachen Bußgeldrechner an, der auch noch das Nachlesen im Bußgeldkatalog erspart. Das hat was.
Man denkt nach, da war doch irgendwo der Bußgeldkatalog. Den hat aber gestern der Kollege ausgeliehen.
Da gabs doch mal einen Link, find ich den jetzt in meinen Favoriten?
Die Braunschweiger Zeitung bietet jetzt einen einfachen Bußgeldrechner an, der auch noch das Nachlesen im Bußgeldkatalog erspart. Das hat was.
Prozess wegen Schießerei in der City-Galerie in Wolfsburg
Die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Braunschweig wegen einer Schießerei und Schlägerei in der City-Galerie in Wolfsburg Anfang Mai 2003 sollte um 09.00 Uhr beginnen.
Zunächst mein Problem, einen Parkplatz zu finden.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist nicht gerade als Ausbund der Dealfreudigkeit bekannt.
Dann erscheint einer der Schöffen nicht.
Wenigstens nutzt die Vorsitzende die Zeit bis zum Erscheinen der Ersatzschöffin, um zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Angeklagten waren in erster Instanz vom Amtsgericht Wolfsburg jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
Die Vorsitzende findet dann geschickt einen Weg, den Sitzungsvertreter der Staatsanwalt dazu zu bringenn, zu erklären, dass bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden würde.
Die Verteidiger beschränken daraufhin die Berufung auf das Strafmass, die Staatsanwaltschaft nimmt die eigene Berufung zurück. Ergebnis, mit dem alle leben können: 2 Jahre auf Bewährung
Zunächst mein Problem, einen Parkplatz zu finden.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ist nicht gerade als Ausbund der Dealfreudigkeit bekannt.
Dann erscheint einer der Schöffen nicht.
Wenigstens nutzt die Vorsitzende die Zeit bis zum Erscheinen der Ersatzschöffin, um zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Angeklagten waren in erster Instanz vom Amtsgericht Wolfsburg jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen dieses Urteil eingelegt.
Die Vorsitzende findet dann geschickt einen Weg, den Sitzungsvertreter der Staatsanwalt dazu zu bringenn, zu erklären, dass bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden würde.
Die Verteidiger beschränken daraufhin die Berufung auf das Strafmass, die Staatsanwaltschaft nimmt die eigene Berufung zurück. Ergebnis, mit dem alle leben können: 2 Jahre auf Bewährung
07 Dezember 2005
Betrüger, Hacker und ein Anwalt
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) hat zwei Brüder angeklagt, die eine Firma auf den British Virgin Islands gegründet und ein Abrechnungssystem im Internet installiert haben. Kopien von Filmen und Programmen sollen sie sich aus Hacker-Kreisen beschafft und auf Servern in aller Welt abgelegt haben.
Das Angebot umfasste diverse Filmtitel, dabei auch Porno-Streifen, Mp3-Audiodateien, PC-Spiele und Computerprogramme. Wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie der Verbreitung pornografischer Schriften müssen sich die Angeklagten verantworten.
Mitangeklagt ist auch ein Anwalt aus Bayern, der Server angemietet und Rechnungen ausgestellt haben soll.
Auch gegen bis zu 15.000 Kunden wird ermittelt.
Das Angebot umfasste diverse Filmtitel, dabei auch Porno-Streifen, Mp3-Audiodateien, PC-Spiele und Computerprogramme. Wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie der Verbreitung pornografischer Schriften müssen sich die Angeklagten verantworten.
Mitangeklagt ist auch ein Anwalt aus Bayern, der Server angemietet und Rechnungen ausgestellt haben soll.
Auch gegen bis zu 15.000 Kunden wird ermittelt.
Big Brother hat auf die Finger bekommen
Das Düsseldorfer Sozialgericht hat lau Braunschweiger Zeitung die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft.
Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht.
Den Hartz IV-Gesetzen zufolge haben Langzeit-Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem Partner leben, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Das hatten die Behörden durch Amtsspitzel höchst geheim überprüft. Nun gab es die Qittung.
Mal schauen, ob das Urteil Bestand haben wird.
Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht.
Den Hartz IV-Gesetzen zufolge haben Langzeit-Arbeitslose keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem Partner leben, der über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Das hatten die Behörden durch Amtsspitzel höchst geheim überprüft. Nun gab es die Qittung.
Mal schauen, ob das Urteil Bestand haben wird.
Strafvollzug ohne Schlusen
Der Brandenburgische Finanzminister Rainer Speer (SPD) plant nach Informationen der Maerkischen Allgemeinen tiefgreifende Einschnitte in den brandenburgischen Strafvollzug und provoziert damit offenbar einen Konflikt mit Justizministerin Beate Blechinger (CDU). Eine Kabinettsvorlage zum mittelfristigen Strafvollzugskonzept bis 2009, die planmäßig noch im Dezember verabschiedet werden sollte, musste bereits wegen gravierender Gegensätze verschoben werden.
So will das Finanzministerium die Zahl der Strafvollzugsbediensteten mittelfristig um knapp 400 Stellen auf weniger als 1000 reduzieren, wie der für den Strafvollzug verantwortliche Abteilungsleiter im Justizministerium, Manfred Koldehoff, mitteilte. Zudem lehnt das Finanzressort die Haftplatzberechnungen des Justizministeriums ab, wonach bis 2009 ein Bedarf von 2350 bis knapp 2500 Plätzen prognostiziert wird.
Dem Vernehmen nach hält man im Finanzministerium 2100 bis 2200 Haftplätze für ausreichend. "Ich will keine Zahlen bestätigen", erklärte indes Ministeriumssprecher Ingo Decker. Er wolle den Sachverhalt, der sich derzeit "in der Ressortabstimmung" befinde, nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.
"Wir brauchen jetzt und in Zukunft 1208 Vollzugsbedienstete", betonte hingegen Justiz-Abteilungsleiter Koldehoff. Wenn das Strafvollzugskonzept nach den Vorstellungen des Finanzministeriums umgesetzt werden sollte, "werde ich als Abteilungsleiter zurücktreten", kündigte der Spitzenjurist an. "Ich könnte die innere Sicherheit der Anstalten dann nicht mehr gewährleisten."
Immer mehr Gefangene und immer weniger Justizvollzugsbeamte, das ist doch nun tatsächlich ein Konzept, das vollständig überzeugt. Man sollte vielleicht die Mauern der Gefängnisse noch ein wenig erhöhen, dann bräuchte man noch weniger Bewacher.
So will das Finanzministerium die Zahl der Strafvollzugsbediensteten mittelfristig um knapp 400 Stellen auf weniger als 1000 reduzieren, wie der für den Strafvollzug verantwortliche Abteilungsleiter im Justizministerium, Manfred Koldehoff, mitteilte. Zudem lehnt das Finanzressort die Haftplatzberechnungen des Justizministeriums ab, wonach bis 2009 ein Bedarf von 2350 bis knapp 2500 Plätzen prognostiziert wird.
Dem Vernehmen nach hält man im Finanzministerium 2100 bis 2200 Haftplätze für ausreichend. "Ich will keine Zahlen bestätigen", erklärte indes Ministeriumssprecher Ingo Decker. Er wolle den Sachverhalt, der sich derzeit "in der Ressortabstimmung" befinde, nicht in der Öffentlichkeit diskutieren.
"Wir brauchen jetzt und in Zukunft 1208 Vollzugsbedienstete", betonte hingegen Justiz-Abteilungsleiter Koldehoff. Wenn das Strafvollzugskonzept nach den Vorstellungen des Finanzministeriums umgesetzt werden sollte, "werde ich als Abteilungsleiter zurücktreten", kündigte der Spitzenjurist an. "Ich könnte die innere Sicherheit der Anstalten dann nicht mehr gewährleisten."
Immer mehr Gefangene und immer weniger Justizvollzugsbeamte, das ist doch nun tatsächlich ein Konzept, das vollständig überzeugt. Man sollte vielleicht die Mauern der Gefängnisse noch ein wenig erhöhen, dann bräuchte man noch weniger Bewacher.
06 Dezember 2005
Überlange Verfahrensdauer ein Dauerbrenner
Die heutige Entscheidung des Landgerichts Hildesheim und die Hinweise auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte haben offenbar ein große Zahl an Strafverteidigern wachgerüttelt.
So viele Nachfragen per Telefon und Mail haben mich selten erreicht, kein Wunder ist es natürlich, dass auch die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) bereits eine Pressemitteilung herausgegeben hat.
Ich wiederhole mich gerne, jeder Strafverteidiger sollte sich insbesondere in Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafsachen immer vergegenwärtigen, dass die Dauer des Verfahrens dem Mandanten erheblich helfen kann, so dass das Motto: "keinen schlafenden Hund wecken" in diesen Verfahren - wenn es denn keine Haftsachen sind - immer beachtet werden sollte.
So viele Nachfragen per Telefon und Mail haben mich selten erreicht, kein Wunder ist es natürlich, dass auch die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ) bereits eine Pressemitteilung herausgegeben hat.
Ich wiederhole mich gerne, jeder Strafverteidiger sollte sich insbesondere in Steuerstrafverfahren und Wirtschaftsstrafsachen immer vergegenwärtigen, dass die Dauer des Verfahrens dem Mandanten erheblich helfen kann, so dass das Motto: "keinen schlafenden Hund wecken" in diesen Verfahren - wenn es denn keine Haftsachen sind - immer beachtet werden sollte.
Überlange Verfahrensdauer gerügt durch Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
In Anbetracht des Urteils des Landgerichts Hildesheim vom 06.12.2005, mit dem die überlange Verfahrensdauer gerügt wurde, und deshalb eine an sich nicht denkbare Bewährungsstrafe herauskam, möge daran gedacht werden, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu diesem Problemkreis bereits am 20.01.2005 ausführlich geäußert hat und wie folgt tenoriert hat:
1. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Lichte der besonderen Umstände der Rechtssache sowie in Anbetracht der in der Spruchpraxis des Gerichtshofs festgelegten Kriterien, insbesondere der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung dessen, was für den Beschwerdeführer bei dem Rechtsstreit auf dem Spiel stand, zu würdigen.
2. Ein Verfahren ist nicht schon deshalb besonders komplex, weil es wirtschaftsstrafrechtliche Delikte wie Steuerhinterziehung, Betrug und Untreue betrifft.
3. Auch wenn sich ein Beschwerdeführer im betroffenen Strafverfahren nie in Untersuchungshaft befunden hat, kann das, was für ihn in dem Verfahren auf dem Spiel stand, von erheblicher Bedeutung gewesen sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren erhebliche soziale Auswirkungen hatte, weil in ihm der Beamtenstatus des Angeklagten auf dem Spiel stand.
Diese Entscheidung (Urteil vom 20.01.2005, Aktenzeichen: 64387/01) sollte in jedem Verfahren mit auffällig lamger Verfahrensdauer ins Feld geführt werden.
1. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist im Lichte der besonderen Umstände der Rechtssache sowie in Anbetracht der in der Spruchpraxis des Gerichtshofs festgelegten Kriterien, insbesondere der Komplexität des Falles, des Verhaltens des Beschwerdeführers und der zuständigen Behörden sowie der Bedeutung dessen, was für den Beschwerdeführer bei dem Rechtsstreit auf dem Spiel stand, zu würdigen.
2. Ein Verfahren ist nicht schon deshalb besonders komplex, weil es wirtschaftsstrafrechtliche Delikte wie Steuerhinterziehung, Betrug und Untreue betrifft.
3. Auch wenn sich ein Beschwerdeführer im betroffenen Strafverfahren nie in Untersuchungshaft befunden hat, kann das, was für ihn in dem Verfahren auf dem Spiel stand, von erheblicher Bedeutung gewesen sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren erhebliche soziale Auswirkungen hatte, weil in ihm der Beamtenstatus des Angeklagten auf dem Spiel stand.
Diese Entscheidung (Urteil vom 20.01.2005, Aktenzeichen: 64387/01) sollte in jedem Verfahren mit auffällig lamger Verfahrensdauer ins Feld geführt werden.
Landgericht Hildesheim und Art. 6 MRK
Das Landgericht Hildesheim hat heute in einem Steuerstrafverfahren in so erheblichem Maß auf Art. 6 MRK abgestellt, dass ein Angeklagter, der wegen Steuerhinterziehung bereits in den 90er Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden war, trotz eines Steuerschadens von mehr als 1,4 Millionen DM Steuerschaden nur zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
Die drei Angeklagten, vertreten durch die Rechtsanwälte Bernd Eickelberg, Olaf Johannes und Werner Siebers aus Braunschweig, konnten ihr Glück kaum fassen.
Hintergrund war, dass im Jahre 1996 bereits bei den Steuerbehörden eine anonyme Anzeige eingegangen war, darauf aber erst 4 1/2 Jahre später im Jahre 200 mit einer Betriebsprüfung reagiert wurde und die Staatsanwaltschaft Hildesheim dann erst im Jahre 2004 Anklage erhoben hat, über die nun heute 1 1/2 Jahre nach Eingang bei Gericht verhandelt wurde.
Das Gericht betonte ausdrücklich, dass in Anwendung der Grundsätze aus Art. 6 MRK hier keine Freiheitsstrafen mehr verhängt werden könnte, die verbüsst werden müssten.
Die drei Angeklagten, vertreten durch die Rechtsanwälte Bernd Eickelberg, Olaf Johannes und Werner Siebers aus Braunschweig, konnten ihr Glück kaum fassen.
Hintergrund war, dass im Jahre 1996 bereits bei den Steuerbehörden eine anonyme Anzeige eingegangen war, darauf aber erst 4 1/2 Jahre später im Jahre 200 mit einer Betriebsprüfung reagiert wurde und die Staatsanwaltschaft Hildesheim dann erst im Jahre 2004 Anklage erhoben hat, über die nun heute 1 1/2 Jahre nach Eingang bei Gericht verhandelt wurde.
Das Gericht betonte ausdrücklich, dass in Anwendung der Grundsätze aus Art. 6 MRK hier keine Freiheitsstrafen mehr verhängt werden könnte, die verbüsst werden müssten.
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