30 Dezember 2008

Schauspieler verklagt bloggenden Rechtsanwalt III

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat mit einer ausführlichen Begründung die Klage eines Schauspielers gegen einen bloggenden Rechtsanwalt abgewiesen.

Nicht umsonst habe ich mich in Berlin von dem Kollegen Hoenig vertreten lassen; das nicht nur wegen eines Wortspiels, vielmehr natürlich, weil der Kollege bekannt dafür ist, dass er mit seinen Auftritten vor Gericht auch dann noch das Ruder herumreißen kann, wenn andere längst aufgegeben haben.

Dieses Mal waren allerdings die Vorbereitungen durch den Kollegen Dieler so ausgezeichnet, dass Carsten Hoening nicht die letzten Register ziehen musste.

Da das Amtsgericht die Berufung zugelassen hat, und mir nicht bekannt ist, ob ein Stier auch zweimal versucht, gegen Windmühlenflügel zu kämpfen, warten meine Prozessbevollmächtigten und ich noch ein wenig mit der Veröffentlichung des kompletten Urteils.

Lesenswert, das kann ich schon ankündigen, ist es allemal.

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2 Kommentare:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Besten Dank für die freundliche Nachrede. Aber Dank Eurer (Vor)Arbeit hatte ich nur wenig mehr zu tun, als der Protokollführerin mehrfach zu erklären, daß ich nicht der Kläger sondern der Bevollmächtigte des Beklagten sei ("Aber da steht Hoenig gegen Siebers; und Sie sind doch der Herr Hoenig, oder wer?!")

Andreas Schwartmann hat gesagt…

Also dass einer meiner Lieblingsschauspieler so klagefreudig ist ... schade, schade. Ich sehe Herrn Hoenig aber trotzdem gerne immer wieder.

Beide übrigens. ;)

 

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