Was ist daraus geworden? Mir liegen keine allgemeingültigen Erfahrungswerte vor; meine persönlichen Erfahrungen lassen mich vermuten, dass es noch mehr dazu gekommen ist, dass bestimmte Richter immer wieder ganz bestimmte Rechtsanwälte beiordnen, die entweder widerstandslos alles hinnehmen, was das Gericht veranstaltet oder die zu Weihnachten diese Richter nicht vergessen - oder beides!?
Damit das für den "frisch Verhafteten" klar ist: Er muss und sollte nicht hinnehmen, dass ausgerechnet das Gericht ihm einen Verteidiger indirekt "aufs Auge drückt", er sollte lieber darum bitten, dass mit der Beiordnung noch etwas gewartet wird, damit er sich informieren kann, wer möglicherweise kompetenter ist, als die rundgelutschten Pseudoverteidiger, die mit den Richtern mehr als nur einen Kaffee trinken.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
7 Kommentare:
hallo, und was ist hiermit:http://blog.strafrecht-online.de/2010/05/olg-duesseldorf-erstes-obergerichte-zu-den-neuen-140-abs-1-nr-4-142-abs-1stpo-wenn-vorschrift-nicht-beachtet-ist-pflichtverteidiger-auszuwechseln/?preview=true&preview_id=3383&preview_nonce=d252c08876?
OLG Düsseldorf von RA Burhoff
Ok, den Beschluss kannte ich nicht (ich gelobe Besserung!). Hoffentlich bleibt die Entscheidung kein Ausreißer.
Sie verfolgen den LexisNexis-Blog nicht :-). LG Bonn und LG Frankfurt/oder haben übrigens ähnlich entschieden. Beide Entscheidungen sind im StV veröffentlicht.
... ich schwöre ...
Ja natürlich - wer Sie nicht bestellt, muss selbstverständlich böswillig oder korrupt oder beides sein ...
Schön, dass Sie mal wieder Gelegenheit hatten, dies zu sagen, mit der Gesetzesänderung hat es nämlich jedenfalls nichts zu tun.
@Hans-Josef
Mal die Entscheidung gelesen, die der Kollege Burhoff beigetragen hat?
Und wir haben da Gerichte, bei denen es schon auffällt, wer wen wie oft bestellt, ohne dass das irgendetwas mit mir zu tun hätte.
Und in einigen Wochen wird es die Veröffentlichung interessanter Erfahrungsberichte geben.
Aber was interessiert das schon Hans-Josef, den wollen wir nicht mit Tatsachen verwirren.
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