Da war die Mandantin baff.
Das kannte sie, wie sie erzählte, von anderen Kollegen bisher anders, nämlich, dass sich vom Anwalt entweder erst Notizen gemacht werden und man dann nach einer Woche die Kopie von einem Schriftsatz erhält (der nicht unbedingt inhaltlich mit dem übereinstimmt, was gewollt war), oder dass in ihrem Beisein auf ein Diktiergerät gesprochen wird und man dann auch einige Tage später eine Abschrift erhält.
Dass ich in ihrem Beisein aber den Schriftsatz in den Computer diktiert habe, sie den Text auf dem Bildschirm sofort mitlesen kann und den Ausdruck des Schriftsatzes sofort mitnehmen konnte und auch noch mitbekam, wie der Schrftsatz aus dem Rechner ans Gericht gefaxt wurde, riss sie quasi zu Begeisterungsstürmen hin.
Das hat ihr sichtlich gefallen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
9 Kommentare:
Die Frage ist natürlich, ob unter sowas nicht die Qualität leidet. Die Sekretärin würde Rechtschreib- und Satzbaufehler noch bemerken, ist zu hoffen.
Sind denn die Spracheingabeprogramme mittlerweile so gut?
Dafür brauche ich nun wahrlich keine Sekretärin, außerdem kann ich auch damit korrigieren, wenn mir etwas auffällt oder dem Mandanten nicht gefällt.
@michael: Ja, mit ein wenig Konzentration und Disziplin seitenweise fehlerlos bei normaler Sprachgeschwindigkeit.
Dragon? Funktioniert? Tatsächlich?
Wow. Wo andere erst einmal die Rechtslage sauber prüfen, ggf. nachschlagen und ihr Wissen auffrischen, da haut der Kollege gleich was raus.
@Anonym1: Dragon 10 ein Quantensprung!
@Anonym2: Nur kein Neid, üben, üben, üben, dann klappts auch irgendwann ohne Nachschlagen.
Als Mandant wäre ich zwar vielleicht beeindruckt, aber nicht unbedingt erfreut, wenn ich den Schriftsatz gleich in die Hand gedrückt bekäme. Ich würde mich jedenfalls fragen, ob der Anwalt in der Kürze der Zeit die nötige Sorgfalt hat walten lassen (können).
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