20 Dezember 2008

Jetzt geht es nicht nur um die Eier

Die Argumentation, dass Schleichwerbung keine Schleichwerbung ist, wenn sie nicht filigran versteckt sondern platt offenbart wird, vermochte das OVG Rheinland-Pfalz nicht sonderlich zu überzeugen.
Die private Fernsehanstalt Sat.1 hat bei der Ausstrahlung einer Sendung gegen das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrages verstoßen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Bei der Ausstrahlung der Sendung "Jetzt geht es um die Eier" im April 2006 waren nach Ansicht der LMK Werbebanner mit Namen und Logo eines Süßwarenproduzenten "auffällig oft" ins Bild gekommen. Auch ein Riesenosterhase, ein bekanntes Produkt dieser Firma, wurde mehrfach gezeigt.

Sat.1 hatte vor Gericht betont, dass die Werbung "offensichtlich" im Programm auftauche und damit nicht "schleichend" sei, es sich also auch nicht um einen Fall von Schleichwerbung handele. Diese Argumentation wurde aber von den Richtern nicht akzeptiert, so die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) .

Quelle: swr

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