Poppsternchen, Popsternilein, A-, B-, C- oder D - F- Promi, immer treibt der Gedanke um, wie man im Gespräch bleibt, wenn man meint, bekannt sein zu müssen. Und wenn einem gar nichts mehr einfällt, bleiben noch die nervenden Handy-Klingeltöne, die man bis zum BGH klingeln lassen kann. Die wirds freuen, also nicht die Töne, aber die Richter.
Ob das in diesem Fall auch so ist, wurde bisher nicht bekannt, man weiß es also nicht so genau.
Quelle: dpaOb das in diesem Fall auch so ist, wurde bisher nicht bekannt, man weiß es also nicht so genau.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute über die Verwertbarkeit von Popsongs für Handyklingeltöne. Der Komponist des Songs «Rock my life» von Jeanette Biedermann wehrt sich gegen die Verwendung des Stücks für einen Klingelton. Aus seiner Sicht ist dafür eine gesonderte Genehmigung des Komponisten erforderlich. Eine Schweizer Firma, die den Song verwerten will, hält dagegen eine Lizenz der Verwertungsgesellschaft GEMA für ausreichend.
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1 Kommentar:
Hoffentlich sieht der BGH das kritischer als ein gewisses Landgericht und macht dem Klingeltonunsinn endlich ein Ende.
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