05 Dezember 2008

5 Sterne-Justiz - auch das ist möglich!

Aus einem Schreiben eines Vorsitzenden einer Strafkammer eines Landgerichts an einen Verteidiger:

In der
Strafsache
X.Y.

teile ich Ihnen zu Ihrer Information mit, dass ich Ihren Mandanten wie folgt angeschrieben habe:

..... teile ich Ihnen zu Ihrer Information mit, dass Sie an den Hauptverhandlungstagen in D. ein warmes Mittagessen erhalten können. Das Essen wird von der JVA D. angeliefert. Sie können den Wachtmeistern im Prozessgebäude morgens nach Ihrer Ankunft mitteilen, welches der angebotenen Essen Sie haben wollen. Neben der normalen Kost steht ein Schonkostessen, ein vegetarisches Essen und ein auf Muslime abgestelltes Essen zur Auswahl.

Mit freundlichen Grüßen

Hut ab vor so viel fairer Behandlung, dort scheint verstanden worden zu sein, was die Unschuldsvermutung bedeutet.

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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hübscher wäre es, hätte der Vorsitzende geschrieben,"... Sie und Ihr ehrenwerter Verteidiger können ein Essen kriegen. Anstatt des vegetarischen gibt es auch eines mit doppelt Fleisch..."

Anonym hat gesagt…

Warten wir mal ab, was die Gourmets dazu sagen. So sich diese denn dieses Mahl antun ;)

Anonym hat gesagt…

Nicht ganz 5 Sterne, allenfalls 4S. Denn es fehlte in der Grußformel das obligate "Guten Appetit!"

 

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