16 Mai 2010

Berliner Kifferglück?

Bei den Schweizern wird der Neid auf die Berliner nicht unerheblich sein, denn, wie den Lichtenrader Notizen zu entnehmen, es tut sich was:

Angeblich soll nämlich die Berliner Gesundheitssenatorin demnächst eine Verwaltungsvorschrift unterzeichnen, wonach in Berlin der Besitz von bis zu 15 Gramm Haschisch oder Marihuana in der Regel straffrei bleiben kann.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist so nicht richtig. Der Besitz wird nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG straffrei bleiben. Die Strafverfolgungsbehörden sollen wohl lediglich von der Strafverfolgung absehen. Ein dauerhaftes Absehen von Strafverfolgung wird dabei aber bei Wiederholungs"tätern" sicher nicht in Betracht kommen, da dies nach h.M. nicht von § 31 BtMG, § 153 StPO gedeckt ist. Dazu bedürfte es schon einer Änderung des BtMG.

Anonym hat gesagt…

strafBAR nach § 29 BtMG natürlich...

 

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