19 Mai 2010

Hör auf Deinen Bauch

Gut, bei meinem Bauch gibt es viel zu hören, und auch der Bauch des Mandanten sagte: Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft von einem Gutachter erstellt wurde, der von den Gerichten im Umkreis immer wieder gern "genommen" wird, überzeugt nicht unbedingt.

Es wurde dann von mir ein anderer Gutachter gebeten, das von der Staatsanwaltschaft eingeholte Gutachten zu überprüfen. Und siehe da, das hat sich gelohnt. Schlüssig und nachvollziehbar wird dargestellt, warum das Ursprungsgutachten schlicht unbrauchbar ist.

Es sollte doch mit wem auch immer zugehen, wenn das nicht reicht, die Staatsanwaltschaft dazu zu bringen, eine Einstellung des Verfahrens zu erwägen, um nicht Gefahr zu laufen, dass der Haus- und - Hof - Gutachter heftig demontiert wird.

Fazit: Wenn ein Gutachten das Gefühl vermittelt, dass damit irgend etwas nicht stimmen könnte, sollte der Mandant die (überschaubaren) Kosten einer Plausibilitätsprüfung nicht scheuen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

kj hat gesagt…

In Sachsen wurde für psychiatrische Gutachten gern ein Postbote genommen und niemand auch von den Anwälten hat es offenbar gemerkt. Der wurde vielleicht auch deshalb gern genommen, weil die von den sogenannten echten Fachleuten manchmal noch viel schlechter sind oder waren.

Anonym hat gesagt…

Und seine Entscheidungen wurden nicht revidiert.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Ob´s wohl auch hilft, auf seinen Hintern zu hören? Ich mein ja nur - davon hab ich irgendwie mehr als vom Bauch *seufz*

 

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