10 Dezember 2008

Tödliche Schönheit

Hoffentlich wird es so manchen davon abhalten, sich dem Schönheitswahn hinzugeben. So ein wenig Bauch ist besser als das Grab.
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich seit Mittwoch ein Schönheitschirurg vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der Arzt hatte im März 2006 in seiner Charlottenburger Tagesklinik an einer Frau eine Schönheitsoperation vorgenommen. Dabei soll er keinen Anästhesisten hinzugezogen zu haben, obwohl der Eingriff unter Narkose durchgeführt wurde.
Quelle: ddp

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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Das Anspruchsdenken von Kassenpatienten wird auch immer schlimmer. Jetzt auch noch einen Narkosearzt. Hätte er etwa ohne Narkose arbeiten sollen?

 

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